Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
ERGÄNZEND ZU
1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
Für die Erfüllung der Mindestanforderungen sind für die Hauptfachplanungen Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung (hier nur für ALG 1,2,3 und TGA ALG 4,5) je mindestens eine Referenz bzw. maximal 4 Referenzen (je Fachplanung eine Referenz) mit folgenden Eigenschaften einzureichen.
Es ist auch möglich, nur eine Referenz einzureichen, soweit diese die unten geforderten Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt.
Mindestanforderungen an alle Referenzen:
a) es ist kein Wohnungsbau;
b) es handelt sich um ein Hochbauprojekt
c) es handelt sich um einen Neubau oder um eine Modernisierung eines Bestandsgebäude, bei dem die Komplettmodernisierung der haustechnischen Anlagen erfolgt ist
d) die Kosten der KG 300 müssen mindestens 2.0 Mio. € brutto betragen
e) die Kosten der KG 400 müssen mindestens 3.0 Mio. € brutto betragen
f) die nutzungsfähige Inbetriebnahme muss zwischen dem 31.12.2016 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein
Ergänzend müssen mit den maximal 4 einzureichenden und wertbaren Referenzen folgende Mindestkriterien in Bezug auf die Honorarzonen und dem Leistungsumfang nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie dazu die weitere Bewertung dieser Angaben nach Punkten in der Matrix "Bewerberauswahl".
Honorarzonen (HZ):
- OPLG: IV nach § 35 HOAI;
- TWP: III nach § 52 HOAI;
- TGA - ALG 1-3: II nach § 56 HOAI;
- TGA- ALG 4-5: II nach § 56 HOAI;
Durch den Bieter erbrachte Leistungsphasen (LP) je Referenz:
- OPLG: mind. 3 LP nach § 34 HOAI;
- TWP: mind. 3 LP nach § 51 HOAI;
- TGA: mind. 3 LP nach § 55 HOAI;
Durch den Bieter bearbeitete Anlagengruppen (ALG) der Fachplanung TGA
- mind. ALG 1,2,3 bzw. 4,5 nach § 53 (TGA)
Weitere Angaben zu den Referenzen (siehe dazu die Matrix "Bewerberauswahl")
- Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB handelt;
- Angabe über die Zuordnung gem. Bauwerkszuordnungskatalog RBBau (Nr. und Bezeichnung);
- Angabe, ob eine Zertifizierung nach "TÜViT TSI. Standard" erfolgte, und falls ja, nach welchem Level ( 1 bis 4);
- Angabe, ob eine Zertifizierung nach "ISO 27001" erfolgt ist.
Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Das Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Referenz für die Leistungen derjenigen Anlagengruppe(n) im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen, die im Auftragsfall durch diese Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen wird.
5.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Objektplanung Gebäude:
Nachweis des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens über die gültige Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach jeweiligem Landesgesetz in Deutschland oder nach §§ 35,36 des Sächsischen Architektengesetzes (auswärtiger Architekt) durch:
- Kammerurkunde oder Bauvorlageberechtigung
Tragwerksplanung:
Nachweis des Bewerbers und / oder der Führungskräfte des Unternehmens über den Eintrag in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner nach § 66 SächsBO ODER Nachweis der Zugangsvoraussetzungen zu dieser Liste durch:
- berufsqualifizierter Studienabschluss (mind. 6 Semester Vollzeit) in den Fachrichtungen Architektur / Hochbau oder Bauingenieurwesen
- Nachweis dreijähriger Berufserfahrung in der Tragwerksplanung.
Technische Gebäudeausrüstung ALG 1,2,3,7,8:
Nachweis der Berufsqualifikation des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens durch:
- Studienabschlusses in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär /Gebäudetechnik, Maschinenbau, Versorgungstechnik oder gleichwertig) und entsprechende Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach SächsIngG in einer der o.g. Studienrichtung oder Eintrag bei einer Ingenieurkammer
Technische Gebäudeausrüstung ALG 4,5,6:
Nachweis der Berufsqualifikation des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens durch:
- Studienabschluss in der Fachrichtung Elektrotechnik, Informationstechnik oder gleichwertig und entsprechende Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach SächsIngG in einer der o. g. Studienrichtung oder Eintrag bei einer Ingenieurkammer
Brandschutzplanung:
- siehe geforderter Nachweis unter Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung
Bauphysik:
- siehe geforderter Nachweis als "Beratender Ingenieur" Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung