Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer begleitet nachfolgend beschriebene Projektbeteiligte bei der Ausführung Ihrer
Leistungen mit archäologischen Grabungen.
▪ Baugrundgutachter und Altlastengutachter:
Zu Beginn des Vertragsverhältnisses begleitet und betreut der Auftragnehmer den Baugrundgutachter und den Altlastengutachter bzw. etwaige von den Fachbüros beauftragte ausführende Firmen bei den notwendigen Untersuchungen (Bohrungen, Schürfungen, Freilegungen etc.).
Notwendige Arbeiten (Grabungen, Freilegungen etc.) sind selbstständig durch den Auftragnehmer anzuzeigen, auszuführen und in einem Grabungsbericht nach den Richtlinien des BLfD zu dokumentieren. Der Auftragnehmer wirkt bei den einzuholenden Anträgen auf denkmalpflegerische Erlaubnis durch den
Baugrundgutachter und den Altlastengutachter mit.
*Ausführende Firma der Bauwerkserkundung:
Durch den Objektplaner, im Schulterschluss mit dem Fachplaner Tragwerksplanung, wird ein Konzept zur
Bauwerkserkundung inkl. Voruntersuchung des Tragwerks (das sog. integrale Untersuchungskonzept)
erarbeitet. Nachfolgend werden die Leistungen des Objektplaners und des Tragwerkplaners näher
beschrieben:
Der Objektplaner erstellt ein integrales Konzept zur Untersuchung des Velodroms direkt und unmittelbar
nach Beauftragung.
Das Untersuchungskonzept ist in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner und dem Objektplaner
Freianlagen zu planen. Diese liefern die Planung zur Voruntersuchung des Tragwerks bzw. die Planung
für den Bereich der Freianlagen.
Das integrale Untersuchungskonzept ist federführend durch den Objektplaner zu erstellen und stellt die
Grundlage für die weitere Planung dar. Es enthält diejenigen Stellen, an denen die Bausubstanz (Boden,
Fundamente, Wände, Decken, Dach etc.) untersucht werden muss, um die weitere Planung zu realisieren.
Nach Freigabe des Untersuchungskonzepts durch den Bauherrn, schreibt der Objektplaner die Leistungen
der integralen Bauwerkserkundung aus.
Der Objektplaner stellt die Anträge auf denkmalpflegerische Erlaubnis gem. Artikel 6 und 7 DSchG für die
Bauwerkserkundung bei Eingriffen in denkmalgeschützte Bereiche (Boden und Bausubstanz) rechtzeitig
vor Beginn der Ausführungen der Arbeiten im Velodrom bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt
Regensburg und holt Genehmigungen ein. Der Tragwerksplaner wirkt bei Bedarf mit. Notwendige
Abstimmungstermine werden durch den Objektplaner koordiniert.
Für die Bauwerkserkundung des Velodroms durch die ausführende Firma stellt der Objektplaner eine
Objektüberwachung vor Ort. Die Objektüberwachung hat eine Anwesenheitspflicht von mind. zwei Tagen
pro Woche (ggfs. häufiger). Der vom Bauherrn beauftragte archäologische Fachplaner wird generell
frühzeitig mit eingebunden. Sollte die Unterstützung des Tragwerksplaners notwendig sein, wird dieser
ebenfalls durch den Objektplaner eingebunden.
Die gesamthafte Koordination der Bauwerkserkundung obliegt dem Objektplaner.
Die Bauwerkserkundung wird durch den Objektplaner unter Zuarbeit des Tragwerkplaners in einem
Abschlussbericht vollständig dokumentiert. Der Abschlussbericht enthält neben dem
Untersuchungskonzept auch sämtliche Untersuchungsergebnisse der Bauwerkserkundung und
Genehmigungsunterlagen.
Der Auftragnehmer begleitet und betreut die Leistungen der Bauwerkserkundung bei den notwendigen
Untersuchungen (Bohrungen, Schürfungen, Freilegungen etc.). Notwendige Arbeiten (Grabungen,
Freilegungen etc.) sind selbstständig durch den Auftragnehmer anzuzeigen, auszuführen und in einem
Grabungsbericht nach den Richtlinien des BLfD zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer wirkt bei den einzuholenden Anträgen auf denkmalpflegerische Erlaubnis durch den
Objektplaner mit.