Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
III.1.3) Systemeigenschaften und Funktionen
III.1.3.1 On Premises Installation Datenbank:
Microsoft SQL-Server 2016 oder neuer, in virtueller Umgebung
III.1.3.2 Ein Wechsel auf eine private Cloudlösung ist zu einem späteren Zeitraum technisch möglich.
III.1.3.3 Server Betriebssystem:
Microsoft Windows Server 2012 oder neuer
III.1.3.4 Client Betriebssystem: Wird mindestens eine der folgenden Technologien unterstützt:
Microsoft Windows 10 oder neuer
III.1.3.5 Mind.2 der folgenden Web-Clients werden unterstützt:
- MS Edge
- Mozilla Firefox
- Google Chrome
III.1.3.6 Die Clients haben eine einheitliche Benutzeroberfläche für sämtliche auf diesen lauffähigen Modulen.
III.1.3.7 Die Software ist mandantenfähig.
III.1.3.8 Historienverwaltung und stichtagsbezogene /zeitbezogene Datenhaltung sowie Auswertung sind möglich.
III.1.3.9 Grafik in WEB-Ansicht integriert
(Kein zusätzlicher Viewer außerhalb des Systems erforderlich)
III.1.3.10 Workflows sind durch Key User anpassbar.
III.1.3.11 Konfiguration und Anpassung von Masken, Auswertungen und Reports sind durch Key User möglich.
III.1.3.12 Bereitstellung von Apps gemäß "Responsive Design" für einfache Eingaben und Meldungen für Android und iOS in der jeweils aktuellen Version sowie der unmittelbaren Vorgängerversion. Mindestens die Formfaktoren Smartphone und Tablet werden beide unterstützt.
III.1.3.13 Bedienoberfläche, Schulungs- und Systemdokumentation sind in deutscher Sprache.
III.1.3.14 Die CAFM-Software unterstützt mindestens die folgende Objektstruktur:
- Liegenschaft (Attribute: Adresse und Flurstück)
- Gebäude
- Gebäudeteil
- Ebene/Geschoss
- Raum
- Raumzone/ Workplace
III.1.3.15 Verarbeitung von Barcodes und QR-Codes ist mittels geeigneter Endgeräte möglich.
III.1.3.16 Anmietverträge können analog zu Vermietverträgen abgebildet
werden.
III.1.4 Datenschutz und Datensicherheit
III.1.4.1 Beachtung der DSGVO, insbesondere Art. 28 (Auftragsverarbeiter), Art. 30 (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten), Art. 32 (Sicherheit der Verarbeitung), Art. 40 (Verhaltensregeln) und Art. 41 (Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln) sowie des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG).
III.1.4.2 Durch Art. 25 DSGVO i.V.m. Erwägungsgrund (EG) 78 ("Privacy by Design" und "Privacy by Default") sind die Stadt und der Auftragsverarbeiter verpflichtet, dass die eingesetzte Technik so gestaltet ist, dass Voreinstellungen möglich sind, die grundsätzlich nur die Verarbeitung der unbedingt erforderlichen Daten zulässt; (z.B. Anonymisierung, Rollen- und Berechtigungen, Löschfristen, Verschlüsselung, Datenminimierung entsprechend Zweck und Erforderlichkeit).
III.1.4.3 Ein Rollen- und Berechtigungskonzept kann implementiert werden.
III.1.4.4 Das System muss über eine Passwortkonvention verfügen, die folgende Komplexität beinhaltet: mind. einem Großbuchstaben und einer Ziffer, einem Sonderzeichen und muss eine Länge von mind. 12 Zeichen haben.
III.1.4.5 Das System muss über eine Passwortkonvention verfügen, die es ermöglicht das Passwort für städtische Anwender in regelmäßigen Abständen zu verändern. Ein automatischer Hinweis ist einstellbar.
III.1.5 Schnittstellen
III.1.5.1 Vollständige Integration in MS Office 2013 und höher, insbesondere Word, Excel
III.1.5.2 CAD Integration über DWG Format (AutoCAD ab Version 2021)
III.1.5.3 SAP-Schnittstelle für den Datenaustausch mit folgenden Modulen (SAP-Release 6.0, EHP 7) ist implementierbar
- FI (Finanzbuchhaltung)
- CO (Controlling)
- FI-AA (Anlagenbuchhaltung)
III.1.5.4 Schnittstelle zur AVA-Software (Orca AVA) über GAEB Format GAEB-DA-XML 3.2 ist implementierbar.
III.1.5.5 Schnittstelle zum Dokumentenmanagementsystem D.3 von d.velop ist implementierbar.
III.1.5.6 Datenschnittstelle zum GIS System QGIS (
www.qgis.org/de) ist implementierbar (siehe LV 5.8 GIS-System)
III.1.6 Anwendungsmodule verfügbar gemäß GEFMA Richtlinie 444 (Version 2020-02)
Hinweis: Sollten die Anforderungen der GEFMA 444 Richtlinie vollumfänglich im jeweils genannten Katalog erfüllt, aber die Software selbst nicht zertifiziert sein, gelten die Voraussetzungen ebenfalls als erfüllt. In diesem Fall behalten wir uns eine Prüfung der Erfüllung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vor. Sollte sich dabei herausstellen, dass nur ein einziges Kriterium aus den genannten Katalogen der GEFMA Richtlinie 444 (Ausgabe 2020-02) nicht erfüllt ist, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Ein Nachweis der zum Zeitpunkt der Abgabe gültigen Zertifizierung ist beizufügen.
III.1.6.1 Basiskatalog
III.1.6.2 Flächenmanagement
III.1.6.3 Instandhaltungsmanagement
III.1.6.4 Inventarmanagement
III.1.6.5 Reinigungsmanagement
III.1.6.6 Raum- und Asset-Reservierung
III.1.6.7 Schließanlagenmanagement
III.1.6.8 Umzugsmanagement
III.1.6.9 Vermietungsmanagement
III.1.6.10 Energiecontrolling
III.1.6.11 Sicherheit und Arbeitsschutz
III.1.6.12 Help- und Service-Desk
III.1.6.13 Budgetmanagement und Kostenverfolgung
III.1.6.14 BIM-Datenverarbeitung
III.1.6.15 Vertragsmanagement
III.1.6.16 Workplace Management
III.1.7 Referenzen/ technische Leistungsfähigkeit
III.1.7.1 Mind. 1 deutsche Kommune/Kreis/kommunaler Dienstleister (oder im deutschsprachigen Raum) vergleichbarer Größenordnung > 100.000 Einwohner
III.1.7.2 Mind. 2 weitere Referenzen mit ähnlichem Anforderungsprofil und Mengengerüst (min. 500.000 m² BGF, min. 30 User)
III.1.7.3 Teamstärke:
Zahl der festangestellten Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) mindestens größer / gleich 10 Mitarbeitenden, Nachweis
III.1.7.4 Projektleitung: Deutschsprachig, Dauer der Berufserfahrung in der Position als Projektleitung größer / gleich drei Jahre. Nachweis
Stellvertretende Projektleitung: Deutschsprachig, größer / gleich ein Jahr. Nachweis