Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragsvolumens, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung für wesentliche Leistungen zur Überprüfung der Vergleichbarkeit und Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Mindestanforderung ist hierbei, dass je Leistungsbereich:
- Untersuchung von Altlasten und altlastenverdächtige Flächen (z.B. ehem. Tankstellen, Kfz-Betrieb, Schrotthandel, Schlosserei) sowie
- Bodenuntersuchung und Baugrunduntersuchung
mindestens 2 Referenzen aus den letzen 5 Jahre vorgelegt werden, deren Untersuchungen abgeschlossen und mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1). Sofern eine Referenz beide Leistungsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Leistungsbereiches verwendet werden.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5"
b) Nachweis / Referenz über die persönliche Sachkunde des Fachgutachters: (Aus-schlusskriterium)
Der Bieter hat einen Fachgutachter zu benennen und erklärt, dass die namentlich aufgeführte Person für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung steht und eingesetzt werden soll. Des weiteren hat der Bieter geeignete Nachweise / Referenzen über die persönliche Sachkunde des benannten Fachgutachters einzureichen.
Mindestasnforderung ist, dass der benannte Fachgutachter die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Dipl.- Geol. (od. gleichwertiger Berufsabschluss) trägt und mind. eine 5 jährige Berufserfahrung im Bereich Umwelttechnik/ Schadstoffmanagement und Geotechnik nachweist.
Die Nachweise der persönlichen Qualifikationen sind in geeigneter Form für Ausbildungs- und Berufserfahrung einzureichen.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
c) Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen (Ausschlusskriterium)
Die Bieterin/Bietergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen"
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
? Nachweis: Formblatt 3007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"