2022-69 Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Mobilbaggern mit einer Motorleistung von min. 100 kW zum Einsatz als Friedhofsbagger

Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR

Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Mobilbaggern

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-19 Auftragsbekanntmachung
2022-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile
Referenznummer: 2022-69 WBD
Kurze Beschreibung: Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Mobilbaggern
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de 🌏
E-Mail: r.dumzlaff@wb-duisburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBD4XV/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBD4XV 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-24 📅
Datum des Beginns: 2022-10-24 📅
Datum des Endes: 2022-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 100-276132
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Der vorstehende, geplante Lieferermin wurde von dem / der AG im Vorfeld der Ausschreibung als Planungsgrundlage definiert. Es muss aber eine Lieferfrist nach schriftlichem Auftragseingang, bis zu deren Ablauf die Lieferung vollständig erfolgt sein wird, in der Anlage 2 "Checkliste" unter Punkt 3.1 angegeben werden. Diese individuelle Lieferfrist kann sowohl einen früheren als auch einen späteren Lieferermin ergeben als den vorstehenden Planliefertermin des / der AG. Beides ist zulässig. Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über diese Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Sollten während der laufenden Angebotsphase auf andere Weise als der zuvor beschriebenen (z. B. per Telefon, Fax oder E-Mail) Fragen oder Auskunftsersuchen an den / die AG gerichtet werden, wird der / die AG deren Beantwortung auf diesen Kommunikationswegen nicht nachkommen, sondern auf die vorstehende Verfahrensweise und die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" verweisen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von
2 Stück neuen Mobilbaggern, die auf Friedhöfen als Gräberbagger eingesetzt werden sollen und die unter anderem folgende Anforderungen erfüllen müssen:
- Motorleistung min. 100 kW
- Abgasnorm EURO 6
- Spurbreite ca. 1.300 mm (+/- 10 %)
- Gesamtbreite max. 1.540 mm
- Kraftstoffbehältervolumen min. 80 Liter
- AdBlue Behältervolumen ca. 25 Liter (+/- 10 %)
- Motorsteuerung über Kette
- Hydrostatischer Fahrantrieb
- Permanenter Allradantrieb
- Automotive Steuerung
- Hydraulische Zweikreis-Bremsanlage
- Lastabhängige Bremskraftregelung
- Schwingungsfrei gelagerte und hydraulisch kippbare Kabine
- Geschlossener Drehkranz mit Innenverzahnung und einem
Durchmesser von mehr als 900 mm
- Schwenkgerät mit einem Schwenkbereich von 360 Grad
- Gesamtausladung min. 4.900 mm ab Drehkranzmitte
- Zweischalengreifer als Felsengreifer mit einer Größe von
760 x 900 mm
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Mobilbagger ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Zusätzliche Informationen:
Der vorstehende, geplante Lieferermin wurde von dem / der AG im
Vorfeld der Ausschreibung als Planungsgrundlage definiert. Es muss
aber eine Lieferfrist nach schriftlichem Auftragseingang, bis zu deren
Ablauf die Lieferung vollständig erfolgt sein wird, in der Anlage 2
"Checkliste" unter Punkt 3.1 angegeben werden. Diese individuelle
Lieferfrist kann sowohl einen früheren als auch einen späteren
Lieferermin ergeben als den vorstehenden Planliefertermin des / der
AG. Beides ist zulässig.
Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über diese Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Sollten während der laufenden Angebotsphase auf andere Weise als der zuvor beschriebenen (z. B. per Telefon, Fax oder E-Mail) Fragen oder Auskunftsersuchen an den / die AG gerichtet werden, wird der / die AG deren Beantwortung auf diesen Kommunikationswegen nicht nachkommen, sondern auf die vorstehende Verfahrensweise und die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" verweisen.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt.
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Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Betriebshof Kasslerfeld Max-Peters-Str. 23 47059 Duisburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Wertung zugelassen werden nur Angebote von Bieter*innen /gemeinschaften aus Deutschland, anderen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten außerhalb der EU, die zu den Vertragsparteien des "Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)" gehören.
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Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter*in /gemeinschaft die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung in der Anlage 2 ("Checkliste") mit "Ja" beantwortet wird:
a) Erklärung des / der Bieter*in /gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer. Für Bieter*innen /gemeinschaften außerhalb Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen Landes.
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- siehe Anlage 1, Punkt 3.6 -
b) Eigenerklärung des / der Bieter*in / jedes Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 5, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieter*in / jedes Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 5, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
Der / die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels des in der Anlage 5 zur Ausschreibung - "Formblätter" - enthaltenen Vordrucke beizubringen:
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a) Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
(Russland-Verordnung im Rahmen des 5. Sanktionspaketes der EU)
- siehe Anlage 5, Formblatt F12
b) Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
- siehe Anlage 6
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
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Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen /-gemeinschaften auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der Anlage 6 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 in der Anlage 5 sowie der Ersatz der Anlage 6 nicht zugelassen.
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Die erforderliche Eignung wird darüber hinaus davon abhängig gemacht, dass die Abfrage(n) des / der AG nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Wettbewerbsregister und / oder nach § 150a Gewerbeordnung beim Geweerbezentralregister ergeben, dass gegen den / die Bieter*in /-gemeinschaft, die für den Zuschlag vorgesehen ist, keine Eintragungen vorliegen, die einen Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB darstellen.
