Beschreibung der Beschaffung
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Der Auftrag umfasst die Planung der techn. Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Versorgungstechnik) für die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes für 900 Verpflegungsteilnehmer (Geb. 20), eines Lehrsaalgebäudes mit Lagerflächen (Geb. 18), sowie eines Trio-Gebäudes (Geb. 19) in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim.
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Die Gebäude 18 (altes Sanitätsversorgungszentrum), 19 (Pfalz-Kasino), 20 (Wirtschaftsgebäude) und 46 (neues Sanitätsversorgungszentrum -> nicht Bestandteil dieser Maßnahme) befinden sich im Zentrum der Liegenschaft an einer hufeisenförmig verlaufenden Erschließungsstraße. Die Gebäude 18, 19, und 20 wurden in den 1960er Jahren errichtet.
Nach Umzug des SanVZ in Gebäude 46 soll das Gebäude 18 zukünftig als Lehrsaal- und Lagergebäude und das Pfalz-Kasino als Trio-Gebäude dienen. Die Nutzung des Gebäudes 20 als Wirtschaftsgebäude bleibt bestehen.
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Im Rahmen des liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAK) wurden 2019 die Flächen der Bestandsgebäude 18, 19 u. 20 analysiert und mit dem Raumbedarf der Bundeswehr abgeglichen. Das LbAK kommt hierbei zu folgendem Ergebnis:
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Gebäude 18: Der Raumbedarf beträgt ca. 1.289 m². Eine Unterbringung von Lehrsälen im Bestandsgebäude erscheint möglich, wird jedoch als kostenintensiv eingeschätzt. Die Errichtung eines bedarfsgerechten Neubaus wird als wirtschaftlichere Maßnahme empfohlen.
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Gebäude 19: Der Raumbedarf beträgt ca. 1.580 m². Dem Bestandsgebäude mit ca. 1.007 m² fehlen somit ca. 573 m². Ein Umbau- und Anbau erscheint wirtschaftlicher, als ein Ersatzneubau.
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Gebäude 20: Der Raumbedarf beträgt ca. 1.763 m². Das Bestandsgebäude mit ca. 3.668 m² weist somit einen Flächenüberhang von ca. 1.905 m² auf. Ein Ersatzneubau gilt als wirtschaftlichste Lösung.
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Das Ergebnis Abbruch/Neubau für Gebäude 20 ist eindeutig. Die zu den Gebäuden 18 u. 19 erfolgten Variantenuntersuchungen Umbau/Anbau oder Abbruch/Neubau zur Deckung des Raumbedarfs sollen vor Erstellung der ES-Bau durch eine erneute Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aktualisiert und fortgeschrieben werden. Die ES-Bau sowie die weitere Planung sind auf Grundlage der hieraus resultierenden, wirtschaftlichsten Variante gemäß Musterplanungen d. Bundeswehr zu erstellen.
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Grundlage für die Planung sind das LbAK, die ES-Bau Teil I-IV, sowie die Musterplanungen der Bundeswehr. Die Kostenobergrenze von brutto 20,72 Mio. Euro (KG 200-600) ist dabei zu beachten. Für die Errichtung des Wirtschaftsgebäudes ist die zuständige Leitstelle des BMVg, hier die Landesbaudirektion München, miteinzubinden.
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Die Gebäude sind gemäß der Vorgaben des GEG (GebäudeEnergieGesetz) zu errichten. Bei der Planung, Ausschreibung und Bauausführung der Gebäude ist eine niederschwellige Umsetzung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (BNB) zu berücksichtigen.
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Anlagengruppen 1,2,3:
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Sämtliche techn. Anlagen sind nach aktuellen DIN-VDE-Normen, in Anlehnung an die AMEV-Richtlinien sowie nach den bundeswehrspezifischen Vorschriften zu planen.
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Die Medienanbindungen (Wasser/Abwasser/Nahwärme) sind zu prüfen und ggfs. anzupassen.
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Die Wärmeversorgung der Gebäude erfolgt jeweils über eine Übergabestation, die über das Nahwärmenetz durch die Heizzentrale der Kaserne gespeist wird.
Die Gebäude werden mit Heizkörpern ausgestattet.
Für die Lüftungsanlagen der Gebäude ist jeweils ein Lüftungskonzept zu entwickeln.
Bei der Planung Wirtschaftsgebäude und Triogebäude ist die Planungshilfe für Wirtschafts- und Betreuungsgebäude der Bundeswehr anzuwenden.
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Gebäude 18:
Das Lehrsaalgebäude erhält auf beiden Etagen Sanitäranlagen für Damen und Herren.
Im EG befindet sich ein Barrierefreies WC unisex.
Stat. Heizflächen sind als Wandheizkörper auszuführen.
Lehrsäle werden über eine Zu- und Abluftanlage versorgt.
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Gebäude 19:
Im Triogebäude erhalten sowohl die Gäste als auch das Personal Sanitäranlagen.
Das Personal erhält jeweils ein Wasch- und Duschraum für Damen und Herren.
Im EG befindet sich ein Barrierefreies WC unisex.
Stat. Heizflächen sind als Wandheizkörper auszuführen, im Küchenbereich sind Hygieneheizkörper vorzusehen.
Bei der Planung der Küchenlüftung müssen die Vorschriften für Küchenlüftung und die Vorgaben der Planungshilfe Wirtschafts- und Betreuungsgebäude eingehalten werden.
Bei der Einplanung einer Wärmerückgewinnung in der Lüftungsanlage Küche ist vorzugsweise ein KVS-System vorzusehen.
Die Lüftungsanlage muss mit der Küchenabluftdecke kompatibel und mit dem Errichter abgestimmt sein.
Die Betreuungsbereiche werden über eine Zu- und Abluftanlage versorgt.
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Gebäude 20:
Im Wirtschaftsgebäude erhalten sowohl die Gäste als auch das Personal Sanitäranlagen.
Das Personal erhält jeweils ein Wasch- und Duschraum für Damen und Herren.
Im EG befindet sich ein Barrierefreies WC unisex.
Stat. Heizflächen sind als Wandheizkörper auszuführen, im Küchenbereich sind Hygieneheizkörper vorzusehen.
Bei der Planung der Küchenlüftung müssen die Vorschriften für Küchenlüftung und die Vorgaben der Planungshilfe Wirtschafts- und Betreuungsgebäude eingehalten werden.
Bei der Einplanung einer Wärmerückgewinnung in der Lüftungsanlage Küche ist vorzugsweise ein KVS-System vorzusehen.
Die Lüftungsanlage muss mit der Küchenabluftdecke kompatibel sein und mit dem Errichter abgestimmt sein.
Der Speisesaal wird über eine Zu- und Abluftanlage versorgt.
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In LPH 8 sind die techn. Daten der Raumbücher in eine MS-Access-Datenbank gemäß Vorgaben zu übertragen.
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Zur Erneuerung der Medienversorgung der Liegenschaft wird ein Baulogistiker eingeschaltet. Die Maßnahme zur Errichtung der Gebäude 18-20 muss in der Logistikplanung mitaufgenommen werden. Daher ist entsprechende Zuarbeit und Abstimmung mit dem Baulogistiker zwingend erforderlich.
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Auf Grund der Komplexität der Maßnahme soll der Datenaustausch über den Projektraum Conclude erfolgen.
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Es ist vorgesehen die ES-Bau spätestens Mitte April 2023 beim Maßnahmenträger zur Prüfung einzureichen. Der Baubeginn soll spätestens im Mai 2025, die Bauübergabe im November 2028 erfolgen.