Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die geeigneten Referenzen R 1, R 2, R 3 und R 5 sind zwingend vollständig nachzuweisen.
Wenn dies nicht erfolgt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden und wird von der
weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die zusätzliche Referenzen R 1.1, R 3.1 und R 4 werden mit je 30 Punkten bewertet.
Referenzen können kumulativ oder über verschiedene Objekte nachgewiesen werden.
Es werden Referenzen gewertet, die nach dem 01.02.2017 an den Bauherren übergeben
wurden und abgeschlossen sind. Zielt die geforderte Referenz auf eine Teilleistung ab, kann
auch ein nicht abgeschlossenes Projekt herangezogen werden, wobei die geforderte
Teilleistung abgeschlossen und an den Bauherren übergeben sein muss.
Referenzanforderungen
R 1: Anlagengruppe 1: Planung von Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen mit
anrechenbaren Kosten von mindestens 240.000 € netto, mindestens der
Honorarzone II und den erbrachten Leistungsphasen 2 – 8.
R 1.1: Anlagengruppe 1: Planung von geschleifte Trinkkaltwasserinstallation. (30 Punkte)
R 2: Anlagengruppe 2: Planung der Wärmeversorgungsanlagen-Teilbereich Heizung- und
Heizungsverteilung mit anrechenbaren Kosten von mindestens 300.000 € netto,
mindestens der Honorarzone II und den erbrachten Leistungsphasen 2 - 3 und 5 – 8.
R 3: Anlagengruppe 3: Planung von Lufttechnischen Anlagen mit anrechenbaren Kosten v
on mindestens 210.000 € netto, mindestens der Honorarzone II und den erbrachten
Leistungsphasen 2 - 3 und 5 – 8
R 3.1: Anlagengruppe 3: Planung von variablen Luftvolumenstrom in Klassenräumen oder
vergleichbaren großen Räumen für mindestens 20 Personen. (30 Punkte)
R 4: Planung trockener Feuerlöschleitungen mit anrechenbaren Kosten von 15.000 €
netto. (30 Punkte)
R 5: Anlagengruppe 8: Planung von Gebäudeautomation mit anrechenbaren Kosten von
mindestens 180.000 € netto, mindestens der Honorarzone II und den erbrachten
Leistungsphasen 2 - 3 und 5 – 8
Für die Referenzen können somit maximal 90 Punkte erreicht werden.
Personelle Anforderungen:
Der Bewerber hat zur Eignungsprüfung anzugeben, dass ein Bearbeitungsteam wie
nachfolgend beschrieben zur Verfügung steht:
I. Projektbevollmächtigter (Inhaber, Prokurist, Gesellschafter)
II. Projektleiter mit der Qualifikation Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik oder
Maschinenbau mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Versorgungs-, Heizungs-
Sanitär- und Lüftungstechnik oder mit der Qualifikation Ingenieur mit mindestens 8
Jahren Berufserfahrung in der Heizungs- Sanitär- und Lüftungstechnik.
III. Sachbearbeiter mit der Qualifikation Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker oder
Meister der Fachrichtung Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik oder
Versorgungstechnik oder Maschinenbau mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung in der
Versorgungs-, Sanitär-, Heizungs- oder Lüftungstechnik.
Für den Projektbevollmächtigten werden keine Punkte vergeben.
Für das Bearbeitungsteam werden Wertungspunkte abgestuft nach Berufserfahrung
vergeben.
Projektleiter:
unter 3 Jahren Berufserfahrung: 0 Punkte
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
Sachbearbeiter:
unter 3 Jahren Berufserfahrung: 0 Punkte
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
Es werden weitere Punkte für die Mitwirkung an den Referenzen vergeben.
Waren die Mitglieder des Bearbeitungsteams (Projektleiter, Sachbearbeiter) an den
Referenzen R 1, R 2 oder R 3 als Projektleiter oder Sachbearbeiter beteiligt, erhalten sie pro
Person zusätzlich je mitgewirkter Referenz 15 Punkte. Für die Beteiligung an den
Referenzen R4 oder R 5 können jeweils 10 Punkte pro Person erreicht werden.
Es können somit maximal 150 Punkte erreicht werden.
Berufserfahrung: maximal 20 Punkte
Mitwirkung an R 1, R 2, R 3 jeweils max. 45 Punkte pro Person, also insgesamt max.
90 Punkte
Mitwirkung an R 4, R 5 jeweils max. 10 Punkte pro Person, also insgesamt max.
40 Punkte