Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Rechtsverbindliche Bestätigung zur Gültigkeit der ZVB's des AG:
Der Bieter bestätigt, dass die den Vergabeunterlagen beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden.
Die Unterlage kann durch den Bieter ausgefüllt und gespeichert werden.
Es ist nicht erforderlich, diese Unterlage mit Stempel und Unterschrift zu versehen und mit dem Angebot als separate Anlage gesondert hochzuladen.
Rechtsverbindliche Bestätigung zur Gültigkeit der OKB's des AG:
Der Bieter bestätigt, dass die den Vergabeunterlagen beigefügten Ordnungs- und Kontrollbestimmungen des Auftraggebers anerkannt werden. Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet der Bieter sich bzw. seine Erfüllungsgehilfen zur Beachtung und Einhaltung der aufgeführten Regelungen.
Die Unterlage kann durch den Bieter ausgefüllt, mit Stempel und Unterschrift versehen und mit dem Angebot als separate Anlage gesondert hochgeladen werden.
Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Der Verleiher weist nach, dass er über die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §§ 1,2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) verfügt.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Ein gültiger Nachweis ist beigefügt.
Der Verleiher bestätigt, dass er folgenden Branchenzuschlagstarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung anwendet: Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie zwischen BAP, iGZ und IG BCE (TV BZ Chemie) unter Berücksichtigung der Sonderregelung der KTE über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (siehe Anlage 3 des Muster KTE ANÜ-Vertrags).
Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Genehmigung gem. § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verfügt.
Hinweis: Genehmigungen gem. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die vor dem 31.12.2018 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin akzeptiert.
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Genehmigung bei.
Bitte fügen Sie tabellarische Lebensläufe des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals bei. Hierbei sind entsprechende Nachweise, z. B. Zeugnisse, Zertifikate, Teilnahmebestätigungen etc., beizufügen.
Die geforderten Voraussetzungen/Qualifikationen des Einsatzpersonals sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal die deutsche Sprache sehr gut in Wort und Schrift beherrscht.
Der Bieter bestätigt, dass das angebotene Leihpersonal bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach § 12b) AtG ist.
Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen bei, welche den Nachweis der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b) AtG für das angebotene Leihpersonal belegen.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Der Bieter bestätigt, dass das angebotene Leihpersonal bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beruflich strahlenexponiert gemäß der Kategorie A ist und einen gültigen Strahlenpass besitzt.
Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen mit Benennung der Gültigkeit für das angebotene Leihpersonal bei, welche den Nachweis als beruflich exponierte Person der Kategorie A belegen.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Der Bieter bestätigt, dass das angebotene Leihpersonal bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über die Atemschutztauglichkeit mind. gem. G26.2 verfügt.
Der Bieter bestätigt, dass das angebotene Leihpersonal bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über gültige S3-Kenntnisse gemäß BMU-Richtlinie verfügt.
Bitte fügen Sie einen gültigen Kenntnisnachweis gemäß BMU-Richtlinie bei.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.