2022-0628 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten.
Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen.
Die Alttextilien sollen von der AN einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-16 Auftragsbekanntmachung
2023-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 2022-0628
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten. Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen. Die Alttextilien sollen von der AN einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de 🌏
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYW8Q76HUX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYW8Q76HUX 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-21 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 246-711740
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten.
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Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen.
Die Alttextilien sollen von der AN einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Die auftragsgegenständliche Leistung umfasst die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die Verwertung der von der AG im Stadtgebiet Duisburg eingesammelten Alttextilien.
Die zu übernehmenden Alttextilien können in unterschiedlicher Qualität anfallen. Es kann sich um getragene, tragbare, verunreinigte, verschlissene und/oder untragbare Alttextilien handeln. D.h., Minderqualitäten sind von der AN zu tolerieren.
Die Übernahme der Alttextilien erfolgt an einer zentralen Stelle (Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13, 47167 Duisburg-Neumühl) im Stadtgebiet Duisburg mittels vier von der AN bereitzustellenden Wechselbrücken.
Alternativ kann die Übernahme der Alttextilien an o.g. Örtlichkeit über die AN auch mittels zwei Stück gleichzeitig bereitzustellender Trailer erfolgen. Die bereitgestellten Trailer müssen mindestens über das gleiche Fassungsvermögen/Ladevolumen wie die vier Stück Wechselbrücken verfügen. Zudem müssen die bereitgestellten Trailer seitlich zu beladen/befüllen sein.
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Die Befüllung der von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer erfolgt durch die AG. Die von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Hierzu gehört auch, dass eine ladungssichere Befüllung erfolgen kann (z.B. Bracken an den Seitenwänden der Trailer).
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Bei der Qualitätskontrolle besteht die Möglichkeit, dass von der AN Personal zur Durchführung der selbigen im Rahmen der Befüllung der Wechselbrücken vor Ort zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Möglichkeit der Durchführung der Qualitätskontrolle durch einen Mitarbeiter der AN auf der Übernahmestelle der AG vor Ort ist garantiert, dass nach Annahme der Ware eine Reklamation im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ausgeschlossen ist.
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Sollte von der AN auf die Gestellung eines Mitarbeiters zur Qualitätskontrolle vor Ort im Rahmen der Befüllung verzichtet werden, gilt die Qualität der übernommenen Ware als einwandfrei, eine Reklamationen im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ist somit ausgeschlossen.
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Trockene Stellplätze für die Wechselbrücken bzw. Trailer stehen nicht zur Verfügung. Sofern es für die AN von Bedeutung ist, dass die eingesammelten und verladenen Säcke mit Alttextilien in den Wechselbrücken/Trailern trocken zwischengelagert werden, so ist dieses durch die AN in geeigneter Form mittels der von ihr zu stellenden Wechselbrücken/Trailer sicherzustellen.
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Die zu befüllenden Wechselbrücken bzw. Trailer werden bis zur Abholung durch die AN von der AG kostenfrei zwischengelagert.
Hinweis: Im Leistungszeitraum kann sich die Örtlichkeit der vorgenannten Übernahmestelle verändern. Der Ortswechsel geschieht innerhalb des Stadtgebietes Duisburgs. Ein genauer Zeitpunkt des möglichen Ortswechsels kann nicht angegeben werden.
Mengen an Alttextilien:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen fallen monatlich durchschnittlich ca. 220 t an Alttextilien an. Aufgrund dieser Erfahrungen wird für den Leistungszeitraum vom 01. März 2023 bis 29. Februar 2024 (12 Monate) von einer anfallenden Gesamtmenge von ca. 2.500 t Alttextilien zur Verwertung ausgegangen. Die Mengen wurden auf der Grundlage der in den Jahren 2021 und bis einschl. September 2022 eingesammelten Mengen ermittelt.
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Mengenabweichungen im Gesamtaufkommen der Alttextilsammlung sind in diesem Zeitraum möglich und von der AN zu tolerieren und bei der Kalkulation der Vergütung zu berücksichtigen.
Die Mengenangaben dienen nur als Kalkulationshilfen und sind keine verbindlichen Mengenangaben, da sie eine für die Zukunft prognostizierte Menge darstellen. Änderungen in den jeweiligen Mengenangaben im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der jeweiligen angebotenen Konditionen.
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Abtransport der Alttextilien:
Die Alttextilien sind von der AN von der Übernahmestelle zu einer Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu transportieren. Der Transport hat durch die AN oder durch ein von ihr beauftragtes Drittunternehmen zu erfolgen. Der Austausch der Wechselbrücken bzw. Trailer muss kontinuierlich/täglich durch die AN erfolgen. Dieser kontinuierliche/tägliche Austausch muss ohne gesonderten Abruf erfolgen. Ein telefonischer Abruf erfolgt seitens der AG nur in Sonderfällen.
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Seitens der AN ist immer eine ausreichende Anzahl an Wechselbrücken (vier Stück) bzw. an Trailern (2 Stück) sowie entsprechenden Fahrzeugen zur Leistungserbringung vorzuhalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Übernahmestelle Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13 47167 Duisburg-Neumühl Die Übernahmestelle ist von Montag - Donnerstag im Zeitraum von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr, und an Freitagen von 7.30 Uhr - 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten - einschließlich kompletter Samstage - ist das Gelände der Übernahmestelle verschlossen und somit nicht ohne vorherige Absprache zugänglich. Der Austausch der Wechselbrücken/Trailer soll innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten erfolgen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
1) Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels
2a) Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
2b) dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels
2c) Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
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- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für das Sammeln, Lagern, Transportieren und Aufbereiten von Alttextilien gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV / Abfallschlüssel 200110 und 200111) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
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b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
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- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
e) Auflistung der genutzten Behandlungs-/Verwertungsanlagen und Erklärung über Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §56 KrWG
- siehe Anlage 2, Formblatt F10
f) Detaillierte Darstellung was mit den von der AG übernommenen Altkleidern geschieht (mit Angaben zum Transporteur, zur Gestellung der Wechselbrücken bzw. Trailer und Benennung der Sortieranlage(n)
g) Beschreibung der Arbeitsabläufe in der (den) Sortieranlage(n) des Verwerters incl. der Angabe der erfassten Gesamtmengen sowie der erzielten Verwertungsquoten für 2020 und 2021, aufgeschlüsselt nach Wiederverwendung/Second Hand, Weiterverwendung (z.B. als Putzlappen), stofflicher Verwertung und Restabfällen (thermischer Verwertung).
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h) Benennung entsprechender Abnehmer der Sortierfraktionen z.B. der Second-Hand Ware, Putzlappen und Rohware für die industrielle Verarbeitung
i) Übergabe einer Sortenliste/Artikelgruppenliste
(Aus der Liste muss die von der AN angegebene Sortiertiefe / Anzahl Sortiergruppen ersichtlich sein).
j) Übergabe eines Warenfluss- und Verwertungsschemas bzw. Mengenstromnachweises für die Jahre 2020 und 2021 (übersichtliche Aufstellung, in welche Länder welche Mengen - mit Gewichtsangabe oder prozentual - exportiert wurden)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYW8Q76HUX/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Nov./Dez. 2023
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW8Q76HUX

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 246-711740 (2022-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 512 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 045-129779
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 246-711740
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYWW37N1H5

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verkaufserlös
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sortierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wiederverwendungsquote
Preis (Gewichtung): 80.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-23 📅
Name: BreEnt GmbH
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland 🇩🇪
Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 512 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2023/S 045-129779 (2023-02-27)