Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV sind:
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 15 Wertungspunkte)
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auf-trags)"
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 144 Wertungspunkte)
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen"
Insgesamt können max. 159 Wertungspunkte (= max. Gesamtwertungspunktzahl) erreicht.
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (max. 5 Wertungspunkte)
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 10,00 Mio. Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 3,00 Mio. Euro (netto) = 1 Punkt
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt an Hand der Wertungspunkte, die sich durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0) ergeben.
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" (max. 10 Wertungspunkte)
Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
(1) Objektplanung Ingenieurbauwerke - Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 1,00 Mio. Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 250.000,00 Euro (netto) = 1 Punkt
(2) Tragwerksplanung - Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 450.000,00 Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 150.000,00 Euro (netto) = 1 Punkt
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen"
Das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" wird anhand weiterer Unterkriterien bewertet.
Die Anzahl der Referenzen, welche die Bieterin/Bietergemeinschaft vorlegen kann, ist nicht begrenzt, jedoch werden je Planungsbereich lediglich die zwei besten Referenzen, d. h. die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, berücksichtigt und anhand der Unterkriterien bewertet.
Die maximale Punktzahl für das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" beträgt in Summe 72 Punkte und ergibt sich aus der Addition der Punkte der einzelnen Planungsbereiche. Da dieses Kriterium mit dem für alle Planungsbereiche einheitlichen Wichtungsfaktor von 2,0 in die Wertung eingeht, können maximal 144 Wertungspunkte (in Summe für zwei Referenzen) erreicht werden.
(1) Planungsbereich Objektplanung
Bewertet werden die beiden besten Referenzen; d. h., die zwei Referenzen, die in der Summe der nachfolgenden Unterkriterien/Aspekte die maximale Punktzahl erreichen.
Für jede Referenz zur Objektplanung werden folgende Aspekte bewertet
:
- Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen,
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen,
- Vergleichbarkeit der Baukosten.
Die Punkteverteilung für die nachfolgenden Aspekte der Referenzprojekte erfolgt wie folgt:
Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen
Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen:
Referenz 1
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) <= 10,00 m -> 1 Punkt
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) > 10,00 m - < 15,00 m -> Lineare Interpolation
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) >= 15,00 m -> 6 Punkte
Referenz 2
DN Kanal (Nennweite) <= DN1000 -> 1 Punkt
DN Kanal (Nennweite) > DN1000 - < DN4000 -> Lineare Interpolation
DN Kanal (Nennweite) >= DN4000 -> 6 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen:
Ebrachte Leistungensphasen / Punkte
1 / 3 Punkte
2 / 4 Punkte
3 / 5 Punkte
4 / 6 Punkte
5 / 7 Punkte
6 / 8 Punkte
Vergleichbarkeit der Baukosten (1 bis 6 Punkte je Referenz):
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) = 1,50 Mio. Euro -> 1 Punkt
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) > 1,50 Mio. Euro - < 5,00 Mio. Euro -> Lineare Interpolation
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) >= 5,00 Mio. Euro -> 6 Punkt
(2) Planungsbereich Tragwerksplanung
Bewertet werden die beiden besten Referenzen; d. h., die zwei Referenzen, die in der Summe der nachfolgenden Unterkriterien/Aspekte die maximale Punktzahl erreichen.
Für jede Referenz zur Objektplanung werden folgende Aspekte bewertet
:
- Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen,
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen,
- Vergleichbarkeit der Baukosten.
Die Punkteverteilung für die nachfolgenden Aspekte der Referenzprojekte erfolgt wie folgt:
Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen
Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen:
Referenz 1
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) <= 10,00 m -> 1 Punkt
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) > 10,00 m - < 15,00 m -> Lineare Interpolation
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) >= 15,00 m -> 6 Punkte
Referenz 2
DN Kanal (Nennweite) <= DN1000 -> 1 Punkt
DN Kanal (Nennweite) > DN1000 - < DN4000 -> Lineare Interpolation
DN Kanal (Nennweite) >= DN4000 -> 6 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen:
Ebrachte Leistungensphasen / Punkte
1 / 3 Punkte
2 / 4 Punkte
3 / 5 Punkte
4 / 6 Punkte
5 / 7 Punkte
6 / 8 Punkte
Vergleichbarkeit der Baukosten (1 bis 6 Punkte je Referenz):
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) = 1,50 Mio. Euro -> 1 Punkt
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) > 1,50 Mio. Euro - < 5,00 Mio. Euro -> Lineare Interpolation
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) >= 5,00 Mio. Euro -> 6 Punkt