Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Ausführliches Planungskonzept, aus dem die Steuerung und die Struktur des Einsatzes ersichtlich sind, und das folgende Themenbereiche darstellt:
a)Umfang und Struktur der eigenen Einsatzleitung
b)Bildung von räumlich abgegrenzten Einsatzabschnitten für die von der Bieterin beziehungsweise dem Bieter zu leistenden Gewerke auf Grundlage der aus der Anlage 1 Information beschriebenen Ausgangssituation ersichtlichen Umfangs
c)Detaillierte Definition der Zuständigkeiten der Bieterin beziehungsweise des Bieters, aller Sub-Unternehmerinnen und Sub-Unternehmer sowie der von dortiger Seite tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Eigenerklärung, dass die Bieterin beziehungsweise der Bieter über Erfahrungen mit der Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 30.000 Personen entsprechend dem Orientierungsrahmen des Innenministeriums NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien oder einer vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern verfügt
- Nachweis durch Aufzählung der Sicherheitskonzepte, an deren Erstellung der Bieter mitgewirkt hat. Es sind zu jedem Sicherheitskonzept folgende Angaben zu machen:
- 1. Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 2. Angabe des Leistungszeitraumes
- 3. Angabe des Rechnungswertes/Auftragswertes zum vorgenannten Leistungszeitraum
- 4. Name und Adresse der Behörde sowie Benennung eines Ansprechpartners bei der Behörde mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 5. Nennung der vergleichbaren Regelung des anderen Bundeslandes oder eines anderen Staates, wenn der Bieter nicht in Nordrhein-Westfalen oder in der Bundesrepublik Deutschland seinen Firmensitz hat.
- Eigenerklärung, dass die Bieterin beziehungsweise der Bieter seit März 2017 mindestens in 3 Jahren einmal jährlich Veranstalter*in oder (stellvertretende*r) Veranstaltungsleiter*in für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 30.000 Personen im Sinne des Orientierungsrahmens des Innenministeriums NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien oder vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern gewesen ist.
Erklärung Referenzzeitraum:
Die Vorgabe des § 46 Abssatz 3 Nummer 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) besagt, dass Referenzen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen verlangt werden dürfen. Aufgrund der seit März 2020 bestehende Pandemie und den damit verbundenen Ausfall von Großveranstaltungen, wurde der oben genannte Referenzzeitraum von 3 Jahren entsprechend erweitert.
Nachweis durch konkrete Nennung der Veranstaltungen. Es sind zu jeder Veranstaltung folgende Angaben zu machen:
- 1. Wenn die Bieterin beziehungsweise. der Bieter Veranstaltungsleiter*in war, dann Name und Adresse der Drittveranstalterin beziehungsweise des Drittveranstalters sowie Benennung einer Ansprechpartnerin beziehungsweise eines Ansprechpartners bei der Auftraggeberin beziehungsweise beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 2. Name und Adresse der Behörde sowie Benennung einer Ansprechpartnerin beziehungsweise eines Ansprechpartners bei der Behörde mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- 3. Nennung der vergleichbaren Regelung des anderen Bundeslandes oder eines anderen Staates, wenn die*der Bieter*in den Firmensitz nicht in Nordrhein-Westfalen oder in der Bundesrepublik Deutschland hat.
- Eigenerklärung, dass die*der Bieter*in über Kenntnisse der bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren von Versammlungsstätten nach BauO NW in Verbindung mit Teil 1 der SBauVO NW oder einer vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern sowie die Abgrenzung zu baurechtlich nicht-genehmigungspflichtigen Veranstaltungen verfügt
- Eigenerklärung, dass die Leitungskräfte der Bieterin beziehungsweise des Bieters über sehr gute Kenntnisse in der Anwendung der MS Office Standardprogramme (Word, Excel und Powerpoint) beziehungsweise kompatible Programme sowie des zur graphischen Planung einer Großveranstaltung notwendigen EDV-Programms CAD oder vergleichbarer Zeichenprogramme, die zur Erstellung von graphischen Planungsunterlagen und Präsentationen geeignet sind. Die von der*dem Bieter*in genutzten Programme sind in der Eigenerklärung aufzulisten.
- Eigenerklärung, dass die Leitungskräfte der Bieterin beziehungsweise des Bieters über gute Ortskenntnisse der Kölner Innenstadt verfügen
-Eigenerklärung, dass innerhalb der letzten drei Jahre keine Gewerbeuntersagung nach § 35 (Gewerbeordnung) GewO eingeleitet worden ist und dass das Gewerbe in diesem Zeitraum zu keiner Zeit von einer Stellvertreterin beziehungsweise einem Stellvertreter nach § 45 GewO geführt worden ist.
- Erklärung der Bieterin beziehungsweise des Bieters, dass sie beziehungsweise er die bei der Erfüllung der Leistungen anfallen Material-, Verbrauchs- und Sachkosten ohne Aufschlag beziehungsweise. ohne die Erhebung weiterer Overhead- oder ähnlicher Kosten an die Auftraggeberin weiter gib
- Erklärung der Bieterin beziehungsweise des Bieters, dass sie*er die bei der Erfüllung der Leistungen anfallen Personalkosten Dritter (beauftragter Nachunternehmungen) ohne Aufschlag beziehungsweise ohne die Erhebung weiterer Overhead- oder ähnlicher Kosten an die Auftraggeberin weiter gibt.
-Alle qualifizierten Ordnungskräfte der Auftagnehmerin beziehungsweise des Auftragnehmers, soweit sie für die städtische Aufgabenerfüllung herangezogen werden, müssen über den Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung beziehungsweise einen Unterrichtungsnachweis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) und eine durch eine Ordnungsbehörde (zum Beispiel Stadt Köln) erstellte Wächtergenehmigung verfügen. Die Nachweise sind je eingesetztem Mitarbeiter und eingesetzter Führungskraft vorzulegen.
- Elektronische Zurverfügungstellung von Personallisten, getrennt nach Auftragnehmer*in und allen seinen Nachunternehmer*innen bis mindestens 30.11 eines jeden Jahres oder den letzten davorliegenden Arbeitstag (Montag - Freitag). Die Vorlage (Vordruck aus Anlage 7) der Auftraggeberin ist zu verwenden. Die entsprechende Datei wird nach Zuschlag in digitaler Form nachgereicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, Kopien aller Wächtergenehmigungen und gegebenenfalls. aller Aufenthaltstitel einzusehen.
- Grundlage für die Übermittlung der Daten ist eine Zustimmung jeder einzelnen Kraft die entsprechend dem Vordruck in Anlage 8 zu dokumentieren und bei dem*der Auftragnehmer*in zu verwahren ist. Der Vordruck muss bei erneutem Einsatz im selben Kalenderjahr nur einmal ausgefüllt und unterschrieben werden, soweit die Zustimmung nicht zwischenzeitlich widerrufen wurde. Die Auftraggeberin behält sich vor, die oben genannten Zustimmungen anzufordern oder einzusehen
- Darüber hinaus hat jedes Unternehmen eine Garantieerklärung (Anlage 9 ) gegenüber der Stadt Köln darüber abzugeben, dass alle in der Liste aufgeführten Personen ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben.
- Nachweis der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Aufgabenfelder, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, sowie Angaben zur Eigentümerstruktur, Angaben zu Kooperationen mit anderen Unternehmungen und der Beteiligungsverhältnisse