Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von ca. 2.600 t Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111). Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten. Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen. Die Alttextilien sollen von der Auftragnehmerin einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: 2022-4 WBD
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von ca. 2.600 t Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111).
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten.
Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen.
Die Alttextilien sollen von der Auftragnehmerin einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von ca. 2.600 t Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111).
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten.
Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen.
Die Alttextilien sollen von der Auftragnehmerin einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-14 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 010-019747
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Sortierung und Verwertung der Alttextilien
Die Sortierung hat durch die AN in einer hierzu genehmigten Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu erfolgen.
Die AN muss insbesondere sicherstellen, dass bei der Verwertung der Alttextilien die abfallrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das heißt insbesondere, dass Sortierreste gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entsorgt werden und unbrauchbare Kleidung, textile Reste und Abfälle nicht in Container anderer Organisationen oder deren Straßensammlung zugeführt werden.
Die AG möchte eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung betreiben. Dabei ist die Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Richtlinie 2008/98/EG unbedingt zu beachten. Die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Second-Hand) sollte eine hohe Priorität haben. Außerdem muss eine stoffliche Verwertung der nicht mehr tragfähigen Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sichergestellt sein.
Die Sortierung hat durch die AN in einer hierzu genehmigten Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu erfolgen.
Die AN muss insbesondere sicherstellen, dass bei der Verwertung der Alttextilien die abfallrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das heißt insbesondere, dass Sortierreste gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entsorgt werden und unbrauchbare Kleidung, textile Reste und Abfälle nicht in Container anderer Organisationen oder deren Straßensammlung zugeführt werden.
Die AG möchte eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung betreiben. Dabei ist die Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Richtlinie 2008/98/EG unbedingt zu beachten. Die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Second-Hand) sollte eine hohe Priorität haben. Außerdem muss eine stoffliche Verwertung der nicht mehr tragfähigen Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sichergestellt sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von ca. 2.600 t Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111).
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten.
Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen.
Die Alttextilien sollen von der Auftragnehmerin einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Die auftragsgegenständliche Leistung umfasst die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die Verwertung der von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) im Stadtgebiet Duisburg eingesammelten Alttextilien.
Die zu übernehmenden Alttextilien können in unterschiedlicher Qualität anfallen. Es kann sich um getragene, tragbare, verunreinigte, verschlissene und/oder untragbare Alttextilien handeln. D.h., Minderqualitäten sind von der AN zu tolerieren.
Die Übernahme der Alttextilien erfolgt an einer zentralen Stelle (Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13, 47167 Duisburg-Neumühl) im Stadtgebiet Duisburg mittels vier von der AN bereitzustellenden Wechselbrücken.
Alternativ kann die Übernahme der Alttextilien an o.g. Örtlichkeit über die Auftragnehmerin (nachfolgend AN genannt) auch mittels zwei Stück gleichzeitig bereitzustellender Trailer erfolgen. Die bereitgestellten Trailer müssen mindestens über das gleiche Fassungsvermögen/Ladevolumen wie die vier Stück Wechselbrücken verfügen. Zudem müssen die bereitgestellten Trailer seitlich zu beladen/befüllen sein.
Alternativ kann die Übernahme der Alttextilien an o.g. Örtlichkeit über die Auftragnehmerin (nachfolgend AN genannt) auch mittels zwei Stück gleichzeitig bereitzustellender Trailer erfolgen. Die bereitgestellten Trailer müssen mindestens über das gleiche Fassungsvermögen/Ladevolumen wie die vier Stück Wechselbrücken verfügen. Zudem müssen die bereitgestellten Trailer seitlich zu beladen/befüllen sein.
Die Befüllung der von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer erfolgt durch die AG. Die von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Hierzu gehört auch, dass eine ladungssichere Befüllung erfolgen kann (z.B. Bracken an den Seitenwänden der Trailer).
Die Befüllung der von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer erfolgt durch die AG. Die von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Hierzu gehört auch, dass eine ladungssichere Befüllung erfolgen kann (z.B. Bracken an den Seitenwänden der Trailer).
