Abschluss Rahmenvertrag für die zerstörungsfreie Prüfung von Eisenbahnschienen mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung in Gleisen und Weichen (mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler. Der Auftragnehmer übernimmt die zerstörungsfreie Prüfung mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung von Schienen und Weichen (im befahrenen Strang mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler gemäß Ril 821.2007 mit dem Prüffahrzeug (Schienenfahrzeug oder Zweiwege-Fahrzeug). Die Befahrung und Datenerhebung erfolgen schienengebunden. Die Erfassung erfolgt über ein Ultraschall- und Wirbelstromprüfsystem, das unter dem Fahrzeug montiert ist und bei den Prüffahrten abgesenkt wird. Die Bauart ermöglicht das Prüfen beider Schienen in beiden Fahrtrichtungen. Die kalkulatorische Menge / Festmengenbedarf umfasst 150 Schichten pro Geschäftsjahr. Damit ergibt sich ein Bedarf von 900 Schichten im gesamten Vertragszeitraum (Laufzeit 4 Jahre + Option auf Verlängerung 2x 1Jahr).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-30.
Auftragsbekanntmachung (2022-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zerstörungsfreie Prüfungen
Referenznummer: 22FEA59848
Kurze Beschreibung:
Abschluss Rahmenvertrag für die zerstörungsfreie Prüfung von Eisenbahnschienen mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung in Gleisen und Weichen (mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler.
Der Auftragnehmer übernimmt die zerstörungsfreie Prüfung mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung von Schienen und Weichen (im befahrenen Strang mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler gemäß Ril 821.2007 mit dem Prüffahrzeug (Schienenfahrzeug oder Zweiwege-Fahrzeug). Die Befahrung und Datenerhebung erfolgen schienengebunden. Die Erfassung erfolgt über ein Ultraschall- und Wirbelstromprüfsystem, das unter dem Fahrzeug montiert ist und bei den Prüffahrten abgesenkt wird. Die Bauart ermöglicht das Prüfen beider Schienen in beiden Fahrtrichtungen. Die kalkulatorische Menge / Festmengenbedarf umfasst 150 Schichten pro Geschäftsjahr. Damit ergibt sich ein Bedarf von 900 Schichten im gesamten Vertragszeitraum (Laufzeit 4 Jahre + Option auf Verlängerung 2x 1Jahr).
Abschluss Rahmenvertrag für die zerstörungsfreie Prüfung von Eisenbahnschienen mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung in Gleisen und Weichen (mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler.
Der Auftragnehmer übernimmt die zerstörungsfreie Prüfung mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung von Schienen und Weichen (im befahrenen Strang mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler gemäß Ril 821.2007 mit dem Prüffahrzeug (Schienenfahrzeug oder Zweiwege-Fahrzeug). Die Befahrung und Datenerhebung erfolgen schienengebunden. Die Erfassung erfolgt über ein Ultraschall- und Wirbelstromprüfsystem, das unter dem Fahrzeug montiert ist und bei den Prüffahrten abgesenkt wird. Die Bauart ermöglicht das Prüfen beider Schienen in beiden Fahrtrichtungen. Die kalkulatorische Menge / Festmengenbedarf umfasst 150 Schichten pro Geschäftsjahr. Damit ergibt sich ein Bedarf von 900 Schichten im gesamten Vertragszeitraum (Laufzeit 4 Jahre + Option auf Verlängerung 2x 1Jahr).
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-05 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 127-362988
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal unter Teilnahmeunterlagen / Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar.
Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und in VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sowie Bietereigenerklärung, Lieferantenselbstauskunft, ggf. Eignungsleihe, ggf. Bietergemeinschaftserklärung sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Siehe hierzu auch die Checkliste der zurückzusendenden Unterlagen, gemäß den Bewerbungsbedingungen Pkt. 18 (ab Seite 14) und der Zusammenfassung in der Eignungsmatrix (Teilnahmeunterlagen/Ordner „Anlagen“/Ordner „01 Allgemeines“).
