Bedingungen für die Vertragserfüllung
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8, 9
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbe-hörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats durch die AG ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftragge-ber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfah-ren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auftrag erhalten soll.
Bis zum 31.05.2023 wird der / die AG bei Netto-Auftragswerten ab 30.000 Euro, parallel zur Abfrage beim Wettbewerbsregister, einen Gewerbezentralregisterauszug nach § 150a Gewerbeordnung beim BfJ (Bundesamt für Justiz) zu dem / der Bieter*in /BG einholen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Auch hierbei gilt, dass ein Unternehmen zu dem im Gewerbezentralregister Eintragungen vorliegen, aus denen sich ein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB ergibt, vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat die Bieterin auf Verlangen Aus-künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art die Bieterin wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 10
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversiche-rungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeit-nehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhun-dert Euro belegt worden ist
? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
? Nachweis: Formblatt 3009 "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"