Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (s. a. 1002 Teilnahmebedingungen C.1.3.2. a))
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 500.000,- Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 100.000,- Euro (netto) = 1 Punkt
- Zwischenwerte werden, mit maximal 3 Stellen nach dem Komma, li-near interpoliert.
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt an Hand der Wertungspunkte, die sich durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0) ergeben.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (s. a. 1002 Teilnahmebedingungen C.1.3.2. b))
- Kriterium "Berufliche Qualifikation"
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte" sowie "Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen" herangezogen.
Die Punkteverteilung für das Kriterium "Berufliche Qualifikation" erfolgt wie folgt:
Vorhandensein der Fachkräfte/ Stellen sowie Nachweise/ Bescheinigungen
nein = 0 Pkt.
ja = 1 Pkt.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte
- Architektur
- Stadtplanung
- Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Projektmanagement
- Sonstiges (künstlerisch, pädagogisch, sozialwissenschaftlich)
Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
- Architektur
- Stadtplanung
- Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Projektmanagement
- Soziologie
- Mediengestaltung
- Kommunikationswissenschaften
- Sonstiges (künstlerisch/ pädagogisch, sozialwissenschaftlich)
Die Gesamtpunktzahl für das Unterkriterium "Berufliche Qualifikation" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Es sind maximal 15 Punkte möglich, die multipliziert mit dem v. g. Wichtungsfaktor (hier: 2,0) die maximale Wertungs-punktzahl von 30 Punkten ergeben.
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des Auftragswer-tes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnum-mer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen.
Die Punkteverteilung für die nachfolgenden Aspekte der Referenzprojekte erfolgt wie folgt:
Vergleichbarkeit der Leistungen je Referenz
nein = 0 Pkt.
ja = 1 Pkt.
- Durchführung von Beteiligungsverfahren
- Einsatz digitaler Beteiligungsformate
- Methodenvielfalt
- Moderations- und Mediationsanteile
- Gestalterische Kompetenzen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Die Gesamtpunktzahl für das Unterkriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 7 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der zwei Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 14 Punkten, die multipliziert mit dem v. g. Wichtungsfaktor (hier: 2,0) die maximale Wertungspunktzahl von 28 Punkten ergeben.