Bei der Qualitätskontrolle besteht die Möglichkeit, dass von der AN Personal zur Durchführung der selbigen im Rahmen der Befüllung der Wechselbrücken vor Ort zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Möglichkeit der Durchführung der Qualitätskontrolle durch einen Mitarbeiter der AN auf der Übernahmestelle der AG vor Ort ist garantiert, dass nach Annahme der Ware eine Reklamation im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ausgeschlossen ist.
Bei der Qualitätskontrolle besteht die Möglichkeit, dass von der AN Personal zur Durchführung der selbigen im Rahmen der Befüllung der Wechselbrücken vor Ort zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Möglichkeit der Durchführung der Qualitätskontrolle durch einen Mitarbeiter der AN auf der Übernahmestelle der AG vor Ort ist garantiert, dass nach Annahme der Ware eine Reklamation im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ausgeschlossen ist.
Sollte von der AN auf die Gestellung eines Mitarbeiters zur Qualitätskontrolle vor Ort im Rahmen der Befüllung verzichtet werden, gilt die Qualität der übernommenen Ware als einwandfrei, eine Reklamationen im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ist somit ausgeschlossen.
Sollte von der AN auf die Gestellung eines Mitarbeiters zur Qualitätskontrolle vor Ort im Rahmen der Befüllung verzichtet werden, gilt die Qualität der übernommenen Ware als einwandfrei, eine Reklamationen im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ist somit ausgeschlossen.
Trockene Stellplätze für die Wechselbrücken bzw. Trailer stehen nicht zur Verfügung. Sofern es für die AN von Bedeutung ist, dass die eingesammelten und verladenen Säcke mit Alttextilien in den Wechselbrücken/Trailern trocken zwischengelagert werden, so ist dieses durch die AN in geeigneter Form mittels der von ihr zu stellenden Wechselbrücken/Trailer sicherzustellen.
Trockene Stellplätze für die Wechselbrücken bzw. Trailer stehen nicht zur Verfügung. Sofern es für die AN von Bedeutung ist, dass die eingesammelten und verladenen Säcke mit Alttextilien in den Wechselbrücken/Trailern trocken zwischengelagert werden, so ist dieses durch die AN in geeigneter Form mittels der von ihr zu stellenden Wechselbrücken/Trailer sicherzustellen.
Die zu befüllenden Wechselbrücken bzw. Trailer werden bis zur Abholung durch die AN von der AG kostenfrei zwischengelagert.
Hinweis: Im Leistungszeitraum kann sich die Örtlichkeit der vorgenannten Übernahmestelle verändern. Der Ortswechsel geschieht innerhalb des Stadtgebietes Duisburgs. Ein genauer Zeitpunkt des möglichen Ortswechsels kann nicht angegeben werden.
Mengen an Alttextilien:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen fallen monatlich durchschnittlich ca. 220 t an Alttextilien an. Aufgrund dieser Erfahrungen wird für den Leistungszeitraum vom 01. März 2022 bis 28. Februar 2023 (12 Monate) von einer anfallenden Gesamtmenge von ca. 2.600 t Alttextilien zur Verwertung ausgegangen. Die Mengen wurden auf der Grundlage der in den Jahren 2020 und bis einschl. Oktober 2021 eingesammelten Mengen ermittelt.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen fallen monatlich durchschnittlich ca. 220 t an Alttextilien an. Aufgrund dieser Erfahrungen wird für den Leistungszeitraum vom 01. März 2022 bis 28. Februar 2023 (12 Monate) von einer anfallenden Gesamtmenge von ca. 2.600 t Alttextilien zur Verwertung ausgegangen. Die Mengen wurden auf der Grundlage der in den Jahren 2020 und bis einschl. Oktober 2021 eingesammelten Mengen ermittelt.
Mengenabweichungen im Gesamtaufkommen der Alttextilsammlung sind in diesem Zeitraum möglich und von der AN zu tolerieren und bei der Kalkulation der Vergütung zu berücksichtigen.
Die Mengenangaben dienen nur als Kalkulationshilfen und sind keine verbindlichen Mengenangaben, da sie eine für die Zukunft prognostizierte Menge darstellen. Änderungen in den jeweiligen Mengenangaben im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der jeweiligen angebotenen Konditionen.
