Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
2. Nachweis, dass der Bewerber/Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden drei Referenznachweise aus unterschiedlichen Kalenderjahren mit folgenden obligatorischen und fakultativen
Angaben gefordert.
a) obligatorische Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
b) fakultative Angaben: stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich
eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 2 genannten Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 2 angegebenen Nachweise / Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 2 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen
bei und ist zusätzlich verfügbar unter:
https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleistungen.pdf
Die angebotenen Regale und Regalsysteme müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Es dürfen nur Systeme angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten einheitlich von einem Systemhersteller zur Verfügung gestellt, geliefert und montiert werden.
Mit Angebotsabgabe sind folgende Herstellernachweise und Prüfzeugnisse einzureichen:
- Als Qualitätsnachweis für die Regalanlagen müssen die Güte- und Prüfbestimmungen RAL_RG 614 in der erforderlichen Klassifizierung der Gütegemeinschaft Lager- oder Betriebseinrichtungen e.V. Hagen oder gleichwertig nachgewiesen werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Prüfzeugnisse für Regalanlagen mit Brandschutzanforderungen
Die Anforderungen gelten für präqualifizierte Unternehmen und nicht präqualifizierte Unternehmen, welche das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen haben.