Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber sind:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VOB/A):
a) "Jährlicher allgemeiner Gesamtumsatz" (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Für die Wertung ist der durchschnittliche (Gesamt-)Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte.
Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 11 Mio. Euro = 5 Punkte
Umsatz > 10 Mio. Euro und ? 11 Mio. Euro = 4 Punkte
Umsatz > 9 Mio. Euro und ? 10 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 8 Mio. Euro und ? 9 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz ? 7 Mio. Euro und ? 8 Mio. Euro = 1 Punkt
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 5,0).
b) "Durchschnittlicher Jahresumsatz mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags" (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) im auftragsgegenständlichen Bereich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
Umsatz > 7 Mio. Euro 5 Punkte
Umsatz > 6 Mio. Euro und ? 7 Mio. Euro = 4 Punkte
Umsatz > 5 Mio. Euro und ? 6 Mio. Euro = 3 Punkte
Umsatz > 4 Mio. Euro und ? 5 Mio. Euro = 2 Punkte
Umsatz ? 3 Mio. Euro und ? 4 Mio. Euro = 1 Punkt
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 5,0).
2) Berufliche und technische Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 S. 2 Nr. 3 VOB/A):
a) Projektvergleichbare Referenzen, die zusätzliche Merkmale aufweisen.
Eine "projektvergleichbare Referenz" bedeutet, dass mit ihr die oben genannten Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sein müssen, um wertbar zu sein (siehe Mindestkriterium 3.1, Spiegelstriche 1-4).
Die untenstehenden "zusätzlichen Merkmale" M1 bis M3 können nachgewiesen werden. Sie gehen in die Bewertung ein. Die einzelnen Merkmale M1 bis M3 können in einer oder mehreren Referenzen
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden im Rahmen dieses Bewertungskriteriums [nicht im Rahmen des Mindestkriteriums im Sinne von I.) 3.1)] auch Referenzen außerhalb der in § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 1 VOB/A genannten 5 Jahre berücksichtigt (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 1 VOB/A).
Die Wertung dieser Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt jeweils durch die Multiplikation der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 20,0 je Merkmal M1 bis M3).
M1
Anzahl der projektvergleichbaren Referenzen mit den Mindestanforderungen a) bis c) (siehe Mindestkriterium 3.1).
mehr als vier Referenzen = 5 Punkte
vier Referenzen = 4 Punkte
drei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenz (Mindestanforderung) = 1 Punkt
keine Referenz 0 Punkte/Ausschluss
M2
Hat eine bzw. haben mehrere der wertbaren Referenzen Gebäude zum Gegenstand, die Teil eines Recyclinghofes oder einer vergleichbaren Anlage der Abfallentsorgungs- und/oder -verwertungswirtschaft sind?
mehr als vier Referenzen = 5 Punkte
vier Referenzen = 4 Punkte
drei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenzen = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte
M3
Handelt es sich bei einer oder mehreren der wertbaren Referenzen um Gebäude mit einem Gewerk "Gründach"
mehr als vier Referenzen 5 Punkte
vier Referenzen = 4 Punkte
drei Referenzen = 3 Punkte
zwei Referenzen = 2 Punkte
eine Referenzen = 1 Punkte
keine Referenzen = 0 Punkte
b) Berufserfahrung des/der Gesamtbauleiters/-in, der/die für die Projektdurchführung vorgesehen ist mit vergleichbaren Leistungen, in Monaten (Stichtag für die Berufserfahrung in Monaten ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe).
Formel:
5 Punkte /120 Monate Berufserfahrung * xx Monate Berufserfahrung (lineare Bewertung; maximal berücksichtige Daher: 120 Monate Berufserfahrung)
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 15,0).
Beispiele:
5 Punkte /120 Monate Berufserfahrung * 120 Monate Berufserfahrung = 5,00 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 75 Wertungspunkte
5 Punkte /120 Monate Berufserfahrung * 80 Monate Berufserfahrung = 3,33 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 49,95 Wertungspunkte
c) Berufserfahrung des/der stellvertretenden Gesamtbauleiters/-in, der/die für die Projektdurchführung vorgesehen ist mit vergleichbaren Leistungen, in Monaten (Stichtag für die Berufserfahrung in Monaten ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe).
Formel:
5 Punkte /60 Monate Berufserfahrung * xx Monate Berufserfahrung (lineare Bewertung; maximal berücksichtige Daher: 60 Monate Berufserfahrung)
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 15,0).
Beispiele:
5 Punkte /60 Monate Berufserfahrung * 60 Monate Berufserfahrung = 5,00 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 75 Wertungspunkte
5 Punkte /60 Monate Berufserfahrung * 40 Monate Berufserfahrung = 3,33 Punkte * Wichtungsfaktor 15 = 49,95 Wertungspunkte
Die Details können aus den Teilnahmeunterlagen mit den Anlagen-Nr. 1002 (Teilnahmebedingungen) und 1002a (Bewertunbgsmatrix) entnommen werden.