Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 4 Laserscannersäulen inkl. Lasermessgeräten
00.11.99-05490
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Kurze Beschreibung: Vier Lasermesssäulen und vier Lasermessgeräte
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geschwindigkeitskontrollkameras📦
Ort der Leistung: Borken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Borken Burloer Str. 93 46325 Borken Standorte Borken und Gronau
Beschreibung der Beschaffung: Vier Lasermesssäulen und vier Lasermessgeräte
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage des Formulars 521 bzw. Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe)
oder
Nachweis einer Präqualifizierung”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-12
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): digital
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterium: Niedrigster Angebotspreis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9WDE
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 130-367922 (2022-07-05)