Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle
Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bieter, Mitglied einer
Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an
mehreren Angeboten beteiligt, so kann dies zum
Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei
denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der
Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf
andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen(Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/
A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des
Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen
Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die
diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen
vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum
Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach
Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das
Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6eEU Abs. 1 bis Abs.
4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die
vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt
oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4
VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der
Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu
ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/
A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das
Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise
nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
o 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU
Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen
nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG).
o 3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder in die Handwerksrolle