Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
EK 3.1:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters/ Bewerbers geben.
Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die fünf Jahre zurück liegen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F 3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anzahl Personentage)
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
EK 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich andere Unternehmen (Formblatt F-EK3.2/BSB1) die darstellt, ob und auf welche Weise der Bieter gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich verflochten ist und Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen für Dritte erbringt/ erbringen wird, die im Zusammenhang mit seeschifffahrtsbezogenen Fördermaßnahmen stehen, über deren Gewährung der Auftraggeber entscheidet.
Es ist schlüssig und für das BMDV nachvollziehbar darzustellen, welche Maßnahmen (organisatorisch, personenbezogen, qualitätssichernd und IT-gestützt) zur Vermeidung einer möglichen Interessenkollision bezogen auf die geforderten Leistungen vorgesehen sind und wie in diesem Fall die Neutralität sichergestellt wird/ werden soll.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.