Die Mengenangaben dienen nur als Kalkulationshilfen und sind keine verbindlichen Mengenangaben, da sie eine für die Zukunft prognostizierte Menge darstellen. Änderungen in den jeweiligen Mengenangaben im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der jeweiligen angebotenen Konditionen.
Abtransport der Alttextilien:
Die Alttextilien sind von der AN von der Übernahmestelle zu einer Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu transportieren. Der Transport hat durch die AN oder durch ein von ihr beauftragtes Drittunternehmen zu erfolgen. Der Austausch der Wechselbrücken bzw. Trailer muss kontinuierlich/täglich durch die AN erfolgen. Dieser kontinuierliche/tägliche Austausch muss ohne gesonderten Abruf erfolgen. Ein telefonischer Abruf erfolgt seitens der AG nur in Sonderfällen.
Die Alttextilien sind von der AN von der Übernahmestelle zu einer Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu transportieren. Der Transport hat durch die AN oder durch ein von ihr beauftragtes Drittunternehmen zu erfolgen. Der Austausch der Wechselbrücken bzw. Trailer muss kontinuierlich/täglich durch die AN erfolgen. Dieser kontinuierliche/tägliche Austausch muss ohne gesonderten Abruf erfolgen. Ein telefonischer Abruf erfolgt seitens der AG nur in Sonderfällen.
Seitens der AN ist immer eine ausreichende Anzahl an Wechselbrücken (vier Stück) bzw. an Trailern (2 Stück) sowie entsprechenden Fahrzeugen zur Leistungserbringung vorzuhalten.
Anmerkung: Eine größere Anzahl an Wechselbrücken bzw. Trailern kann auf der o.g. Örtlichkeit Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13, 47167 Duisburg-Neumühl, aus Platzgründen nicht aufgestellt werden. Aufgrund der anfallenden Mengen an Alttextilien ist somit zwingend ein täglicher Austausch von Wechselbrücken bzw. Trailern erforderlich. Dieser Sachverhalt ist von der AN bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren.
Anmerkung: Eine größere Anzahl an Wechselbrücken bzw. Trailern kann auf der o.g. Örtlichkeit Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13, 47167 Duisburg-Neumühl, aus Platzgründen nicht aufgestellt werden. Aufgrund der anfallenden Mengen an Alttextilien ist somit zwingend ein täglicher Austausch von Wechselbrücken bzw. Trailern erforderlich. Dieser Sachverhalt ist von der AN bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren.
Die Übernahmestelle ist von Montag - Donnerstag im Zeitraum von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr, und an Freitagen von 7.30 Uhr - 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten - einschließlich kompletter Samstage - ist das Gelände der Übernahmestelle verschlossen und somit nicht ohne vorherige Absprache zugänglich. Der Austausch der Wechselbrücken/Trailer soll innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten erfolgen.
Die Übernahmestelle ist von Montag - Donnerstag im Zeitraum von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr, und an Freitagen von 7.30 Uhr - 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten - einschließlich kompletter Samstage - ist das Gelände der Übernahmestelle verschlossen und somit nicht ohne vorherige Absprache zugänglich. Der Austausch der Wechselbrücken/Trailer soll innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten erfolgen.
Im Ausnahmefall könnte der Austausch der Wechselbrücken/Trailer von Montag - Freitag auch außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten stattfinden. Hier ist dann eine frühzeitige Absprache hinsichtlich der Zugänglichkeit zum Gelände der Übernahmestelle zwischen der AN und der AG erforderlich.
Im Ausnahmefall könnte der Austausch der Wechselbrücken/Trailer von Montag - Freitag auch außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten stattfinden. Hier ist dann eine frühzeitige Absprache hinsichtlich der Zugänglichkeit zum Gelände der Übernahmestelle zwischen der AN und der AG erforderlich.
Zusätzliche Informationen:
Sortierung und Verwertung der Alttextilien
Die Sortierung hat durch die AN in einer hierzu genehmigten Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu erfolgen.
Die AN muss insbesondere sicherstellen, dass bei der Verwertung der Alttextilien die abfallrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das heißt insbesondere, dass Sortierreste gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entsorgt werden und unbrauchbare Kleidung, textile Reste und Abfälle nicht in Container anderer Organisationen oder deren Straßensammlung zugeführt werden.
