1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https://
www.subreport.de/E11288348 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen, in Textform zu signieren und auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch. Bei der Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrags ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post,
per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
4. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden alle Bewerber, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, über das Ergebnis des vorgeschalteten Wettbewerbs informiert. Alle Bewerber die sich über die Inhalte der Formblätter gemäß Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) qualifiziert haben, werden in der nächsten Phase des Verfahrens aufgefordert, ein indikatives Angebot einzureichen.
5. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221/98578-50.
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
6. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote / Teilnahmeanträge findet nicht statt.
7. Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB). Eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange hat ergeben, dass durch eine Losaufteilung des Auftrags dem Auftraggeber unverhältnismäßige Kostennachteile und Verzögerungen des Projektes entstehen werden. Zudem ist der Einsatz verschiedener Auftragnehmer aus Gründen drohender Inkompatibilitäten nicht durchführbar.