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine deutsche Übersetzung zwingend erforderlich.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, insbesondere wegen mangelnder eigener technischer Ausrüstung Unterauftragnehmer zur Auftragsausführung einsetzen möchte, sind mit dem Teilnahmeantrag alle geforderten Nachweise / Erklärungen des anderen Unternehmens einzureichen (insbesondere Nachweise nach III.1.3) sowie eine Verpflichtungserklärung dieses/r anderen Unternehmen(s) vorzulegen. Andere Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen.
Weitere zusätzliche Angaben zur Ausschreibung: Die Leistungen werden ggf. an mehrere Bieter vergeben (Mehrfachbeauftragung).
Hinweis: Voraussetzung für die Beauftragung und Durchführung von Einzelaufträgen aus dieser Rahmenvereinbarung ist das Vorhandensein einer gültigen Zulassung gemäß Anerkennungs- und Freigabeprozess der DB Netz AG zum Nachweis der Fehlerfreiheit, entsprechend dem Anforderungsdokument für ET / UT Systeme auf Schienenprüfzügen/fahrzeugen.
Bewerbergemeinschaften, die die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar beeinflussen, werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Außerdem behält sich der Auftraggeber vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren einzustellen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal unter Teilnahmeunterlagen / Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar.
Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und in VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sowie Bietereigenerklärung, Lieferantenselbstauskunft, ggf. Eignungsleihe, ggf. Bietergemeinschaftserklärung sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Siehe hierzu auch die Checkliste der zurückzusendenden Unterlagen, gemäß den Bewerbungsbedingungen Pkt. 18 (ab Seite 14) und der Zusammenfassung in der Eignungsmatrix (Teilnahmeunterlagen/Ordner „Anlagen“/Ordner „01 Allgemeines“).
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine deutsche Übersetzung zwingend erforderlich.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, insbesondere wegen mangelnder eigener technischer Ausrüstung Unterauftragnehmer zur Auftragsausführung einsetzen möchte, sind mit dem Teilnahmeantrag alle geforderten Nachweise / Erklärungen des anderen Unternehmens einzureichen (insbesondere Nachweise nach III.1.3) sowie eine Verpflichtungserklärung dieses/r anderen Unternehmen(s) vorzulegen. Andere Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen.
Weitere zusätzliche Angaben zur Ausschreibung: Die Leistungen werden ggf. an mehrere Bieter vergeben (Mehrfachbeauftragung).
Hinweis: Voraussetzung für die Beauftragung und Durchführung von Einzelaufträgen aus dieser Rahmenvereinbarung ist das Vorhandensein einer gültigen Zulassung gemäß Anerkennungs- und Freigabeprozess der DB Netz AG zum Nachweis der Fehlerfreiheit, entsprechend dem Anforderungsdokument für ET / UT Systeme auf Schienenprüfzügen/fahrzeugen.
Bewerbergemeinschaften, die die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar beeinflussen, werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Außerdem behält sich der Auftraggeber vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren einzustellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss Rahmenvertrag für die zerstörungsfreie Prüfung von Eisenbahnschienen mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung in Gleisen und Weichen (mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler.
Der Auftragnehmer übernimmt die zerstörungsfreie Prüfung mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung von Schienen und Weichen (im befahrenen Strang mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler gemäß Ril 821.2007 mit dem Prüffahrzeug (Schienenfahrzeug oder Zweiwege-Fahrzeug). Die Befahrung und Datenerhebung erfolgen schienengebunden. Die Erfassung erfolgt über ein Ultraschall- und Wirbelstromprüfsystem, das unter dem Fahrzeug montiert ist und bei den Prüffahrten abgesenkt wird. Die Bauart ermöglicht das Prüfen beider Schienen in beiden Fahrtrichtungen. Die kalkulatorische Menge / Festmengenbedarf umfasst 150 Schichten pro Geschäftsjahr. Damit ergibt sich ein Bedarf von 900 Schichten im gesamten Vertragszeitraum (Laufzeit 4 Jahre + Option auf Verlängerung 2x 1Jahr).
