Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte:
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten drei Jahre durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 5 Beschäftigten in jedem der letzten drei Jahre erreicht sein muss.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
b) Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen:
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 3 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. benennt und erklärt, dass die namentlich aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden sollen.
c) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte:
Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber durch Vorlage von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV):
- Projektleiter
- Fachplaner Lichtplanung
- Fachplaner Elektroplanung
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
d) Referenzen von vergleichbaren Leistungen:
Geeignete Referenzen sind vorzulegen für den folgenden Planungsbereich:
Fachplanung Licht- und Elektroplanung
Mindestanforderung ist hierbei, dass für die unter a. bis b. genannten Planungsbereiche jeweils mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Die Leistungen bzw. Aufträge sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich:
(1) Bei der ersten Referenz um Planungs- oder Beratungsleistungen für eine Licht- und Elektroplanung für eine dauerhafte Außenbeleuchtung für Freianlagen, städtische Plätze, Veranstaltungsgelände oder ähnliches handelt (eine Referenz darf die Licht- und Elektroplanung für ein temporäres Beleuchtungskonzept beinhalten) und
(2) Bei der zweiten Referenz um Planungs- oder Beratungsleistungen für eine Licht- und Elektroplanung für ein/e Gebäude bzw. Kleinarchitektur handelt und
(3) um Referenzen handelt, bei denen der Bewerber sowohl die Entwurfsphase, als auch die Bauphase bis zur Fertigstellung mindestens einmal komplett durchlaufen hat. Das kann aber auch in der Weise nachgewiesen werden, dass in einem Teil-projekt nur Planungen erbracht wurden und in einem anderen nur die Bauphase begleitet wurde. Maßgeblich ist, dass mindestens einmal in Summe alle Leistun-gen erbracht wurden,
(4) Mindestens ein Referenzprojekt vollständig abgeschlossen (Baufertigstellung) ist
Hinweise:
- Eine Referenz kann auch die Anforderungen mehrerer Planungsbereiche erfüllen und entsprechend angegeben/verwendet werden. Nur die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Planungsbereiches ist nicht zulässig.
- Im Rahmen der Referenz werden auch solche Referenzprojekte berücksichtigt, die zwar insgesamt noch nicht abgeschlossen sind, bei denen aber einzelne Leistungsphasen vollständig abgeschlossen sind.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8. und Formblatt 3002a, "Eigenerklärung zur Eignung/Zusatz Referenzen"
e) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt:
Der Bewerber hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt:
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0.
Die verwendete Software muss geeignet sein, um neben der eigentlichen digitalen EDV- gestützten Projektbearbeitung (z. B. Textverarbeitung, Darstellung/CAD, Berechnung, AVA) einen daten- und formatverlustfreien Austausch mit dem Auftraggeber zu ermöglichen und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen digital (auf USB-Stick oder DVD-/CD-ROM) zumindest in folgenden Datei-Formaten zur Verfügung zu stellen:
- in der Version 2016: xls, doc, ppt, mpp, pmf, shp, prj,
- in der Version 2016 pdf, dxf, dwg, rcp, dwf,
- sonstige: gaeb 90/gaeb XML3.0, LandXML, jpg, bmp, txt
- geotechnische Berechungen: Geometrie- und Netzdaten als ASCII-Datei (boe, fen)
- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
f) Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeingemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität:
Der Bewerber hat darzulegen, dass in seinem Unternehmen mindestens folgende Maßnahmen zur Qualitässicherung ergriffen werden:
- Der Bewerber muss in Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen mindestens ein eigenes und/oder zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem besitzen.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 10
Angabe von Nachunternehmerleistungen:
g) Der Bewerber hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"