Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen
Der Bewerber hat seine Eignung durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen und unter den entsprechenden Ordnungsziffern vorzulegen. Dabei sind für die Aspekte zu R 1, R 2 und R 3 maximal je zwei Referenzen vorzulegen. Für die vorgenannten Referenzen R 1, R 2 und R 3 ist zwingend jeweils eine Referenz einzureichen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Berücksichtigung der Bewerbung nicht möglich (K.-o.-Kriterien). Die eingereichten Referenzen zu R 1, R 2 und R 3 werden je mit 50 Punkten bewertet.
Sollte durch Punktgleichheit nicht eindeutig entschieden werden, welche Auftragnehmer eingeladen werden können, entscheidet zwischen den Auftragnehmern auf den letzten Plätzen das Losverfahren. Die 3 geeignetsten Bewerber werden in die Angebotsphase überführt.
R 1: Planung, Konzeption und Umsetzung der Medienproduktion im Rahmen eines
Museumsprojekts mit einem Volumen von mind. 200.000 Euro brutto.
R 2: Programmierung und technische Entwicklung einer RFID-gesteuerten Anwendung für die Medienproduktion eines Museumsprojekts.
R 3: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik in einer Dauerausstellung.
Die geeigneten Referenzen zum Nachweis der folgenden Zusatzkriterien R 4, R 5 und R 6 werden je mit 50 Punkten bewertet.
R 4: Planung, Konzeption und Umsetzung einer persönlichen Audioführung mit individualisiertem Ausstellungsrundgang.
R 5: Realisierung der Medienproduktion für ein Museumsprojekt im denkmalpflegerischen Bestand.
R 6: Produktionsabteilungen zur Tontechnik sind im Unternehmen vorhanden und unterstützen bei der Entwicklung von qualitätsbewussten Speziallösungen.
Bearbeitungsteam
Die personellen Anforderungen sind vom Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder durch Eignungsleihe zu erbringen. Die im Teilnahmewettbewerb angegebenen Personen des Bearbeitungsteams können nach Auftragserteilung nicht durch externe freie Mitarbeiter oder durch Subunternehmer ergänzt werden.
Sollte während der Leistungserbringung ein zuvor benannter Mitarbeiter erkranken oder das Unternehmen (Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe eingeschlossen) verlassen, ist mit Einverständnis des Auftraggebers ein gleichwertiges Mitglied aus dem eigenen Unternehmen zu benennen.
1. Es muss ein Projektbevollmächtigter (Inhaber, Prokurist, Gesellschafter) zur Verfügung stehen, der als Ingenieur gelistet ist und eine aufgabenbezogene Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren aufweist.
2. Es muss ein Bearbeitungsteam aus mindestens fünf Personen für den Auftrag bereitgestellt werden. Dabei muss mindestens eine Person für den Bereich Sounddesign bzw. Tontechnik, mindestens eine Person für den Bereich Mediengestaltung und mindestens eine Person für den Bereich medientechnische Planung benannt werden, welche diese später bearbeiten. Die geforderten Personen müssen jeweils eine aufgabenbezogene Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren nachweisen können.
Weiterführend muss für die Installation und Inbetriebnahme eine medientechnische Projektleitung sowie ein ausgebildeter Audioingenieur mit einem abgeschlossenen Studium oder einer Berufsausbildung mit einer aufgabenbezogenen Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren zur Verfügung stehen.
Der Inhaber, Gesellschafter oder Prokurist kann auch Teil des Bearbeitungsteams sein, wenn nachgewiesen wird, dass dieser für die Sachbearbeitung zur Verfügung steht.