240. Vergleichende Prüfung "Gesundheitswesen - Kliniken II" bei 8 hessischen Körperschaften

Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 900.000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 750.000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 150.000 EUR.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-05 Auftragsbekanntmachung
2022-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Buchprüfung
Referenznummer: K.80.22.01
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 900.000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 750.000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 150.000 EUR.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchprüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Postanschrift: Eschollbrücker Str. 27
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.rechnungshof.hessen.de 🌏
E-Mail: poststelle@uepkk.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151381256 📞
Fax: +49 6151381255 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1808ec10d84-44efda2ad8b192ba 🌏
URL der Teilnahme: http://www.had.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-10 📅
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 090-247871
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag wird zu einem Festpreis vergeben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 756 303 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die 240. Vergleichende Prüfung "Gesundheitswesen - Kliniken II" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Ein Schwerpunkt der Prüfung ist die Nachschau zur 168. Vergleichenden Prüfung "Gesundheitswesen-Kliniken". Feststellungen und Empfehlungen der 168. Vergleichenden Prüfung sind mit dem Stand zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen abzugleichen.
Die Prüfung soll zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Kliniken untersuchen. Anschließend sollen die Kliniken analysiert werden hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation, Wirtschaftlichkeit ausgewählter Klinikbereiche und Wirtschaftseinheiten, Analyse und Bewertung des Anlagevermögens. Dabei sind Empfehlungen hinsichtlich der Schwerpunktbildung bei medizinischen Leistungen sowie Ergebnisverbesserungspotenziale abzuleiten.
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Außerdem wird der Auftragnehmer die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Lage und auf die medizinische Versorgung analysieren (Auslastung Intensivbetten, Verschiebung notwendiger Operationen, Ausgleichszahlungen, Wirtschaftlichkeit Impf-/Testangebote der Krankenhäuser). Prüfungsinhalt ist des Weiteren die Sicherstellung der vorgeschriebenen personellen Besetzung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der einrichtungsbezogenen Impflicht (Personalschlüssel).
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Der Auftragnehmer wird außerdem die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.
Acht kommunale Körperschaften sollen - jeweils mit ihren Kliniken vergleichend geprüft werden: Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Kassel, Offenbach am Main, Wiesbaden, Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis. Die örtlichen Erhebungen finden zum einen bei den genannten kommunalen Trägern der Kliniken und zum anderen bei den Kliniken selbst statt.
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Zur Bearbeitung des Auftrags sind neben allgemeinen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen Erfahrungen in der Wirtschaftsprüfung erforderlich. Zudem bedarf es einschlägiger Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin und des Gesundheitswesens.
Prüfungsgegenstand: 6 Städte und 2 Landkreise, die vergleichend zu prüfen sind: Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Kassel, Offenbach am Main und Landeshauptstadt Wiesbaden sowie Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis - jeweils mit ihren Kliniken (bzw. den Kliniken der Gesundheit Nordhessen Holding AG in Kassel und Bad Arolsen).
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Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 756 303 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der örtlichen Erhebungen die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen für drei Körperschaften vor. Diese enthalten alle Sachverhalte, Grunddaten und Bewertungen der Vergleichenden Prüfung. Nach Vorlage dieser Prüfungsfeststellungen entscheidet der Auftraggeber innerhalb einer Frist von drei Monaten, ob das Prüfungsziel erreicht und die Prüfung fortgesetzt wird (Option).
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Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird zu einem Festpreis vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere geeignete Dritten nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG. Ist der Bewerber zu einer solchen Eintragung nicht verpflichtet, ist dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung nachzuweisen. Die erforderliche Zulassung/Eintragung (Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufs- oder Handelsregister) ist durch Kopie nachzuweisen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 6.000.000 € (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
oder
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 6.000.000 € durch aktuellen Versicherungsschein (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:
• Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle insbesondere des Auftrags oder vergleichbare Tätigkeitsbereiche in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. §§ 45 Abs. 4 Nr. 4, 45 Abs.5 VgV (Bewertungsfaktor 1). Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Millionen Euro im Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle die volle Punktzahl erreicht wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
• Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist und Nennung der Unterauftragnehmer (vgl. §§ 36, 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:
• Referenzliste (siehe Vordruck) mit wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2): Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private), Ansprechpartner/E-Mail, Erbringungszeitpunkt, Wert. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden können, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1).
