Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Vordruck Eigenerklärung Eignung_VHB124
- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Vordruck Eigenerklärung Eignung_VHB124
- Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde
Vordruck Eigenerklärung Eignung_VHB124
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Vordruck Eigenerklärung Eignung_VHB124
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
Vordruck Eigenerklärung Eignung_VHB124
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden i. H. v. 1.000.000
Vordruck Eigenerklärung Eignung_VHB124
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EStG
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden i. H. v. 1.000.000
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer
nicht überschritten haben.