Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bewerber (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 10 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 10 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
--> Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
- Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
Der Bewerber hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 5 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. benennt und erklärt, dass die namentlich aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden sollen.
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte
Der Bewerber hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bewerbers vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber durch Vorlage von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV):
- Projektleiter
- Objektplaner Ingenieurbauwerke
- Fachplaner Tragwerksplanung
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
- Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Der Bewerber hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.
Geeignete Referenzen sind vorzulegen für die folgenden zwei Planungsbereiche:
a. Objektplanung
b. Tragwerksplanung
Mindestanforderung ist hierbei, dass für die unter a. bis d. genannten Planungsbereiche jeweils mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Die Leistungen bzw. Aufträge sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich:
(1) um Planungs- oder Beratungsleistungen für eine Bogenbrücke aus Stahl handelt und
(2) bei Referenzen zu a. Objektplanung um Planungs- oder Beratungsleistungen aus den Leistungsphasen 1 - 6 der Objektplanung für Bauvorhaben mit Baukosten von mindestens 1,50 Mio. EUR (Brutto) handelt, von denen innerhalb der letzten 5 Jahre pro Referenz mindestens 3 Leistungsphasen erbracht wurden und
(3) bei Referenzen zu b. Tragwerksplanung um Planungs- oder Beratungsleistungen aus den Leistungsphasen 1 - 6 der Tragwerksplanung für Bauvorhaben mit Baukosten von mindestens 1,50 Mio. EUR (Brutto) handelt, von denen innerhalb der letzten 5 Jahre pro Referenz mindestens 3 Leistungsphasen erbracht wurden
Hinweise:
- Eine Referenz kann auch die Anforderungen mehrerer Planungsbereiche erfüllen und entsprechend angegeben/verwendet werden. Nur die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Planungsbereiches ist nicht zulässig.
- Im Rahmen der Referenz zu a) Objektplanung werden auch solche Referenzprojekte berücksichtigt, die zwar insgesamt noch nicht abgeschlossen sind, bei denen aber einzelne Leistungsphasen vollständig abgeschlossen sind.
--> Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Der Bewerber hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0.
Die verwendete Software muss geeignet sein, um neben der eigentlichen digitalen EDV- gestützten Projektbearbeitung (z. B. Textverarbeitung, Darstellung/CAD, Berechnung, AVA) einen daten- und formatverlustfreien Austausch mit dem Auftraggeber zu ermöglichen und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen digital (auf USB-Stick oder DVD-/CD-ROM) zumindest in folgenden Datei-Formaten zur Verfügung zu stellen:
- in der Version 2016: xls, doc, ppt, mpp, pmf, prj,
- in der Version 2016 pdf, dxf, dwg, rcp, dwf,
- sonstige: gaeb 90/gaeb XML3.0, jpg, bmp, txt
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
- Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeingemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität
Der Bewerber hat darzulegen, dass in ihrem Unternehmen mindestens folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen werden (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):
- Der Bewerber muss in Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen mindestens ein eigenes und/oder zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem besitzen.
--> Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 10
- Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV)
Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
--> Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
--> Formblatt 5007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"