Restrukturierung der Ebene 3 zum OP- Zentrum mit ca. 2.800 m² NUF, sowie die neue Verortung des urologische Funktionsbereiches mit 2 TUR (ca. 720 qm NUF) innerhalb der Bestandstruktur des Klinikums Wolfsburg. Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 55 der HOAI 2021, Anlagengruppen 8 gem. § 53 HOAI für die Umsetzung eines OP- Zentrums mit stationären und ambulanten OP- Bereichen und die Errichtung eines neuen Aufwachraumes für stationäre Patienten, einer operativen Patienten Aufnahme (OPA) und einer dem Ambulanz- OP zugeordneten Tagesklinik mit Aufwachbereich. Es handelt sich um einen Stufenauftrag. Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1 -2 nach § 55 HOAI Die Beauftragungsstufen 2, 3 bis 4 mit den Leistungsphasen 3, 4, 5 - 8 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 55 HOAI behält sich der Auftraggeber vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 22-0028 Klinikum Wob - Umbau Ebene 3 zum OP-Zentrum - Leistungen der technischen Gebäudeausstattung
Kurze Beschreibung:
Restrukturierung der Ebene 3 zum OP- Zentrum mit ca. 2.800 m² NUF, sowie die neue Verortung des urologische Funktionsbereiches mit 2 TUR (ca. 720 qm NUF) innerhalb der Bestandstruktur des Klinikums Wolfsburg.
Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 55 der HOAI 2021, Anlagengruppen 8 gem. § 53 HOAI für die Umsetzung eines OP- Zentrums mit stationären und ambulanten OP-
Bereichen und die Errichtung eines neuen Aufwachraumes für stationäre Patienten, einer operativen Patienten Aufnahme (OPA) und einer dem Ambulanz- OP zugeordneten Tagesklinik mit Aufwachbereich. Es handelt sich um einen Stufenauftrag.
Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1 -2 nach § 55 HOAI
Die Beauftragungsstufen 2, 3 bis 4 mit den Leistungsphasen 3, 4, 5 - 8 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 55 HOAI behält sich der Auftraggeber vor.
Restrukturierung der Ebene 3 zum OP- Zentrum mit ca. 2.800 m² NUF, sowie die neue Verortung des urologische Funktionsbereiches mit 2 TUR (ca. 720 qm NUF) innerhalb der Bestandstruktur des Klinikums Wolfsburg.
Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 55 der HOAI 2021, Anlagengruppen 8 gem. § 53 HOAI für die Umsetzung eines OP- Zentrums mit stationären und ambulanten OP-
Bereichen und die Errichtung eines neuen Aufwachraumes für stationäre Patienten, einer operativen Patienten Aufnahme (OPA) und einer dem Ambulanz- OP zugeordneten Tagesklinik mit Aufwachbereich. Es handelt sich um einen Stufenauftrag.
Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1 -2 nach § 55 HOAI
Die Beauftragungsstufen 2, 3 bis 4 mit den Leistungsphasen 3, 4, 5 - 8 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 55 HOAI behält sich der Auftraggeber vor.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-24 📅
Datum des Beginns: 2022-04-17 📅
Datum des Endes: 2031-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 016-038291
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen
1. Letzter Termin für Fragestellungen 15.02.2022 - 16:00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 5 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 01.03.2022
4. Als Grundlage des zu erstellenden Angebotes wird eine im Rahmen der Zielplanung aufgestellte Kostenprognose für die Vorgabe der anrechenbaren Kosten verwendet. Diese Kosten werden im Rahmen der Kostenberechnung Förderantrag noch angepasst werden und bilden dann die honorarwirksame Grundlage des Gesamthonorars innerhalb der vom Bieter gewählten Honorarzone.
5. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eineBewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RSSR
1. Letzter Termin für Fragestellungen 15.02.2022 - 16:00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 5 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 01.03.2022
4. Als Grundlage des zu erstellenden Angebotes wird eine im Rahmen der Zielplanung aufgestellte Kostenprognose für die Vorgabe der anrechenbaren Kosten verwendet. Diese Kosten werden im Rahmen der Kostenberechnung Förderantrag noch angepasst werden und bilden dann die honorarwirksame Grundlage des Gesamthonorars innerhalb der vom Bieter gewählten Honorarzone.
5. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eineBewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RSSR
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Restrukturierung der Ebene 3 zum OP- Zentrum mit ca. 2.800 m² NUF, sowie die neue Verortung des urologische Funktionsbereiches mit 2 TUR (ca. 720 qm NUF) innerhalb der Bestandstruktur des Klinikums Wolfsburg.
Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 55 der HOAI 2021, Anlagengruppen 8 gem. § 53 HOAI für die Umsetzung eines OP- Zentrums mit stationären und ambulanten OP-
Bereichen und die Errichtung eines neuen Aufwachraumes für stationäre Patienten, einer operativen Patienten Aufnahme (OPA) und einer dem Ambulanz- OP zugeordneten Tagesklinik mit Aufwachbereich. Es handelt sich um einen Stufenauftrag.
Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1 -2 nach § 55 HOAI
Die Beauftragungsstufen 2, 3 bis 4 mit den Leistungsphasen 3, 4, 5 - 8 (in Teilen oder im Ganzen) nach § 55 HOAI behält sich der Auftraggeber vor.
Kernthema der baulich-funktionalen Machbarkeitsstudie (Zielplanung 2020plus) war die Neustrukturierung, Kapazitätsanpassung und Prozessoptimierung des Zentral-OPs (ZOP) inkl. Operativer Aufnahmeeinheit (Holding/ same day surgery),
ambulantem OP mit Tagesklinik (inkl. Aufwachbereich und Holding) und Bereitschaftsräumen, auf einer Ebene (3, BT Z) bei laufendem Krankenhausbetrieb. Die Ergebnisse und Erkenntnisse sollen nunmehr in die Projektplanung geführt werden.
Neben den Erkenntnissen aus internen Prozessevaluationen ist hierbei ebenso die im Jahr 2016 erfolgte Sanierung der OP-Säle 7 und 8 (Einrichtung eines Hybrid-OPs) zu berücksichtigen.
Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistungen ist das geplante Bauvorhaben "OP- Zentrum" auf der Ebene 3 des Klinikum Wolfsburg, welches den Umbau des Bestandes,
sowohl innerhalb der Tragstrukturen des Bestandsgebäudes, als auch im Wesentlichen innerhalb der aktuellen Kubatur umfasst. Die Umsetzung der urologischen Ambulanz an anderer Stelle im Klinikum ist ebenfalls Teil der Leistungen der technischen Gebäudeausstattung und des Honorarangebotes.
sowohl innerhalb der Tragstrukturen des Bestandsgebäudes, als auch im Wesentlichen innerhalb der aktuellen Kubatur umfasst. Die Umsetzung der urologischen Ambulanz an anderer Stelle im Klinikum ist ebenfalls Teil der Leistungen der technischen Gebäudeausstattung und des Honorarangebotes.
Erweiterungen/ Neubauten sind nur in ausgewiesenen Bereichen laut Einschätzung des FM ggf. möglich. Die Baumaßnahme soll hauptsächlich in der Bestandsstruktur realisiert werden. Die Realisierung in Bauphasen erfordert möglicherweise Interimsmaßnahmen, die Teil der hier ausgeschriebenen Leistungen sind.
Erweiterungen/ Neubauten sind nur in ausgewiesenen Bereichen laut Einschätzung des FM ggf. möglich. Die Baumaßnahme soll hauptsächlich in der Bestandsstruktur realisiert werden. Die Realisierung in Bauphasen erfordert möglicherweise Interimsmaßnahmen, die Teil der hier ausgeschriebenen Leistungen sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 38440 Wolfsburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende
Ingenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen.
Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst.
Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/ Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist.
(1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall
(2) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u.a. bei Eignungsleihe)
(3) Kosten-, und Terminmanagement, formalisiertes Berichtswesen, etc.
(4) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt*in" gemäß § 44 VgV für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll
(5) max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren.
(6) Projekterfahrung mit Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb, sowie Sonderqualifikationen sind auf Anlage 6 zu beschreiben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
Zeitraum der Leistungserbringung innerhalb der letzten 6 Jahre, Krankenhaus, oder vergleichbare Gebäude gem. §75 Abs. 5 VgV, Pflichtprojekt 1 mit min. 12,5 Mio. brutto Baukosten KG 300+400, optionale Projekte 2 und 3 mit min. 7,0 Mio. brutto)
- Angaben zur Projektleitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Mindeststandards:
Referenzprojekt 1 mit mind. 12,5 Mio. brutto Baukosten KG 300+400 DIN 276, gem. § 75 Abs. 5 VgV. Es sind Referenzprojekte zulässig, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat.
Referenzprojekt 1 mit mind. 12,5 Mio. brutto Baukosten KG 300+400 DIN 276, gem. § 75 Abs. 5 VgV. Es sind Referenzprojekte zulässig, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat.
- Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 3.300 m² BGF ( Um- oder Neubau in Gesundheitsbauten) und hat mindestens eine Leitung eines Projektes mit mind. 12,5 Mio. brutto (KG 300+400 gem. DIN 276) übernommen.
- Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 3.300 m² BGF ( Um- oder Neubau in Gesundheitsbauten) und hat mindestens eine Leitung eines Projektes mit mind. 12,5 Mio. brutto (KG 300+400 gem. DIN 276) übernommen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
- "Architekt" gemäß Unterabschnitt § 75 VgV
- Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*n verantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kontrollliste zur formalen Prüfung (Checkliste), sowie die Bewertungsmatrix zur Bewertung der Eignung sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter 1.3) angegebenen Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Checkliste, welche auch die Mindestkriterien an die Eignung enthält (Anlage 7, Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kontrollliste zur formalen Prüfung (Checkliste), sowie die Bewertungsmatrix zur Bewertung der Eignung sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter 1.3) angegebenen Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Checkliste, welche auch die Mindestkriterien an die Eignung enthält (Anlage 7, Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:
Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber?
Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständig
ausgefüllt?
Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-6 gem. Punkt 5 des Bewerberbogens wurden beigefügt
Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall liegt vor
Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße des Referenzprojektes Nr. 1 wurde eingehalten
Nr. 6 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber einen vollständig ausgefüllten Bewerberbogen fristgerecht eingereicht?
Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 3.300 m² BGF (Um- oder Neubau in Gesundheitsbauten) und hat mindestens eine Leitung eines Projektes über 12,5 Mio. brutto (KG 300+400 gem. DIN 276) übernommen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 3.300 m² BGF (Um- oder Neubau in Gesundheitsbauten) und hat mindestens eine Leitung eines Projektes über 12,5 Mio. brutto (KG 300+400 gem. DIN 276) übernommen.
Bei mehr als 5 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern (gleiche Gesamtpunktzahl) entscheidet die erreichte Punktzahl der Referenzen,
Personal, Umsatz, Qualitätssicherung, Besondere Qualifikation in vorgenannter Reihenfolge.
Wertungsmatrix:
max. erreichbare Punktzahl für Referenzen: 730
max. erreichbare Punktzahl für Personal: 175
max. erreichbare Punktzahl für Umsatz: 100
max. erreichbare Punktzahl für Qualitätssich.: 60
max. erreichbare Punktzahl für Besondere Qualifikationen: 260
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 1325
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
1. Letzter Termin für Fragestellungen 15.02.2022 - 16:00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
1. Letzter Termin für Fragestellungen 15.02.2022 - 16:00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 5 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 01.03.2022
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 01.03.2022
4. Als Grundlage des zu erstellenden Angebotes wird eine im Rahmen der Zielplanung aufgestellte Kostenprognose für die Vorgabe der anrechenbaren Kosten verwendet. Diese Kosten werden im Rahmen der Kostenberechnung Förderantrag noch angepasst werden und bilden dann die honorarwirksame Grundlage des Gesamthonorars innerhalb der vom Bieter gewählten Honorarzone.
4. Als Grundlage des zu erstellenden Angebotes wird eine im Rahmen der Zielplanung aufgestellte Kostenprognose für die Vorgabe der anrechenbaren Kosten verwendet. Diese Kosten werden im Rahmen der Kostenberechnung Förderantrag noch angepasst werden und bilden dann die honorarwirksame Grundlage des Gesamthonorars innerhalb der vom Bieter gewählten Honorarzone.
5. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eineBewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eineBewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RSSR
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wolfsburg
Postanschrift: Porschestraße 49
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de📧
Fax: +49 536128-2057 📠
Internetadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen🌏
Quelle: OJS 2022/S 016-038291 (2022-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 22-0028 Klinikum Wolfsburg - Umbau Ebene 3 zum OP-Zentrum 2. Stufe: Leistungen der technischen Gebäu
Kurze Beschreibung: Klinikum Wolfsburg - Umbau Ebene 3 zum OP-Zentrum 2. Stufe
Gesamtwert des Auftrags: 131054.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-19 📅
Name: GTB-Berlin Gesellschaft für Technik am Bau mbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 131054.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 191-541779 (2022-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 22-0028 Klinikum Wolfsburg - Umbau Ebene 3 zum OP-Zentrum - 2. Stufe: Leistungen der technischen Gebäudeausstattung, Anlagengruppe 8 gem. § 53 HOAI 2021
Referenznummer: 541779-2022
Kurze Beschreibung:
Restrukturierung der Ebene 3 zum OP- Zentrum mit ca. 2.800 m² NUF, sowie die neue Verortung des urologische Funktionsbereiches mit 2 TUR (ca. 720 qm NUF) innerhalb der Bestandstruktur des Klinikums Wolfsburg.
Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 55 der HOAI 2021, Anlagengruppen 8 gem. § 53 HOAI für die Umsetzung eines OP- Zentrums mit stationären und ambulanten OP-Bereichen und die Errichtung eines neuen Aufwachraumes für stationäre Patienten, einer operativen Patienten Aufnahme (OPA) und einer dem Ambulanz- OP zugeordneten Tagesklinik mit Aufwachbereich.
Restrukturierung der Ebene 3 zum OP- Zentrum mit ca. 2.800 m² NUF, sowie die neue Verortung des urologische Funktionsbereiches mit 2 TUR (ca. 720 qm NUF) innerhalb der Bestandstruktur des Klinikums Wolfsburg.
Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 55 der HOAI 2021, Anlagengruppen 8 gem. § 53 HOAI für die Umsetzung eines OP- Zentrums mit stationären und ambulanten OP-Bereichen und die Errichtung eines neuen Aufwachraumes für stationäre Patienten, einer operativen Patienten Aufnahme (OPA) und einer dem Ambulanz- OP zugeordneten Tagesklinik mit Aufwachbereich.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 01
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 135962.5 EUR 💰
Kennung des Angebots: 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: GTB-Berlin Gesellschaft für Technik am Bau mbH
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Klinikum Wolfsburg
Nationale Registrierungsnummer: USt.-ID. DE115235874
Postanschrift: Sauerbruchstraße 7
Postleitzahl: 38440
Postort: Wolfsburg
Region: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Archimeda GmbH
E-Mail: wob.zop@archimeda.de📧
Telefon: 040 28809658 0📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: 04131 15 2943📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig. Das ist der Fall, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann oder mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Bei den vorliegend zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen für den Funktionsanbau handelt es sich um zusätzlich erforderlich gewordenen Dienstleistungen, bei denen ein Wechsel des Auftragnehmers aus technischen Gründen nicht erfolgen kann, jedenfalls aber mit erheblichen Schwierigkeiten für den Auftraggeber verbunden wäre.
Die zusätzlichen Planungsleistungen waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Sie stellen eine Erweiterung der ursprünglich ausgeschriebenen Leistungen dar, die auch erforderlich sind. Zur baulich-strukturellen Optimierung des Standorts wurden in den vergangenen Jahren Untersuchungen und Analysen des Klinikstandorts angestoßen und Verbesserungsansätze identifiziert. Kernthema einer baulich-funktionalen Machbarkeitsstudie (Zielplanung 2020plus) war die Neustrukturierung, Kapazitätsanpassung und Prozessoptimierung des Zentral-OPs (ZOP) inkl. Operativer Aufnahmeeinheit (Holding/ same day surgery), ambulantem OP mit Tagesklinik (inkl. Aufwachbereich und Holding) und Bereitschaftsräumen, auf einer Ebene (3, BT Z) bei laufendem Krankenhausbetrieb. Dieser Leistungsumfang war auch Bestandteil der ursprünglichen Ausschreibung. Aufgrund der Vielzahl von Bauabschnitten und daraus resultierend einer langen Realisierungsdauer mit vielen Interimsmaßnahmen wurde diese Sanierung im Bestand im weiteren Planungsverlauf als nicht zielführend eingestuft. Daraufhin wurde in Abstimmung mit den Fördermittelgebern eine gesamthafte Betrachtung des Standortes angestoßen. Hierzu wurde im Rahmen einer Defizitanalyse eine baulich-technische und medizinisch-funktionelle Bewertung sowie zusammen mit den Mitarbeitenden eine Anforderungsanalyse durchgeführt. Als Ergebnis soll nun ein Funktionsanbau entstehen. Die Erbringung der weiteren Planungsleistungen durch einen anderen Auftragnehmer würde sowohl zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung führen, als auch zu Mehrkosten führen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Aufgrund der Komplexität der zu erbringenden Leistung und des Projektes an sich würde die Übergabe an einen neuen Auftragnehmer mehrere Monate in Anspruch nehmen und wesentliche (Personal-) Kapazitäten beim Auftraggeber binden. Technische Gründe liegen vor, weil die bisher erbrachten Leistungen von einem neuen Auftragnehmer aus Haftungsgründen nicht übernommen werden würden.
Der Wert der Auftragsänderung bleibt unterhalb der Wertgrenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB.