Der Auftragnehmer übernimmt die zerstörungsfreie Prüfung mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung von Schienen und Weichen (im befahrenen Strang mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler gemäß Ril 821.2007 mit dem Prüffahrzeug (Schienenfahrzeug oder Zweiwege-Fahrzeug). Die Befahrung und Datenerhebung erfolgen schienengebunden. Die Erfassung erfolgt über ein Ultraschall- und Wirbelstromprüfsystem, das unter dem Fahrzeug montiert ist und bei den Prüffahrten abgesenkt wird. Die Bauart ermöglicht das Prüfen beider Schienen in beiden Fahrtrichtungen. Die kalkulatorische Menge / Festmengenbedarf umfasst 150 Schichten pro Geschäftsjahr. Damit ergibt sich ein Bedarf von 900 Schichten im gesamten Vertragszeitraum (Laufzeit 4 Jahre + Option auf Verlängerung 2x 1Jahr).
Abschluss eines Rahmenvertrages für die zerstörungsfreie Prüfung von Eisenbahnschienen, mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung, in Gleisen und Weichen (mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler mit Prüffahrzeug (Schienenfahrzeug oder Zweiwege-Fahrzeug).
Abschluss eines Rahmenvertrages für die zerstörungsfreie Prüfung von Eisenbahnschienen, mittels Ultraschall- und Wirbelstromprüfung, in Gleisen und Weichen (mit Ausnahme des Herzstückes) auf innere Schienenfehler mit Prüffahrzeug (Schienenfahrzeug oder Zweiwege-Fahrzeug).
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf Verlängerung um 2x 1 Jahr
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2x 1 Jahr
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland weit (Streckennetz der DB Netz AG)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass gegen den Bewerber kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
2. Erklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
3. Erklärung, dass der Bewerber seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
4. Erklärung, dass der Bewerber die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des allgemeinen Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhält.
5. Erklärung, dass der Bewerber nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
6. Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße vorliegen.
7. Erklärung, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Wurde eine schwere Verfehlung begangen, so ist diese anzugeben.
8. Erklärung, dass keine Kenntnis besteht, dass eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist.
9. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
10. Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
10. Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
11. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem einzelnen Bewerbergemeinschaftsmitglied zu erbringen.
12. Der Wirtschaftsteilnehmer hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
12. Der Wirtschaftsteilnehmer hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
13. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Anlage 13 Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Prüfleistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
13. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Anlage 13 Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Prüfleistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
14. Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
15. Als Nachweis ist vom Bieter die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiters, die Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung (§§ 6 und 7a AEG) nachzuweisen (wenn ein Nachunternehmer zum Einsatz kommen soll, sind die vorgenannten Nachweise vom Nachunternehmer vorzulegen)
15. Als Nachweis ist vom Bieter die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiters, die Sicherheitsbescheinigung oder nationale Bescheinigung (§§ 6 und 7a AEG) nachzuweisen (wenn ein Nachunternehmer zum Einsatz kommen soll, sind die vorgenannten Nachweise vom Nachunternehmer vorzulegen)
16. Angabe der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung.
17. Nachweis der Abnahme nach § 32 EBO für alle für die Ausführung vorgesehenen Prüffahrzeuge.
18. Angabe, ob dass für die Auftragsausführung vorgesehene Prüffahrzeug eine Zulassung gemäß Anerkennungs- und Freigabeprozess der DB Netz AG zum Nachweis der Fehlerfreiheit, entsprechend dem Anforderungsdokument für ET Systeme auf Schienenprüfzügen/-fahrzeugen, besitzt. Für den Fall, dass eine Zulassung gemäß Anerkennungs- und Freigabeprozess der DB Netz AG zum Nachweis Fehlerfreiheit, entsprechend dem Anforderungsdokument für ET Systeme auf Schienenprüfzügen/fahrzeugen, noch nicht vorhanden ist: Erklärung, dass der Bewerber im Rahmen des Zumutbaren alles dafür Erforderliche tun wird, um eine Zulassung gemäß Anerkennungs- und Freigabeprozess der DB Netz AG zum Nachweis der Fehlerfreiheit, entsprechend dem Anforderungsdokument für ET Systeme auf Schienenprüfzügen/fahrzeugen, schnellstmöglich zu erlangen.