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• Name, berufliche Qualifikation und Erfahrung der gesamtverantwortlichen Person (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 3).
• Namen, berufliche Qualifikation und Erfahrung (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) der Projektleiter, der stellvertretenden Projektleiter sowie des Qualitätsmanagers (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 5).
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• Namen, berufliche Qualifikation, Erfahrung und geplanter Aufgabenbereich der anderen Personen, die die Leistung erbringen sollen (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 4). Ausgenommen hiervon sind die Prüfungsassistenten, diese müssen erst im Verhandlungsverfahren benannt werden und werden daher für die Auswahl nicht bewertet.
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• Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV, Bewertungsfaktor 2).
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Bewertungsfaktor 1).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit - Ziffer II.2.4 - (Vordruck "Erklärung / Versicherung") gefordert. Eine Unbefangenheit muss bei mindestens 8 Körperschaften (Kommunen mit ihren Kliniken) vorliegen (§ 12 HRHG analog).
Es wird um Beachtung der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen gebeten (siehe Formblatt).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise (Bewertungsfaktor 2) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-07-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfungsorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfungsqualität
Preis (Gewichtung): 0,00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gierer/Herr Nickel
Internetadresse: www.rechnungshof.hessen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1808ec10d84-44efda2ad8b192ba 🌏
URL der Teilnahme: www.had.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung "Nachunternehmer") beizufügen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen sowie eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen.
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Es wird um Angabe einer verbindlichen E-Mail-Adresse gebeten.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung stehen (Ziffer I.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich sind: Angebotsaufforderung mit Anlagen
Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Zudem wird eine Eigenerklärung über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" gefordert.
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregistern anfordern wird. Zusätzlich wird vor Zuschlagserteilung die Abfrage von Sperren nach dem Gemeinsamen Runderlass "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" getätigt.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts 2023 und 2024.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de 📧
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 090-247871 (2022-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Gesamtwert des Auftrags: 756 303 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 248-722244
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 090-247871
ABl. S-Ausgabe: 248

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 240. Vergleichende Prüfung "Gesundheitswesen - Kliniken II" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708). Ein Schwerpunkt der Prüfung ist die Nachschau zur 168. Vergleichenden Prüfung "Gesundheitswesen-Kliniken". Feststellungen und Empfehlungen der 168. Vergleichenden Prüfung sind mit dem Stand zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen abzugleichen. Die Prüfung soll zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Kliniken untersuchen. Anschließend sollen die Kliniken analysiert werden hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation, Wirtschaftlichkeit ausgewählter Klinikbereiche und Wirtschaftseinheiten, Analyse und Bewertung des Anlagevermögens. Dabei sind Empfehlungen hinsichtlich der Schwerpunktbildung bei medizinischen Leistungen sowie Ergebnisverbesserungspotenziale abzuleiten. Außerdem wird der Auftragnehmer die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Lage und auf die medizinische Versorgung analysieren (Auslastung Intensivbetten, Verschiebung notwendiger Operationen, Ausgleichszahlungen, Wirtschaftlichkeit Impf-/Testangebote der Krankenhäuser). Prüfungsinhalt ist des Weiteren die Sicherstellung der vorgeschriebenen personellen Besetzung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der einrichtungsbezogenen Impflicht (Personalschlüssel). Der Auftragnehmer wird außerdem die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Acht kommunale Körperschaften sollen - jeweils mit ihren Kliniken vergleichend geprüft werden: Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Kassel, Offenbach am Main, Wiesbaden, Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis. Die örtlichen Erhebungen finden zum einen bei den genannten kommunalen Trägern der Kliniken und zum anderen bei den Kliniken selbst statt. Zur Bearbeitung des Auftrags sind neben allgemeinen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen Erfahrungen in der Wirtschaftsprüfung erforderlich. Zudem bedarf es einschlägiger Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin und des Gesundheitswesens. Prüfungsgegenstand: 6 Städte und 2 Landkreise, die vergleichend zu prüfen sind: Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Kassel, Offenbach am Main und Landeshauptstadt Wiesbaden sowie Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis - jeweils mit ihren Kliniken (bzw. den Kliniken der Gesundheit Nordhessen Holding AG in Kassel und Bad Arolsen). Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-14 📅
Name: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Europa-Allee 91
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 697569501 📞
E-Mail: ausschreibungen@deloitte.de 📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 756 303 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 248-722244 (2022-12-19)