Die Änderung ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig. Das ist der Fall, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann oder mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Bei den vorliegend zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen für den Funktionsanbau handelt es sich um zusätzlich erforderlich gewordenen Dienstleistungen, bei denen ein Wechsel des Auftragnehmers aus technischen Gründen nicht erfolgen kann, jedenfalls aber mit erheblichen Schwierigkeiten für den Auftraggeber verbunden wäre.
Die zusätzlichen Planungsleistungen waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Sie stellen eine Erweiterung der ursprünglich ausgeschriebenen Leistungen dar, die auch erforderlich sind. Zur baulich-strukturellen Optimierung des Standorts wurden in den vergangenen Jahren Untersuchungen und Analysen des Klinikstandorts angestoßen und Verbesserungsansätze identifiziert. Kernthema einer baulich-funktionalen Machbarkeitsstudie (Zielplanung 2020plus) war die Neustrukturierung, Kapazitätsanpassung und Prozessoptimierung des Zentral-OPs (ZOP) inkl. Operativer Aufnahmeeinheit (Holding/ same day surgery), ambulantem OP mit Tagesklinik (inkl. Aufwachbereich und Holding) und Bereitschaftsräumen, auf einer Ebene (3, BT Z) bei laufendem Krankenhausbetrieb. Dieser Leistungsumfang war auch Bestandteil der ursprünglichen Ausschreibung. Aufgrund der Vielzahl von Bauabschnitten und daraus resultierend einer langen Realisierungsdauer mit vielen Interimsmaßnahmen wurde diese Sanierung im Bestand im weiteren Planungsverlauf als nicht zielführend eingestuft. Daraufhin wurde in Abstimmung mit den Fördermittelgebern eine gesamthafte Betrachtung des Standortes angestoßen. Hierzu wurde im Rahmen einer Defizitanalyse eine baulich-technische und medizinisch-funktionelle Bewertung sowie zusammen mit den Mitarbeitenden eine Anforderungsanalyse durchgeführt. Als Ergebnis soll nun ein Funktionsanbau entstehen. Die Erbringung der weiteren Planungsleistungen durch einen anderen Auftragnehmer würde sowohl zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung führen, als auch zu Mehrkosten führen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Aufgrund der Komplexität der zu erbringenden Leistung und des Projektes an sich würde die Übergabe an einen neuen Auftragnehmer mehrere Monate in Anspruch nehmen und wesentliche (Personal-) Kapazitäten beim Auftraggeber binden. Technische Gründe liegen vor, weil die bisher erbrachten Leistungen von einem neuen Auftragnehmer aus Haftungsgründen nicht übernommen werden würden.
Der Wert der Auftragsänderung bleibt unterhalb der Wertgrenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Im Gegensatz zur ursprünglich geplanten Sanierung des Zentral-OPs soll nun ein Funktionsanbau entstehen. In diesem Funktionsanbau und im Bestand sollen die Funktionsstellen Notfallaufnahme, Urologie, Bildgebende Diagnostik und Interventionelle radiologische Verfahren, Operation stationär und ambulant, Sterilgutversorgung (AEMP), Laboratoriumsmedizin, Arzneimittelversorgung (Apotheke) und Nuklearmedizin verortet werden, wodurch sich der Planungsumfang im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erweitert. Hierzu sind zunächst die Planungsleistungen der Lph. 1 bis 3 zu erbringen. Nach Abschluss der Lph. 3 ist ein Objektbeschluss erforderlich, der durch alle Gremien der Stadt Wolfsburg bestätigt werden muss, bevor Leistungen der Lph. 4 bis 9 beginnen können. Für diese Leistungen wird dann ein neues VgV-Verfahren durchgeführt.
Im Gegensatz zur ursprünglich geplanten Sanierung des Zentral-OPs soll nun ein Funktionsanbau entstehen. In diesem Funktionsanbau und im Bestand sollen die Funktionsstellen Notfallaufnahme, Urologie, Bildgebende Diagnostik und Interventionelle radiologische Verfahren, Operation stationär und ambulant, Sterilgutversorgung (AEMP), Laboratoriumsmedizin, Arzneimittelversorgung (Apotheke) und Nuklearmedizin verortet werden, wodurch sich der Planungsumfang im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erweitert. Hierzu sind zunächst die Planungsleistungen der Lph. 1 bis 3 zu erbringen. Nach Abschluss der Lph. 3 ist ein Objektbeschluss erforderlich, der durch alle Gremien der Stadt Wolfsburg bestätigt werden muss, bevor Leistungen der Lph. 4 bis 9 beginnen können. Für diese Leistungen wird dann ein neues VgV-Verfahren durchgeführt.