Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die geeigneten Referenzen R 1, R 2 und R 3 sind zwingend vollständig nachzuweisen.
Wenn dies nicht erfolgt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden und wird von der
weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die zusätzliche Referenzen R 1.1, R 2.1 und R 3.1 werden mit je 30 Punkten bewertet.
Referenzen können kumulativ oder über verschiedene Objekte nachgewiesen werden.
Es werden Referenzen gewertet, die nach dem 01.02.2017 an den Bauherren übergeben
wurden und abgeschlossen sind. Zielt die geforderte Referenz auf eine Teilleistung ab, kann
auch ein nicht abgeschlossenes Projekt herangezogen werden, wobei die geforderte
Teilleistung abgeschlossen und an den Bauherren übergeben sein muss.
Es werden vier Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen.
Jeder Platz wird ein Mal vergeben, d.h. verschiedene Plätze können von Bewerbern mit den
gleichen Punktzahlen belegt sein. Nur wenn am 4. Platz mehr als ein Bewerber mit der
gleichen Punktzahl infrage kommt, wird unter allen Bewerbern mit dieser Punktzahl gelost.
Referenzanforderungen
R 1: Anlagengruppe 4: Planung von Starkstromanlagen mit anrechenbaren Kosten von
mindestens 240.000 € netto, mindestens der Honorarzone II und den erbrachten
Leistungsphasen 2 – 8.
R 1.1: Anlagengruppe 4: Planung von Flurbeleuchtungen mit Bewegungsmeldern. 30 Punkte
R 2: Anlagengruppe 5: Planung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen mit
anrechenbaren Kosten von mindestens 200.000 € netto, mindestens der
Honorarzone II und den erbrachten Leistungsphasen 2 - 3 und 5 – 8.
R 2.1: Anlagengruppe 5: Planung von AMOK-Warnanlagen. 30 Punkte
R 3: Anlagengruppe 6: Planung von Aufzugsanlagen mit anrechenbaren Kosten von
mindestens 45.000 € netto, mindestens der Honorarzone I und den erbrachten
Leistungsphasen 2 - 3 und 5 – 8
R 3.1: Anlagengruppe 6: Planung von Aufzügen unter Beachtung der DIN 8989:2019-08
oder entsprechender Normung mit Angabe der beachteten Normung. 30 Punkte
Für die Referenzen können somit maximal 90 Punkte erreicht werden.
Personelle Anforderungen:
Der Bewerber hat zur Eignungsprüfung anzugeben, dass ein Bearbeitungsteam wie
nachfolgend beschrieben zur Verfügung steht:
I. Projektbevollmächtigter (Inhaber, Prokurist, Gesellschafter)
II. Projektleiter mit der Qualifikation Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik,
Nachrichtentechnik oder Mechatronik mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der
Elektrotechnik nach VDE 0100 oder mit der Qualifikation Ingenieur mit mindestens 8
Jahren Berufserfahrung in der Elektrotechnik nach VDE 0100.
III. Sachbearbeiter mit der Qualifikation Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker oder
Meister der Elektrotechnik mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung in in der Elektrotechnik
nach VDE 0100.
Für den Projektbevollmächtigten werden keine Punkte vergeben.
Für das Bearbeitungsteam werden Wertungspunkte abgestuft nach Berufserfahrung
vergeben.
Projektleiter: unter 3 Jahren Berufserfahrung: 0 Punkte
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
Sachbearbeiter: unter 3 Jahren Berufserfahrung: 0 Punkte
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
Es werden weitere Punkte für die Mitwirkung an den Referenzen vergeben.
Waren die Mitglieder des Bearbeitungsteams (Projektleiter, Sachbearbeiter) an den
Referenzen R 1, R 2 oder R 3 als Projektleiter oder Sachbearbeiter beteiligt, erhalten sie pro
Person zusätzlich je mitgewirkter Referenz 15 Punkte. Für die Beteiligung an den
Referenzen R1.1 oder R 3.1 können jeweils 10 Punkte pro Person erreicht werden.
Es können somit maximal 150 Punkte erreicht werden.
Berufserfahrung: maximal 20 Punkte
Mitwirkung an R 1, R 2, R 3 jeweils max. 45 Punkte pro Person, also insgesamt max.
90 Punkte
Mitwirkung an R 1.1, R 3.1 jeweils max. 20 Punkte pro Person, also insgesamt max.
40 Punkte