18. Angabe, ob dass für die Auftragsausführung vorgesehene Prüffahrzeug eine Zulassung gemäß Anerkennungs- und Freigabeprozess der DB Netz AG zum Nachweis der Fehlerfreiheit, entsprechend dem Anforderungsdokument für ET Systeme auf Schienenprüfzügen/-fahrzeugen, besitzt. Für den Fall, dass eine Zulassung gemäß Anerkennungs- und Freigabeprozess der DB Netz AG zum Nachweis Fehlerfreiheit, entsprechend dem Anforderungsdokument für ET Systeme auf Schienenprüfzügen/fahrzeugen, noch nicht vorhanden ist: Erklärung, dass der Bewerber im Rahmen des Zumutbaren alles dafür Erforderliche tun wird, um eine Zulassung gemäß Anerkennungs- und Freigabeprozess der DB Netz AG zum Nachweis der Fehlerfreiheit, entsprechend dem Anforderungsdokument für ET Systeme auf Schienenprüfzügen/fahrzeugen, schnellstmöglich zu erlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) sämtliche unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 und VI.3) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bewerber) vorzulegen.
2) alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Vergabe und während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache;
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2) alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Vergabe und während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache;
3) weitere Hinweise sind den Bewerbungsbedingungen (Ziffer 6 – Teilnahmewettbewerb) zu entnehmen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die AVB Beratungs- und Dienstleistungen vom 01.Mai 2022 mit 3% Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal unter Teilnahmeunterlagen / Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar.
Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und in VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sowie Bietereigenerklärung, Lieferantenselbstauskunft, ggf. Eignungsleihe, ggf. Bietergemeinschaftserklärung sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Siehe hierzu auch die Checkliste der zurückzusendenden Unterlagen, gemäß den Bewerbungsbedingungen Pkt. 18 (ab Seite 14) und der Zusammenfassung in der Eignungsmatrix (Teilnahmeunterlagen/Ordner „Anlagen“/Ordner „01 Allgemeines“).
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine deutsche Übersetzung zwingend erforderlich.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, insbesondere wegen mangelnder eigener technischer Ausrüstung Unterauftragnehmer zur Auftragsausführung einsetzen möchte, sind mit dem Teilnahmeantrag alle geforderten Nachweise / Erklärungen des anderen Unternehmens einzureichen (insbesondere Nachweise nach III.1.3) sowie eine Verpflichtungserklärung dieses/r anderen Unternehmen(s) vorzulegen. Andere Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, insbesondere wegen mangelnder eigener technischer Ausrüstung Unterauftragnehmer zur Auftragsausführung einsetzen möchte, sind mit dem Teilnahmeantrag alle geforderten Nachweise / Erklärungen des anderen Unternehmens einzureichen (insbesondere Nachweise nach III.1.3) sowie eine Verpflichtungserklärung dieses/r anderen Unternehmen(s) vorzulegen. Andere Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen.
Weitere zusätzliche Angaben zur Ausschreibung: Die Leistungen werden ggf. an mehrere Bieter vergeben (Mehrfachbeauftragung).
Hinweis: Voraussetzung für die Beauftragung und Durchführung von Einzelaufträgen aus dieser Rahmenvereinbarung ist das Vorhandensein einer gültigen Zulassung gemäß Anerkennungs- und Freigabeprozess der DB Netz AG zum Nachweis der Fehlerfreiheit, entsprechend dem Anforderungsdokument für ET / UT Systeme auf Schienenprüfzügen/fahrzeugen.
Hinweis: Voraussetzung für die Beauftragung und Durchführung von Einzelaufträgen aus dieser Rahmenvereinbarung ist das Vorhandensein einer gültigen Zulassung gemäß Anerkennungs- und Freigabeprozess der DB Netz AG zum Nachweis der Fehlerfreiheit, entsprechend dem Anforderungsdokument für ET / UT Systeme auf Schienenprüfzügen/fahrzeugen.
Bewerbergemeinschaften, die die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar beeinflussen, werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Außerdem behält sich der Auftraggeber vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren einzustellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 127-362988 (2022-06-30)
Ergänzende Angaben (2022-07-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.