Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit nach § 6a Nr. 3 EU VOB/A
3.1 Qualifikation des für die Gesamtprojektleitung zuständigen technischen Personals
(1) Einschlägiger Studienabschluss oder fachspezifischer Berufsabschluss (Bauingenieurwesen, Facharbeiter Rückbau oder vergleichbar) (2 Punkte),
(2) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Gebäuderückbau (2 Punkte),
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination von Gebäuderückbaumaßnahmen mit Auftragsvolumen größer als EUR 5,0 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung, netto) (2 Punkte).
3.2 Qualifikation des für den Rückbau und die Gebäudeabbrüche zuständigen technischen Personals
(1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Gebäuderückbau (2 Punkte),
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahmen mit umbauten Raum größer als 50.000 m3 (2 Punkte),
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahmen mit Vorbereitung einer zugehörigen Gebäudesprengung (2 Punkte),
(4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahme zur Vorbereitung einer Sprengung im innerstädtischen Bereich (d.h. Bereich dichter Bebauung in Städten und Gemeinden) (2 Punkte).
3.3 Qualifikation des für die Schadstoffsanierung zuständigen technischen Personals
Anhand von Qualifikationsbescheinigungen sind folgende Mindestanforderung nachzuweisen:
(1) Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3 - Großer Asbestschein oder vergleichbar (Mindestanforderung),
(2) Sachkundenachweis TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle oder vergleichbar (Mindestanforderung),
(3) Sachkundenachweis DGUV Regel 101-004 - Kontaminierte Bereiche (bisher BGR 128 - Kontaminierte Bereiche) oder vergleichbar (Mindestanforderung).
(4) Sachkundenachweis TRGS 524 - Arbeiten im kontaminierten Bereichen oder vergleichbar (Mindestanforderung)
Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen vergeben:
(1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Rahmen von Schadstoffsanierungen (2 Punkte),
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Rückbaumaßnahmen mit Schadstoffbelastungen in Gestalt von Asbest (
Putz- und Spachtelmassen auf Wand- und Deckenoberflächen (2 Punkte), Asbest (schwach gebunden) (1 Punkt), PCB (1 Punkt), PAK (1 Punkt) und KMF (1 Punkt).
3.4 Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Anhand von Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachzuweisen:
(1) Nachweis der projektbezogenen Verfügbarkeit von > 10 Mitarbeiter für die auszuführenden Leistungen der Gebäudeabbrüche und zur Schadstoffentsorgung (Mindestanforderung),
(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 KrWG nach der Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung (EFBV) (Mindestanforderung),
(3) Zulassung des Unternehmens als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV (Mindestanforderung),
(4) Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang, Verkehr und Einfuhr von/mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich (Mindestanforderung).
Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Nachweise Punkte für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens vergeben:
(1) RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten in folgenden Bereichen: HA 3 (Abbruchsprengen), AB (Abbruch im Bestand) und AK (Abbruch in kontaminierten Bereichen) oder vergleichbar (jeweils 1 Punkt, d.h. insgesamt 3 Punkte),
(2) Zulassung des Unternehmens zum Transport von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG (2 Punkte),
(3) SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certificat Contractors) SCC ** Zertifikat oder vergleichbar (2 Punkte),
(4) ISO-Zertifizierung 9001 oder vergleichbar (2 Punkte).
Die Qualifikationen und Kenntnisse können entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen nachgewiesen werden.
3.5 Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre
Es werden vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet. Mindestkriterium: Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind:
(1) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen > EUR 5 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung, netto) (Mindestkriterium),
(2) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen für reine Schadstoffentfrachtung (ohne Entsorgung) > EUR 2,0 Mio. (netto),
(3) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 50.000 m3 (Mindestkriterium),
(4) Gebäuderückbaumaßnahme durch Sprengung mit einer Gebäudemindesthöhe von 50m (Mindestkriterium),
(5) Gebäuderückbaumaßnahme durch Sprengung von Wohn- oder Verwaltungsgebäuden in Stahlbetonbauweise (Mindestkriterium),
(6) Gebäuderückbaumaßnahme im innerstädtischen Bereich (d.h. Bereich dichter Bebauung in Städten und Gemeinden) (Mindestkriterium),
(7) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen (Asbest (schwach gebunden) und PCB; PAK oder KMF; d.h. Asbest (schwach gebunden) und PCB sind zwingend; daneben muss PAK oder KMF auch Bestandteil gewesen sein) (Mindestkriterium).
Punktewertung: Darüber hinaus werden für weitere neben den Mindestreferenzen angegebene Gebäuderückbaumaßnahmen Punkte vergeben. Je Referenz werden maximal 19,0 Punkte vergeben:
(a) Gebäuderückbaumaßnahme mit einem Auftragsvolumen > EUR 5,0 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung, netto) (2 Punkte),
(b) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen für reine Schadstoffentfrachtung (ohne Entsorgung) > EUR 2,0 Mio. (netto) (2 Punkte),
(c) Gebäuderückbaumaßnahmen mit Sanierung Putz- und Spachtelmassen auf > 15.000 m2 Wand- und Deckenoberflächen (2 Punkte)
(d) Gebäuderückbaumaßnahmen mit gleichzeitig bearbeiteter Schwarzbereichsfläche > 2.500 m2 BGF (in mindestens vier parallel laufenden Abschnitten) (2 Punkte),
(e) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 50.000 m3 (2 Punkte),
(f) Gebäuderückbaumaßnahmen durch Sprengung (2 Punkte),
(g) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einer Mindestgebäudehöhe von 50m durch Sprengung (1 Punkt),
(h) Gebäuderückbaumaßnahme durch Sprengung von Wohn- oder Verwaltungsgebäuden in Stahlbetonbauweise (1 Punkt),
(i) Gebäuderückbaumaßnahmen im innerstädtischen Bereich (d.h. Bereich dichter Bebauung in Städten und Gemeinden) (1 Punkt),
(j) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit Asbest (schwach gebunden) (1 Punkt),
(k) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit PCB (1 Punkt),
(l) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit PAK (1 Punkt),
(m) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit KMF (1 Punkt).
Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre d.h. seit dem 01.08.2017 erbracht und bis zur Vorlage des Teilnahmeantrages vollständig abgeschlossen worden sein. Nur für tatsächlich ausgeführte und erfolgreich abgeschlossene Referenzen (d.h. Fertigstellung und Abnahme) werden Punkte vergeben. Es werden die 5 Referenzen mit den jeweils meisten Punkten gewertet. Insgesamt können so max. 95 Punkte erreicht werden. Punkte werden nur vergeben, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
Der Auftraggeber hat Formblätter (Anlage A zur Allgemeinen Vergabeunterlage) vorbereitet, mit denen die erforderlichen Angaben gemacht und die zusammen mit den angeforderten Nachweisen eingereicht werden können.
Die Nachweise können gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.