Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung derBeschleunigungskommission Schiene (BKS), einschließlich der Moderation von Sitzungen der BKS und des Lenkungskreis-BKS, die Dokumentation sowie die Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen. Zu den Aufgaben gehören auch die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der BKS und gesonderter Sitzungen des Lenkungskreis-BKS, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG). Im Mittelpunkt der Leistung steht die Organisation und Durchführung eines 2-tägigen Offsite-Workshops im Herbst 2022. Die Durchführung des Workshops dient der Festlegung der Handlungsempfehlungen, die der AN sicherstellt sowie die daran anschließende Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen zu einem Abschlussbericht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung
Referenznummer: 2217/E10
Kurze Beschreibung:
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung derBeschleunigungskommission Schiene (BKS), einschließlich der Moderation von Sitzungen der BKS und des Lenkungskreis-BKS, die Dokumentation sowie die Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen. Zu den Aufgaben gehören auch die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der BKS und gesonderter Sitzungen des Lenkungskreis-BKS, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG).
Im Mittelpunkt der Leistung steht die Organisation und Durchführung eines 2-tägigen Offsite-Workshops im Herbst 2022. Die Durchführung des Workshops dient der Festlegung der Handlungsempfehlungen, die der AN sicherstellt sowie die daran anschließende Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen zu einem Abschlussbericht.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung derBeschleunigungskommission Schiene (BKS), einschließlich der Moderation von Sitzungen der BKS und des Lenkungskreis-BKS, die Dokumentation sowie die Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen. Zu den Aufgaben gehören auch die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der BKS und gesonderter Sitzungen des Lenkungskreis-BKS, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG).
Im Mittelpunkt der Leistung steht die Organisation und Durchführung eines 2-tägigen Offsite-Workshops im Herbst 2022. Die Durchführung des Workshops dient der Festlegung der Handlungsempfehlungen, die der AN sicherstellt sowie die daran anschließende Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen zu einem Abschlussbericht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 16.06.2022: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 16.06.2022: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung derBeschleunigungskommission Schiene (BKS), einschließlich der Moderation von Sitzungen der BKS und des Lenkungskreis-BKS, die Dokumentation sowie die Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen. Zu den Aufgaben gehören auch die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der BKS und gesonderter Sitzungen des Lenkungskreis-BKS, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG).
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung derBeschleunigungskommission Schiene (BKS), einschließlich der Moderation von Sitzungen der BKS und des Lenkungskreis-BKS, die Dokumentation sowie die Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen. Zu den Aufgaben gehören auch die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der BKS und gesonderter Sitzungen des Lenkungskreis-BKS, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG).
Im Mittelpunkt der Leistung steht die Organisation und Durchführung eines 2-tägigen Offsite-Workshops im Herbst 2022. Die Durchführung des Workshops dient der Festlegung der Handlungsempfehlungen, die der AN sicherstellt sowie die daran anschließende Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen zu einem Abschlussbericht.
Im Mittelpunkt der Leistung steht die Organisation und Durchführung eines 2-tägigen Offsite-Workshops im Herbst 2022. Die Durchführung des Workshops dient der Festlegung der Handlungsempfehlungen, die der AN sicherstellt sowie die daran anschließende Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen zu einem Abschlussbericht.
Der AN übernimmt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung der zum Leistungsbeginn bereits einberufenen BKS, bestehend auf dem Vorsitzenden, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer, dem hochrangigen Lenkungskreis mit hochrangigen politischen Entscheidungsträgern (BMDV, BMF, Deutscher Bundestag) sowie einem Panel aus hochrangigen Entscheidungsträgern aus dem Eisenbahnsektor, der Verwaltung und der Bahn- und Bauindustrie. Die Aufgabe der BKS ist die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung einer schnellen und effizienten Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur. Die BKS bewegt sich insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:
Der AN übernimmt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung der zum Leistungsbeginn bereits einberufenen BKS, bestehend auf dem Vorsitzenden, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer, dem hochrangigen Lenkungskreis mit hochrangigen politischen Entscheidungsträgern (BMDV, BMF, Deutscher Bundestag) sowie einem Panel aus hochrangigen Entscheidungsträgern aus dem Eisenbahnsektor, der Verwaltung und der Bahn- und Bauindustrie. Die Aufgabe der BKS ist die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung einer schnellen und effizienten Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur. Die BKS bewegt sich insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:
- Im Netz bestehende Kapazitätsmängel müssen beseitigt werden - sowohl mit Blick auf die angestrebte Verkehrsverlagerung auf die Schiene im Güterverkehr wie auch zur Erreichung des Ziels der Verdoppelung der Verkehrsleistung im Personenverkehr bis 2030.
