Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
K.O. Kriterien befinden sich in III.1)
Kriterien, um eine Rangliste festzulegen:
1. Nachweis von drei Referenzen im Bereich Verkehrsplanung
(Leistungsphasen 1 - 8) der letzten 8 Jahre
Gewichtung 33 %
Listenmäßige Darstellung der Projekte mit Kurzbeschreibung des Projektinhaltes, Leistungszeitraum,
Leistungsumfang, Leistungserbringer, wertmäßiges Volumens.
Bewertungsgrundlage für die einzelnen Referenzen (pro Referenz bis zu 11 Punkte möglich –
insgesamt bis zu 33 Punkte möglich):
a) Erbrachte Leistungsphasen:
- keine Angabe: 0 Punkte
- LPH 1 - 4: 1 Punkt (maximal eine LPH von 1 - 4 darf fehlen)
- LPH 5 - 8: 1 Punkt (maximal eine LPH von 5 - 8 darf fehlen)
- LPH 1 - 8: 3 Punkte (nur bei Erbringung aller Leistungsphasen von 1 - 8)
b) Geplante Nutzung:
- Wohngebiet: 1 Punkt
- Gewerbegebiet / Industriegebiet: 2 Punkte
c) Honorar im Bereich Verkehrsplanung
- 100.000 € - 124.999,99 €: 2 Punkte
- 125.000 € - 149.999,99 €: 4 Punkte
- ab 150.000 €: 6 Punkte
Anmerkung:
- Referenzen mit einem Honorar der Grundleistungen Verkehrsplanung unter 100.000 € werden
mit 0 Punkten bewertet
- Die Angaben gelten pro Referenz (NICHT für mehrere Referenzen zusammen)
2. Nachweis von drei Referenzen im Bereich Planung der Ver- und Entsorgung
(Leistungsphasen 1 - 9) der letzten 8 Jahre
Gewichtung 33 %
Listenmäßige Darstellung der Projekte mit Kurzbeschreibung des Projektinhaltes, Leistungszeitraum,
Leistungsumfang, Leistungserbringer, wertmäßiges Volumens.
Bewertungsgrundlage für die einzelnen Referenzen (pro Referenz bis zu 11 Punkte möglich –
insgesamt bis zu 33 Punkte möglich):
a) Erbrachte Leistungsphasen:
- keine Angabe: 0 Punkte
- LPH 1 - 4: 1 Punkt (maximal eine LPH von 1 - 4 darf fehlen)
- LPH 5 - 9: 1 Punkt (maximal eine LPH von 5 - 9 darf fehlen)
- LPH 1 - 9: 3 Punkte (nur bei Erbringung aller Leistungsphasen)
b) Geplante Nutzung:
- Wohngebiet: 1 Punkt
- Gewerbegebiet / Industriegebiet: 2 Punkte
c) Honorar im Bereich Ver- und Entsorgung
- 80.000 € - 99.999,99 €: 2 Punkte
- 100.000 € - 119.999,99 €: 4 Punkte
- ab 120.000 €: 6 Punkte
Anmerkung:
- Referenzen mit einem Gesamthonorar im Bereich Planung der Ver- und Entsorgung unter
80.000 € werden mit 0 Punkten bewertet
- Die Angaben gelten pro Referenz (NICHT für mehrere Referenzen zusammen)
- Die Referenzen gelten kumuliert für alle Teilbereich im Bereich Ver- und Entsorgung
(Abwasser, Wasser, Gas, Fernwärme, Strom, Telekommunikation etc.)
3. Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2018 bis 2020 gem. § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV
Gewichtung: 12 %
Angaben zum Umsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unter auszugsweiser Vorlage der
betreffenden Jahresabschlüsse.
Bewertungsgrundlage für den Gesamtumsatz (es wird der durchschnittliche Umsatz der drei
Kalenderjahre bewertet:
- bis 249.999,99 €: 0 Punkte
- 249.999,99 € - 499.999,99 €: 4 Punkte
- 499.999,99 € - 999.999,99 €: 8 Punkte
- ab 1.000.000,00 €: 12 Punkte
4. Umsatz im Bereich der angefragten Leistungen in den Geschäftsjahren 2018 bis 2020 gem. §
45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Gewichtung: 12 %
Angaben zum Umsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unter auszugsweiser Vorlage der
betreffenden Jahresabschlüsse.
Bewertungsgrundlage für den Gesamtumsatz (es wird der durchschnittliche Umsatz der drei
Kalenderjahre bewertet):
- bis 249.999,99 €: 0 Punkte
- 249.999,99 € - 499.999,99 €: 4 Punkte
- 499.999,99 € - 999.999,99 €: 8 Punkte
- ab 1.000.000,00 €: 12 Punkte
5. Nachweis, dass Mitarbeiter einen Studienabschluss als Ingenieur (Diplom, Bachelor, Master
oder vergleichbar) besitzen
Gewichtung: 10 %
- 2 Mitarbeiter mit Studienabschluss als Ingenieur (Diplom, Bachelor, Master oder vergleichbar):
4 Punkte
- 3 Mitarbeiter mit Studienabschluss als Ingenieur (Diplom, Bachelor, Master oder vergleichbar):
8 Punkte
- 4 oder mehr Mitarbeiter mit Studienabschluss als Ingenieur (Diplom, Bachelor, Master oder
vergleichbar): 10 Punkte
Die Nachforderung von detaillierten Unterlagen und Nachweisen bleibt jeweils vorbehalten