Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter /-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung in der Anlage "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" mit "Ja" beantwortet wird:
a) Erklärung des / der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung
gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle,
das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE - "Einheitliche Europäische Eigenerklärung)
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, beizubringen:
b) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE)
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf" enthaltenen Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in dem Dokument "2.0_Betriebsführungssystem_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" (Verbindliche Erklärungen und Angaben) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F7 in dem Dokument "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
c) Selbstreinigung
Bieter /-innen, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer Kartellabsprache dem / der AG hinreichende Anhaltpunkte vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen nachfolgenden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind:
1. Für jeden durch eine Straftat verursachten Schaden einen Ausgleich
gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben
2. Die Tatsache und Umstände, die mit der Straftat oder dem
Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in
Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
Ermittlungsbehörden und dem / der öffentlichen Auftraggeber /-in
umfassend geklärt haben
3. Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen
ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres
Fehlverhalten zu vermeiden
Um dem / der AG die Prüfung zu ermöglichen, ob der / die Bieter /-in von dem Selbstreinigungsgebot betroffen ist und falls ja, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung auch durchgeführt wurden, ist die Anlage "2.2_Betriebsführungssystem_Formblätter F1-F10_WBD.pdf", Formblatt F5 von allen Bietern /-innen auszufüllen.