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Bieter*innen /gemeinschaften mit Betriebsstandort oder anbietender Niederlassung in einem anderen Herkunftsland als Deutschland, haben vor der Auftragserteilung eine dem Wettbewerbsregister- oder dem Gewerbezentralregisterauszug gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde ihres Herkunfts- / Niederlassungslandes an den / die AG zu übermitteln.
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Werden derartige Urkunden oder Bescheinigungen von dem Herkunfts- / Niederlassungsland des / der Bieter*in /gemeinschaft nicht ausgestellt, so können sie durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzt werden.
Im Fall von Herkunfts- / Niederlassungsländern, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann die eidesstattliche Versicherung auch durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein*e Vertreter*in des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, eine*r Notar*in oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunfts- / Niederlassungslandes des / der Bieter*in /gemeinschaft abgibt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der / die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung - "Formblätter" - enthaltenen Vordrucke beizubringen:
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a) Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 5, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE)
b) Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 5, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE)
c) Eigenerklärung des / der Bieter*in / jedes Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 5, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger)
d) Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- und min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
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- siehe Anlage 5, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE
oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der
entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
Versicherung)
e) Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus
kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der
Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
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Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
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Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen /-gemeinschaften auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der Anlage 6 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 in der Anlage 5 sowie der Ersatz der Anlage 6 nicht zugelassen.
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Mindeststandards:
a) Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindeslohngesetzes (MiLoG)
- siehe Anlage 5, Formblatt F11 - (oder Präqualifikation oder EEE)
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
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Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
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Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen /-gemeinschaften auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der Anlage 6 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 in der Anlage 5 sowie der Ersatz der Anlage 6 nicht zugelassen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der / die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung - "Formblätter" - enthaltenen Vordrucke beizubringen:
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a)Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber*in, mit Ansprechpartner*in und Telefonnummer (Referenzliste)
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- siehe Anlage 5, Formblatt F1
b) Für den Fall, dass der / die AG von der unter Punkt 1.10 vorgesehen Möglichkeit Gebrauch macht, einen Test-Bagger von dem / der Bieter*in /-gemeinschaft anzufordern, wird die technische Eignung auch davon abhängig gemacht, dass ein Test-Bagger in der angebotenen Ausführung innerhalb des unter Punkt 1.10 festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt bzw. bei einem Kunden des / der Bieter*in
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/-gemeinschaft in Augenschein genommen werden kann und der durchgeführte Test ergibt, dass der Test-Bagger den Vorgaben der Leistungsbeschreibung vollumfänglich entspricht.
- siehe Punkt 1.10 dieser Verfahrens- und Angebotsbedingungen
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
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Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
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Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen /-gemeinschaften auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der Anlage 6 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 sowie der Anlage 6 nicht zugelassen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamte Außenbreite der Grundmaschine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Motorleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch pro Betriebsstunde
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Art der verwendeten Lacke / Pulverbeschichtungen bei der Lackierung des Mobilbaggers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4%
Kostenkriterium (Name): Preisliche Aspekte
Kostenkriterium (Gewichtung): 50%
Kostenkriterium (Name): Garantieleistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 5%
Kostenkriterium (Name): Zusätzliche, kostenlose Service-Leistungen ohne Bedingung
Entfernung der nächsten Service-Station
Kostenkriterium (Gewichtung): 2,5%
Kostenkriterium (Name): Geschäftstyp der nächsten Service-Station

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBD4XV/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD4XV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 /+49 2211473053 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
Mehr anzeigen
1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 100-276132 (2022-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 276 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 141-403379
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 100-276132
ABl. S-Ausgabe: 141

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-20 📅
Name: RKF-BLESES GmbH
Postanschrift: Zum Kaiserbusch 4
Postort: Münster
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1621080590 📞
E-Mail: muenster@rkf-bleses.de 📧
Land: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.rkf-bleses.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 276 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDBZ2
Quelle: OJS 2022/S 141-403379 (2022-07-20)