Für die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH soll ein Drehgestell-Belastungsmessstand als Ersatzbeschaffung für einen rückzubauenden Drehgestell-Belastungsmessstand beschafft werden. Die vorliegende Bekanntmachung bezieht sich auf die Erstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme eines Drehgestell-Belastungsmessstandes für Laufdrehgestelle im Werk Wittenberge der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH. Dieser Belastungsmessstand eignet sich zur Durchführung von Messungen an vollständigen Lauf-Drehgestellen für Reisezugwagen, Triebwagen, Triebzüge sowie Lokomotiven und Triebköpfen im Druckstand. Die durchzuführenden Messungen dienen zur Überprüfung und Einstellung der Schnittstellen zum Wagenkasten, zur Ermittlung der Radaufstandskräfte an den Radaufstandspunkten, der Radaufstandskraftverteilungen sowie zur Erkennung möglicher Montage- und Bauteilfehler. Die Messung dient der Ermittlung von x-, y- und z - Maßen unter vorgegebenen Kräften. Maße und Kräfte werden dabei dokumentiert. Der zu liefernde Belastungsmessstand muss die Anforderungen der DIN 25043-7 und alle Vorgaben gemäß den Arbeitsanweisungen der Instandhaltungshandbücher und den Vorschriften der DB AG für die Fahrzeug-Drehgestelle erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
Referenznummer: 22FEA61656
Kurze Beschreibung:
Für die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH soll ein Drehgestell-Belastungsmessstand als Ersatzbeschaffung für einen rückzubauenden Drehgestell-Belastungsmessstand beschafft werden.
Die vorliegende Bekanntmachung bezieht sich auf die Erstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme eines Drehgestell-Belastungsmessstandes für Laufdrehgestelle im Werk Wittenberge der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH.
Dieser Belastungsmessstand eignet sich zur Durchführung von Messungen an vollständigen Lauf-Drehgestellen für Reisezugwagen, Triebwagen, Triebzüge sowie Lokomotiven und Triebköpfen im Druckstand. Die durchzuführenden Messungen dienen zur Überprüfung und Einstellung der Schnittstellen zum Wagenkasten, zur Ermittlung der Radaufstandskräfte an den Radaufstandspunkten, der Radaufstandskraftverteilungen sowie zur Erkennung möglicher Montage- und Bauteilfehler. Die Messung dient der Ermittlung von x-, y- und z - Maßen unter vorgegebenen Kräften. Maße und Kräfte werden dabei dokumentiert. Der zu liefernde Belastungsmessstand muss die Anforderungen der DIN 25043-7 und alle Vorgaben gemäß den Arbeitsanweisungen der Instandhaltungshandbücher und den Vorschriften der DB AG für die Fahrzeug-Drehgestelle erfüllen.
Für die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH soll ein Drehgestell-Belastungsmessstand als Ersatzbeschaffung für einen rückzubauenden Drehgestell-Belastungsmessstand beschafft werden.
Die vorliegende Bekanntmachung bezieht sich auf die Erstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme eines Drehgestell-Belastungsmessstandes für Laufdrehgestelle im Werk Wittenberge der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH.
Dieser Belastungsmessstand eignet sich zur Durchführung von Messungen an vollständigen Lauf-Drehgestellen für Reisezugwagen, Triebwagen, Triebzüge sowie Lokomotiven und Triebköpfen im Druckstand. Die durchzuführenden Messungen dienen zur Überprüfung und Einstellung der Schnittstellen zum Wagenkasten, zur Ermittlung der Radaufstandskräfte an den Radaufstandspunkten, der Radaufstandskraftverteilungen sowie zur Erkennung möglicher Montage- und Bauteilfehler. Die Messung dient der Ermittlung von x-, y- und z - Maßen unter vorgegebenen Kräften. Maße und Kräfte werden dabei dokumentiert. Der zu liefernde Belastungsmessstand muss die Anforderungen der DIN 25043-7 und alle Vorgaben gemäß den Arbeitsanweisungen der Instandhaltungshandbücher und den Vorschriften der DB AG für die Fahrzeug-Drehgestelle erfüllen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werkstattausrüstung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Prignitz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-27 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 249-727469
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH soll ein Drehgestell-Belastungsmessstand als Ersatzbeschaffung für einen rückzubauenden Drehgestell-Belastungsmessstand beschafft werden.
Die vorliegende Bekanntmachung bezieht sich auf die Erstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme eines Drehgestell-Belastungsmessstandes für Laufdrehgestelle im Werk Wittenberge der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH.
Dieser Belastungsmessstand eignet sich zur Durchführung von Messungen an vollständigen Lauf-Drehgestellen für Reisezugwagen, Triebwagen, Triebzüge sowie Lokomotiven und Triebköpfen im Druckstand. Die durchzuführenden Messungen dienen zur Überprüfung und Einstellung der Schnittstellen zum Wagenkasten, zur Ermittlung der Radaufstandskräfte an den Radaufstandspunkten, der Radaufstandskraftverteilungen sowie zur Erkennung möglicher Montage- und Bauteilfehler. Die Messung dient der Ermittlung von x-, y- und z - Maßen unter vorgegebenen Kräften. Maße und Kräfte werden dabei dokumentiert. Der zu liefernde Belastungsmessstand muss die Anforderungen der DIN 25043-7 und alle Vorgaben gemäß den Arbeitsanweisungen der Instandhaltungshandbücher und den Vorschriften der DB AG für die Fahrzeug-Drehgestelle erfüllen.
Dieser Belastungsmessstand eignet sich zur Durchführung von Messungen an vollständigen Lauf-Drehgestellen für Reisezugwagen, Triebwagen, Triebzüge sowie Lokomotiven und Triebköpfen im Druckstand. Die durchzuführenden Messungen dienen zur Überprüfung und Einstellung der Schnittstellen zum Wagenkasten, zur Ermittlung der Radaufstandskräfte an den Radaufstandspunkten, der Radaufstandskraftverteilungen sowie zur Erkennung möglicher Montage- und Bauteilfehler. Die Messung dient der Ermittlung von x-, y- und z - Maßen unter vorgegebenen Kräften. Maße und Kräfte werden dabei dokumentiert. Der zu liefernde Belastungsmessstand muss die Anforderungen der DIN 25043-7 und alle Vorgaben gemäß den Arbeitsanweisungen der Instandhaltungshandbücher und den Vorschriften der DB AG für die Fahrzeug-Drehgestelle erfüllen.
Drehgestell - Belastungsmessstand für das Werk Wittenberge
Beschreibung der Optionen: Entsprechend Preisblatt, zum Beispiel Wartungsleistungen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Werk Wittenberge
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, davon Ingenieure.) - gilt auch für Unterauftragnehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %
2.Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. Vergleichbares. - gilt auch für Unterauftragnehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %
3.Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. (wenn nicht zutreffend, dann bitte so erklären)
4. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in Euro/ Jahr;
Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 Euro anzugeben; gilt auch für Unterauftragnehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %
2. Bankauskunft, nicht älter als 9 Monate mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere Liquidität); gilt auch für Unterauftragnehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen:
Schriftliche Erklärung über Referenzen (mindestens 2 Referenzanlagen) zu der besonderen Leistungsart: Entwicklung, Fertigung, Montage, Lieferung, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme eines Drehgestell-Belastungsmessstandes.
2. Qualitätsmanagement
Nachweise / Erklärungen zum Qualitätsmanagement, z. B. DIN EN ISO 9001 ff (oder Gleichwertiges) oder Erklärung / Nachweis, dass das interne Qualitätsmanagement sich an die DIN EN ISO 9001 ff (oder Gleichwertig) anlehnt;
3. Patentrechtliche Nachweise
Erklärung über eigene Patente zur Leistungsart (Leistungs-/ Kurzbeschreibung im Teilnahmewettbewerb) und Erklärung, ob bei den vom Teilnehmer selbst genannten Referenzen zur Leistungsart Schutzrechte Dritter berührt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.1.1 bis 1.3) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bewerber) vorzulegen.
Die zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen von Unterauftragnehmern mit einem Leistungsanteil > 20 % sind spätestens mit dem Angebot abzugeben.
2) alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Vergabe und während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache;
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2) alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Vergabe und während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache;
3) weitere Hinweise sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 249-727469 (2022-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-21 📅
Name: Windhoff Bahn- und Anlagentechnik GmbH
Postanschrift: Postfach 19 63
Postort: Rheine
Postleitzahl: 48409
Land: Deutschland 🇩🇪 Steinfurt
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.