Die AN muss insbesondere sicherstellen, dass bei der Verwertung der Alttextilien die abfallrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das heißt insbesondere, dass Sortierreste gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entsorgt werden und unbrauchbare Kleidung, textile Reste und Abfälle nicht in Container anderer Organisationen oder deren Straßensammlung zugeführt werden.
Die AG möchte eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung betreiben. Dabei ist die Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Richtlinie 2008/98/EG unbedingt zu beachten. Die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Second-Hand) sollte eine hohe Priorität haben. Außerdem muss eine stoffliche Verwertung der nicht mehr tragfähigen Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sichergestellt sein.
Die AG möchte eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung betreiben. Dabei ist die Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Richtlinie 2008/98/EG unbedingt zu beachten. Die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Second-Hand) sollte eine hohe Priorität haben. Außerdem muss eine stoffliche Verwertung der nicht mehr tragfähigen Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sichergestellt sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Duisburg Die Übernahme der Alttextilien erfolgt an einer zentralen Stelle (Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13, 47167 Duisburg-Neumühl) im Stadtgebiet Duisburg mittels vier von der AN bereitzustellenden Wechselbrücken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die
Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer. (oder Präqualifikation
oder europäische Eigenerklärung)
b) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre (2018-2020);
c) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /- in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000 EUR für Vermögensschäden betragen muss;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /- in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000 EUR für Vermögensschäden betragen muss;
a) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zu wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeber möglichst mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
a) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zu wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeber möglichst mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation)
b) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenen technischen Personal, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020);
f) Auflistung der genutzten Behandlungs-/Verwertungsanlagen und Erklärung über Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §56 KrWG;
- siehe Anlage 2, Formblatt F10
g) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zur Qualitätssicherung;
- siehe Anlage 2, Formblatt F13
h) Eigenerklärung bzw. Nachweise der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
i) Detaillierte Darstellung was mit den von der AG übernommenen Altkleidern geschieht (mit Angaben zum Transporteur, zur Gestellung der Wechselbrücken bzw. Trailer und Benennung der Sortieranlage(n)
j) Beschreibung der Arbeitsabläufe in der (den) Sortieranlage(n) des Verwerters incl. der Angabe der erfassten Gesamtmengen sowie der erzielten Verwertungsquoten für 2019 und 2020, aufgeschlüsselt nach Wiederverwendung/Second Hand, Weiterverwendung (z.B. als Putzlappen), stofflicher Verwertung und Restabfällen (thermischer Verwertung).
j) Beschreibung der Arbeitsabläufe in der (den) Sortieranlage(n) des Verwerters incl. der Angabe der erfassten Gesamtmengen sowie der erzielten Verwertungsquoten für 2019 und 2020, aufgeschlüsselt nach Wiederverwendung/Second Hand, Weiterverwendung (z.B. als Putzlappen), stofflicher Verwertung und Restabfällen (thermischer Verwertung).
k) Benennung entsprechender Abnehmer der Sortierfraktionen z.B. der Second-Hand Ware, Putzlappen und Rohware für die industrielle Verarbeitung
l) Übergabe einer Sortenliste/Artikelgruppenliste
(Aus der Liste muss die von der AN angegebene Sortiertiefe / Anzahl
Sortiergruppen ersichtlich sein).
m) Übergabe eines Warenfluss- und Verwertungsschemas bzw.
Mengenstromnachweises für die Jahre 2019 und 2020
(übersichtliche Aufstellung, in welche Länder welche Mengen - mit
Gewichtsangabe oder prozentual - exportiert wurden)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für das Sammeln, Lagern, Transportieren und Aufbereiten von Alttextilien gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV / Abfallschlüssel 200110 und 200111) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für das Sammeln, Lagern, Transportieren und Aufbereiten von Alttextilien gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV / Abfallschlüssel 200110 und 200111) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs.2 EfbV)
- Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke
- Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
- Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb- Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Sortierung/Aufbereitung/Verwertung von Alttextilien (AVV 200110 und 200111) ersetzt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sortierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wiederverwendungsquote
Kostenkriterium (Name): Verkaufserlös
Kostenkriterium (Gewichtung): 90%
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die
Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die
Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt
Quelle: OJS 2022/S 010-019747 (2022-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 098 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge