22 E 073 - Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen

Stadt Regensburg

Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen nach Merkblatt DWAM 715

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-25 Auftragsbekanntmachung
2022-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen
Referenznummer: 22 E 073
Kurze Beschreibung: Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen nach Merkblatt DWAM 715
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Regensburg
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de 📧
Telefon: +49 9415075629 📞
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/228366 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-30 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 103-289285
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de. Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte. * Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. * Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen. * Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Die feste Vertragslaufzeit beginnt am 01.09.2022 und endet zum 31.08.2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis spätestens 4 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens 30.04. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal um je 1 Jahr dreimal verlängert werden und endet spätestens zum 31.08.2026.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Regensburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
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Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot (spätestens nach Erhalt einer vorläufigen Zusage nach § 134 GWB) einzureichen:
· Nachweis der Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch fehlerhafte Auftragserfüllung eventuell entstehen (Nachweis Umweltschadenhaftpflichtversicherung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot einzureichen:
· den Standort der Reinigungsmaschine
· Wohnort des für die Reinigung eingesetzten Personals
· die Zertifizierung des Betriebes als Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV inkl. erforderlicher gesetzlicher Genehmigung für den Transport und die Lagerung von „besonders überwachungsbedürftigen Abfällen“
· Abnahme des Betriebs nach § 62 WHG i. V. m. der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), Zertifikat beifügen
· Nachweis über mindestens zwei ständig bereite Einsatzzüge
· Nachweis über verfügbare Heiß-Reinigungs-Maschine (60°C) mit LK-M Abnahme gem. RAL-GZ 899
· Nachweis, dass verwendetes Reinigungsmittel dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) entspricht und beim Umweltbundesamt gelistet ist, einschl. Sicherheitsdatenblatt oder Gutachten
· Angabe der für die Erdreichsanierung zur Verfügung stehenden Maschinen und Geräte
· Nachweis zur Einhaltung der Geräuschpegel der Reinigungsmaschinen nach 32. BImSchV
· Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte der Reinigungsmaschinen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/228366 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 9415075629 📞
Fax: +49 9415074629 📠
Quelle: OJS 2022/S 103-289285 (2022-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 330 594 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 153-438108
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 103-289285
ABl. S-Ausgabe: 153

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-04 📅
Name: Peter Hofmeister & Sohn GbR
Postort: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 330 594 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 153-438108 (2022-08-05)