Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die
- die formalen Anforderungen erfüllen,
- die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
- alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Wertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %)
a. Referenzliste (30 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 01.01.2017, Referenzrahmen bis 01.03.2022) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m2 BGF), Kostenentwicklung (Kostenschätzung, -berechnung und -feststellung KG 300+400 brutto), Bauart (Tragwerk), ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Projektlaufzeit (Bearbeitung im Büro), Zeitentwicklung der Umsetzung der Planung (möglichst Angabe der vorgesehenen und der erreichten Termine), Angabe ob Förderprojekt, Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Referenzgeberin bzw. Referenzgeber (Kontaktdaten: Adresse, Telefonnr., E-Mail-Adresse), Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber (selbständige Gesamtleistung, ARGE-Partnerschaft, angestellt u.ä.)
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
b. Eingehende Darstellung (50 %) von bis zu zwei mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 01.01.2017) fertiggestellten Projekten auf maximal 6 Seiten DIN A4.
Als Vergleichskriterien dienen:
Hauptkriterien: Umbau von Bestandsgebäuden, Gebäude mit entsprechender Größe (mindestens 1.000 m2 BGF), Abbruchmaßnahmen >1.000 m3
Nebenkriterien: erbrachter Leistungsumfang (HOAI-Leistungsphasen) mindestens Leistungsphasen 3-6, Bauleitung, Anbauten, Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (im Sinne des § 99 GWB)
Zu den Projekten sollen neben Abbildungen / Plänen jeweils Informationen zu den ausgeführten Leistungen, Gebäudeart und -größe vorliegen.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c. Beschäftigtenstatus (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung (mehr als 10 Jahre: 4 Punkte) sowie der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen, Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte.
d. Technische Ausrüstung (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Computerarbeitsplätze und der CAD-/BIM-Arbeitsplätze sowie der mobilen Geräte ab 11'' Bilddiagonale für das Baustellenmanagement in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e. Qualitätssicherung (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (betriebliche Vereinbarung, Vorbereitung der Zertifizierung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder das Qualitätszertifikat "Planer am Bau" führt zu voller Punktzahl; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegt für die Festlegung der einzuladenden Bewerber eine Punktgleichheit vor, entscheidet das Los.