Text
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der
Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 27
Abs. 1 Nr. 2a, c, d, h VSVgV mit Teilnahmeantrag
einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit
den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt. Das
Formblatt 124 LD VHB ist einzureichen.
Darüber hinaus ist mit dem Teilnahmeantrag durch
den Bewerber einzureichen:
1. Unterschriebene Anlage zum Merkblatt über
die Behandlung von Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH (VS-NFD) - Dokument
BAAINBw-B 096a/04.2015.
2. Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal
eingesetzt wird, dass körperlich und sprachlich zur
Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen
geeignet ist. Das eingesetzte Personal muss der
deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister
muss vorgelegt werden, ebenso ein Nachweis über
die Erste-Hilfe-Ausbildung.
3. Ausgefülltes Formblatt 125 VHB, gegebenenfalls
Formblatt 126 VHB für Nachunternehmer.
4. Verbindliche Eigenerklärung, dass der Bewerber
bei Nichtvorhandensein der unter 1. – 3. genannten
Voraussetzungen, auf Anforderung durch den
Auftraggeber, diese Voraussetzungen nachweislich
vor Leistungsbeginn erbringen wird und als
aufsichtführende Wachpersonen nur solche
Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf
die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben
hinreichend ausgebildet und geschult sind.
5. Vorlage von mindestens zwei Referenzen
über Bewachungsdienstleistung in einer
militärischen Liegenschaft, einer zivilen kritischen
Infrastruktur und/oder einer vergleichbaren
Sicherheitsdienstleistung, erbracht nach dem
01.01.2016. Die Nennung von Ansprechpartnern,
die den Inhalt des Referenznachweises bestätigen
können, ist erforderlich.
6. Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner
Wachpersonen mit einer Sicherheitsüberprüfung Ü2
nach SÜG in den letzten drei Jahren muss mind.
vier Fachkräfte betragen. Der Bewerber hat dies
nachzuweisen.