- Im Netz bestehende Kapazitätsmängel müssen beseitigt werden - sowohl mit Blick auf die angestrebte Verkehrsverlagerung auf die Schiene im Güterverkehr wie auch zur Erreichung des Ziels der Verdoppelung der Verkehrsleistung im Personenverkehr bis 2030.
- Der Instandhaltungsrückstau muss abgebaut werden.
- Baumaßnahmen zur Mängelbeseitigung müssen durchgeführt werden, ohne dass es zu weiteren Kapazitätseinbußen kommt.
- Die zur Effizienzsteigerung notwendige Digitalisierung des Netzes muss schnell und kosteneffizient umgesetzt werden.
- Für die Umsetzung des Deutschlandtakts und der klimafreundlichen Gestaltung der Mobili-tät bedarf es auskömmlicher Mittel, Planungssicherheit und besserer Finanzierungsinstrumente.
- Für zügige Planungs- und Ausbauprozesse müssen Anreize für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) so gesetzt werden, dass nicht die optimale Nutzung verfügbarer Bundesmittel, sondern Kundenorientierung und Kapazitätssteigerung im Vordergrund stehen.
- Für zügige Planungs- und Ausbauprozesse müssen Anreize für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) so gesetzt werden, dass nicht die optimale Nutzung verfügbarer Bundesmittel, sondern Kundenorientierung und Kapazitätssteigerung im Vordergrund stehen.
Die BKS wird sich bei der Erarbeitung ihrer Handlungsempfehlungen daher insbesondere mit Themen wie der Beschleunigung von Planungsverfahren (Planungsrecht, Planungsverfahren bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen, interministerielle Arbeitsprozesse, personelle Ressourcen), der Überprüfung und Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen (Instrumente der Zuwendungsfinanzierung, Wege der Mittelbereitstellung, besondere Finanzierungsmöglichkeiten), der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens, sowie bestehender und neuer Steuerungsmodelle für die Infrastrukturunternehmen und der Durchsetzung des Bundesinteresses gegenüber den EIU auseinandersetzen.
Die BKS wird sich bei der Erarbeitung ihrer Handlungsempfehlungen daher insbesondere mit Themen wie der Beschleunigung von Planungsverfahren (Planungsrecht, Planungsverfahren bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen, interministerielle Arbeitsprozesse, personelle Ressourcen), der Überprüfung und Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen (Instrumente der Zuwendungsfinanzierung, Wege der Mittelbereitstellung, besondere Finanzierungsmöglichkeiten), der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens, sowie bestehender und neuer Steuerungsmodelle für die Infrastrukturunternehmen und der Durchsetzung des Bundesinteresses gegenüber den EIU auseinandersetzen.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils 2 Monate zu verlängern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
b) Der Bieter hat eine entsprechende Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 (Formblatt F Sanktion VO 2022/576) abzugeben.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und im Auftragsfall nachgewiesen (vorgelegt)/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F-EK2.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und im Auftragsfall nachgewiesen (vorgelegt)/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F-EK2.1).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot/ Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot/ Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Verkehrspolitik (inbesondere Eisenbahnpolitik) Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 7 Jahren.
3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Verkehrspolitik (inbesondere Eisenbahnpolitik) Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 7 Jahren.
3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Organisation und Moderation von Workshops. Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 7 Jahren.
3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Organisation und Moderation von Workshops. Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 7 Jahren.
3.3 Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
4.1 Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
Mindeststandards:
zu 3.1 Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und im Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Verkehrspolitik (insbesondere Eisenbahnpolitik), wie z.B. Erstellung von Gutachten, Begleitung von F+E-Projekten oder Beratungstätigkeiten insbesondere im Schieneninfrastrukturbereich belegen.
zu 3.1 Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und im Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Verkehrspolitik (insbesondere Eisenbahnpolitik), wie z.B. Erstellung von Gutachten, Begleitung von F+E-Projekten oder Beratungstätigkeiten insbesondere im Schieneninfrastrukturbereich belegen.
zu 3.2 Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Organisation und Moderation von mehrtägigen Workshops mit mindestens 10 Teilnehmern belegen.
zu 3.2 Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Organisation und Moderation von mehrtägigen Workshops mit mindestens 10 Teilnehmern belegen.
zu 3.3 Aufgrund der Leistungspflichten des AN darf der Leistungserbringer nicht gesellschaftsrechtlich mit Rechtssubjekten mit einem Eisenbahninfra- strukturunternehmen, Verbänden aus dem Eisenbahnsektor, der Bahn- oder Bauindustrie verbunden sein, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
zu 3.3 Aufgrund der Leistungspflichten des AN darf der Leistungserbringer nicht gesellschaftsrechtlich mit Rechtssubjekten mit einem Eisenbahninfra- strukturunternehmen, Verbänden aus dem Eisenbahnsektor, der Bahn- oder Bauindustrie verbunden sein, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Aufgrund der Leistungspflichten des AN darf der Leistungserbringer nicht gesellschaftsrechtlich mit Rechtssubjekten mit einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Verbänden aus dem Eisenbahnsektor, der Bahn- oder Bauindustrie verbunden sein, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
1. Aufgrund der Leistungspflichten des AN darf der Leistungserbringer nicht gesellschaftsrechtlich mit Rechtssubjekten mit einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Verbänden aus dem Eisenbahnsektor, der Bahn- oder Bauindustrie verbunden sein, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
2. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 16.06.2022: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 16.06.2022: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 102-285234 (2022-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 114 034 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 - Organisation und Moderation der Auftaktveranstaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 - Workshop
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Persönliche Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-18 📅
Name: ifok GmbH
Postort: Bensheim
Land: Deutschland 🇩🇪 Bergstraße
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 114 034 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2022/S 161-459650 (2022-08-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Gesamtwert des Auftrags: 114 034 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-10 📅
Datum des Beginns: 2022-07-18 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 007-017103
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 161-459650
ABl. S-Ausgabe: 7
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene
Kurze Beschreibung:
Der AN übernimmt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung der zum Leistungsbeginn bereits einberufenen BKS, bestehend auf dem Vorsitzenden, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer, dem hochrangigen Lenkungskreis mit hochrangigen politischen Entscheidungsträgern
Der AN übernimmt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung der zum Leistungsbeginn bereits einberufenen BKS, bestehend auf dem Vorsitzenden, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer, dem hochrangigen Lenkungskreis mit hochrangigen politischen Entscheidungsträgern
(BMDV, BMF, Deutscher Bundestag) sowie einem Panel aus hochrangigen Entscheidungsträgern aus dem Eisenbahnsektor, der Verwaltung und der Bahn- und Bauindustrie. Die Aufgabe der BKS ist die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung einer schnellen und effizienten Bereitstellung einer
(BMDV, BMF, Deutscher Bundestag) sowie einem Panel aus hochrangigen Entscheidungsträgern aus dem Eisenbahnsektor, der Verwaltung und der Bahn- und Bauindustrie. Die Aufgabe der BKS ist die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung einer schnellen und effizienten Bereitstellung einer
bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur. Die BKS bewegt sich insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:
- Für die Umsetzung des Deutschlandtakts und der klimafreundlichen Gestaltung der Mobilität bedarf es auskömmlicher Mittel, Planungssicherheit und besserer Finanzierungsinstrumente.
Die BKS wird sich bei der Erarbeitung ihrer Handlungsempfehlungen daher insbesondere mit Themen wie der Beschleunigung von Planungsverfahren (Planungsrecht, Planungsverfahren bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen, interministerielle Arbeitsprozesse, personelle Ressourcen), der Überprüfung und Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen (Instrumente der Zuwendungsfinanzierung, Wege der Mittelbereitstellung, besondere Finanzierungsmöglichkeiten), der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens, sowie bestehender und neuer Steuerungsmodelle für die Infrastrukturunternehmen und der
Die BKS wird sich bei der Erarbeitung ihrer Handlungsempfehlungen daher insbesondere mit Themen wie der Beschleunigung von Planungsverfahren (Planungsrecht, Planungsverfahren bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen, interministerielle Arbeitsprozesse, personelle Ressourcen), der Überprüfung und Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen (Instrumente der Zuwendungsfinanzierung, Wege der Mittelbereitstellung, besondere Finanzierungsmöglichkeiten), der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens, sowie bestehender und neuer Steuerungsmodelle für die Infrastrukturunternehmen und der
Durchsetzung des Bundesinteresses gegenüber den EIU auseinandersetzen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Servicestelle Vergabe
Internetadresse: www.bmdv.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 007-017103 (2023-01-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 114 034 EUR 💰