Beschreibung der Beschaffung
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Der Auftrag umfasst die Fachplanung der Anlagengruppen 4 und 5 (Elektrotechnik) für die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes für 900 Verpflegungsteilnehmer (Geb. 20), eines Lehrsaalgebäudes mit Lagerflächen (Geb. 18), sowie eines Trio-Gebäudes (Geb. 19) in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim.
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Die Gebäude 18 (altes Sanitätsversorgungszentrum), 19 (Pfalz-Kasino), 20 (Wirtschaftsgebäude) und 46 (neues Sanitätsversorgungszentrum -> nicht Bestandteil dieser Maßnahme) befinden sich im Zentrum der Liegenschaft an einer hufeisenförmig verlaufenden Erschließungsstraße. Die Gebäude 18, 19, und 20 wurden in den 1960er Jahren errichtet. Es besteht ein allgemein sehr hoher Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf.
Nach Umzug des SanVZ in Gebäude 46 soll das Gebäude 18 zukünftig als Lehrsaal- und Lagergebäude und das Pfalz-Kasino als Trio-Gebäude dienen. Die Nutzung des Gebäudes 20 als Wirtschaftsgebäude bleibt bestehen.
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Im Rahmen des liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAK) wurden 2019 die Flächen der Bestandsgebäude 18, 19 und 20 analysiert und mit dem Raumbedarf der Bundeswehr abgeglichen. Das LbAK kommt hierbei zu folgendem Ergebnis:
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Gebäude 18: Der Raumbedarf inkl. Bewegungs- und Sanitärflächen beträgt ca. 1.289 m². Eine Unterbringung von Lehrsälen im Bestandsgebäude erscheint möglich, wird jedoch als kostenintensiv eingeschätzt. Die Errichtung eines bedarfsgerechten Neubaus wird als wirtschaftlichere Maßnahme empfohlen.
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Gebäude 19: Der Raumbedarf inkl. Bewegungs- und Sanitärflächen beträgt ca. 1.580 m². Dem Bestandsgebäude mit ca. 1.007 m² fehlen somit ca. 573 m². Ein Umbau- und Anbau erscheint wirtschaftlicher, als ein Ersatzneubau.
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Gebäude 20: Der Raumbedarf inkl. Bewegungs- und Sanitärflächen beträgt ca. 1.763 m². Das Bestandsgebäude mit ca. 3.668 m² weist somit einen Flächenüberhang von ca. 1.905 m² auf. Ein Ersatzneubau gilt als wirtschaftlichste Lösung.
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Das Ergebnis Abbruch/Neubau für Gebäude 20 ist eindeutig. Die zu den Gebäuden 18 und 19 erfolgten Variantenuntersuchungen Umbau/Anbau oder Abbruch/Neubau zur Deckung des Raumbedarfs sollen vor Erstellung der ES-Bau durch eine erneute Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aktualisiert und fortgeschrieben werden. Die ES-Bau sowie die weitere Planung sind auf Grundlage der hieraus resultierenden, wirtschaftlichsten Variante gemäß Musterplanungen der Bundeswehr zu erstellen.
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Grundlage für die Planung sind das LbAK, die ES-Bau Teil I-IV, sowie die entsprechenden Musterplanungen der Bundeswehr. Die Kostenobergrenze von brutto 20,72 Mio. Euro (KG 200-600) ist dabei zu beachten. Für die Errichtung des Wirtschaftsgebäudes ist die zuständige Leitstelle des BMVg, hier die Landesbaudirektion München, miteinzubinden.
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Die Gebäude sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben des GEG (GebäudeEnergieGesetz) zu errichten. Bei der Planung, Ausschreibung und Bauausführung der Funktionsgebäude ist eine niederschwellige Umsetzung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (BNB) zu berücksichtigen.
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Die Bauleistungen für die Errichtung der Gebäude werden nach Leistungsverzeichnissen mit Einheitspreisen aufgestellt und vergeben. Für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse ist das Standardleistungsbuch-Bau zu verwenden.
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TGA - Anlagengruppen 4,5:
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Sämtliche technischen Anlagen sind nach aktuellen DIN-VDE-Normen, in Anlehnung an die AMEV-Richtlinien sowie nach den bundeswehrspezifischen Vorschriften zu planen.
Für die FM, IT- und Informationstechnischen Anlagen wird eine Ausführung gemäß der zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr sowie nach IT-Handbuch der BWI gefordert.
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Der elektrische Energiebedarf ist für jedes Gebäude zu berechnen.
Die Medienanbindungen (Starkstrom/Schwachstrom/Glasfaser) sind zu prüfen und ggfs. auf den neuen Bedarf anzupassen.
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Bei der Planung der Beleuchtung ist die Arbeitsstättenrichtlinie zu berücksichtigen.
Büroräume sind als PC-Arbeitsplätze mit blendfreier Beleuchtung auszustatten.
Außenbeleuchtungen sind vorzusehen.
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Die Gebäude erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz. Die Steuerung und Anbindung hierfür ist einzuplanen.
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Blitzschutzanlagen sind für alle Gebäude gemäß Zentralanweisung der Bundeswehr auszuführen.
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Gebäude 18:
Es sind Lehrsäle mit den entsprechenden Elektro- und IT-Anschlüssen und blendfreier Beleuchtung zu planen. Die Lehrsäle erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz und innenliegende elektr. Verdunklungsrollos.
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Gebäude 19:
Es sind Anschlüsse für Beamer, Fernsehgeräte sowie WLAN-Access-Points vorzusehen. Für die verschiedenen Räume ist eine elektroakustische Anlage gefordert.
Es sind Anschlüsse für ein elektronisches Kassensystem vorzusehen und mit dem Nutzer abzustimmen.
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Gebäude 20:
Im Gebäude ist eine Truppenküche mit entsprechenden Anschlüssen für Küchengeräte zu planen.
Im Speisesaal ist eine Speiseausgabe mit elektronischem Abrechnungssystem mit Leseterminal und Kassenplatz vorgesehen. Die aktiven Komponenten des Kassensystems werden bauseitig zur Verfügung gestellt. Die erfordl. Elektro- und IT-Anschlüsse sind mit dem BwDLZ sowie Verpflegungsamt abzustimmen.
Es sind Anschlüsse für Beamer, Fernsehgeräte sowie WLAN-Access-Points vorzusehen. Eine elektronische Anlage für Durchsagen/Informationen ist ebenfalls einzuplanen.
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In Leistungsphase 8 sind die technischen Daten der Raumbücher in eine MS-Access-Datenbank gemäß auftraggeberspezifischer Vorgaben zu übertragen.
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Zur Erneuerung der Medienversorgung der Liegenschaft wird ein Baulogistiker eingeschaltet. Die Maßnahme zur Errichtung der Gebäude 18-20 muss in der Logistikplanung mitaufgenommen werden. Daher ist entsprechende Zuarbeit und Abstimmung mit dem Baulogistiker zwingend erforderlich.
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Auf Grund der Komplexität der Maßnahme soll der Datenaustausch über den Projektraum Conclude erfolgen.
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Es ist vorgesehen die ES-Bau spätestens Mitte April 2023 beim Maßnahmenträger zur Prüfung einzureichen. Der Baubeginn soll spätestens im Mai 2025, die Bauübergabe im November 2028 erfolgen.
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