Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der / die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 3 zur Ausschreibung - "Formblätter" - enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE)
b) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur Anzahl der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE)
c) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger)
d) Eigenerklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- und min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE
oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der
entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
Versicherung)
e) Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus
kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der
Bieter*in /gemeinschaft einzureichen.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieter*innen /-gemeinschaften auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der Anlage 4 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 sowie der Anlage 4 nicht zugelassen.
Sofern die Netto-Auftragssumme / Netto-Angebotssumme den Wert von 30.000,- Euro erreicht, ist der / die AG nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung, zusätzlich zu den v. g. Eignungskriterien, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes über den / die Bieter*in /gemeinschaft einzuholen, der / die nach Abschluss der Angebotsbewertung den Auftrag erhalten soll.
Bieter*innen /gemeinschaften mit Betriebsstandort oder anbietender Niederlassung in einem anderen Herkunftsland als Deutschland, die im Wettbewerbsregister nicht gelistet sind, haben vor der Auftragserteilung eine der Wettbewerbsregisterauskunft gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde ihres Herkunfts- / Niederlassungslandes an den / die AG zu übermitteln.
Werden derartige Urkunden oder Bescheinigungen von dem Herkunfts- / Niederlassungsland des / der Bieter*in /gemeinschaft nicht ausgestellt, so können sie durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzt werden.
Im Fall von Herkunfts- / Niederlassungsländern, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann die eidesstattliche Versicherung auch durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein*e Vertreter*in des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, eine*r Notar*in oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunfts- / Niederlassungslandes des / der Bieter*in /gemeinschaft abgibt.