Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Abschlussprüferleistungen sowie von erlaubten Nichtprüfungsleistungen mit einem geeigneten Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft für die Geschäftsjahre 2024-2028.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 520-Jahresabschlussprüfungen 2024 - 2028
520-003945-00-101-79520
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Abschlussprüferleistungen sowie von erlaubten Nichtprüfungsleistungen mit einem geeigneten...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Abschlussprüferleistungen sowie von erlaubten Nichtprüfungsleistungen mit einem geeigneten Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft für die Geschäftsjahre 2024-2028.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 12 500 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Buchprüfung📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Die unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen umfassen:
1....”
Beschreibung der Beschaffung
Die unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen umfassen:
1. Prüfungsleistungen:
-Prüfung des Jahresabschlusses und ggf. des Konzernabschlusses für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 einschließlich der besonderen Feststellungen gem. § 29 Kreditwesengesetz (KWG);
- Prüfung des Lageberichts und ggf. Konzernlageberichts für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028;
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und die Darstellung gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG unter Beachtung der Anlage zu Nr. 2 Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 68 Landeshaushaltsordnung (LHO) und des Prüfungsstandards IDW PS 720 sowie unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des Förderauftrags der NRW.BANK.
- Prüfung des Deckungsregisters;
2. Erlaubte Nichtprüfungsleistungen:
- Prüfung nach § 89 Abs. 1 S. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG);
- Prüfung der Vermögensaufstellung eines Treuhandvermögens mit separater Berichterstattung;
- Prüfung der steuerlichen Auszugsbilanzen von Betrieben gewerblicher Art;
- Jährliche Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (im Folgenden "AGB/BBk") im Rahmen der Nutzung von Kreditforderungen zur Besicherung von Zentralbankkrediten;
- Aktualisierung des EUR 50.000.000.000 Debt Issuance Programme, d.h. Aktualisierung des Comfort Letters
- Freiwillige Jahresabschlussprüfungen der virtuellen Fondsgesellschaften
- Prüferische Durchsicht (ISAE 3000, limited assurance) der nichtfinanziellen Erklärung gem. CSR-Richtlinie
- Prüfung der Aufstellung der Beträge der Abzugsposten im Rahmen der Ermittlung der Umlage nach FinDAG
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Prüfungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfungsansatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mandantenbetreuung
Preis (Gewichtung): 35%
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 12 500 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Für die Auswahl der Bewerbenden bildet die NRW.BANK sodann eine nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien festgelegte Rangfolge der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl der Bewerbenden bildet die NRW.BANK sodann eine nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien festgelegte Rangfolge der Teilnahmeanträge (Bestenauslese):
Werden die Eignungsanforderungen (Mindestanforderungen) von mehr Bewerbern erfüllt, als zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, wird eine Auswahlentscheidung anhand der unter den Ziffern 1. und 2. im Vordruck "Eignungskriterien" angegebenen Referenzen aus den Kategorien A und B getroffen. Weitere angegebene Re-ferenzen werden dafür nicht bewertet. Die Auswahl der für die Auswahlentscheidung heranzuziehenden Referenzen obliegt daher dem Bewerbenden.
Folgende objektive und nicht-diskriminierende Kriterien werden für die Auswahlentscheidung angewendet:
- Kategorie A: Bewerbende erhalten 1 Wertungspunkt pro Referenz, wenn die Förderbank während der Leistungserbringung eine Bilanzsumme von > EUR 30 Mrd. hatte.
- Kategorie B: Bewerbende erhalten 1 Wertungspunkt pro Referenz, wenn die kapitalmarktorientierte Bank während der Leistungserbringung eine Bilanzsumme von > EUR 30 Mrd. hatte.
Danach kann ein Bewerbender eine maximale Punktzahl von 4 Punkten erreichen. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Ergibt sich während der Vertragslaufzeit die Notwendigkeit der Erstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes, so gehört deren Prüfung...”
Beschreibung der Optionen
Ergibt sich während der Vertragslaufzeit die Notwendigkeit der Erstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes, so gehört deren Prüfung ebenfalls mit zum Leistungsumfang.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung)....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung). Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1 des Public Corporate Governance Kodex der NRW.BANK
https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/public-corporate-governance/
- Eigenerklärung, dass keine Interessenkollisionen mit aktuellen bzw. früheren Prüfungs- und Beratungsmandaten bestehen
- Eigenerklärung, dass eine Ablehnung als Abschlussprüfer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht vorliegt
- Nachweis der Berechtigung zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen anhand eines Auszuges aus der aktuellen Liste der Wirtschaftsprüferkammer: Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren (Art. 16 Abs. 3 EU-APrVO)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung über Berufshaftpflichtversicherungsschutz. Es ist eine Erklärung über einen Berufshaftpflichtversicherungsschutz mit einer Mindestdeckungssumme...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung über Berufshaftpflichtversicherungsschutz. Es ist eine Erklärung über einen Berufshaftpflichtversicherungsschutz mit einer Mindestdeckungssumme von 10.000.000 EUR je Schadensfall beizufügen. Die Jahreshöchstleistung wird auf das Doppelte der Mindestdeckungssumme festgesetzt. Eine entsprechende Versicherung ist für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags aufrecht zu erhalten. Der Nachweis kann im Teilnahmeantrag wie folgt geführt werden:
- durch Eigenerklärung oder
- Kopie des Versicherungsscheins oder
- Verpflichtungserklärung, die entsprechende Versicherung für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags bei Zuschlagerteilung abzuschließen.
- Durchschnittsjahresumsatz des Unternehmens EUR bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre auf Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen bei.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Anzahl der Mitarbeiter, die im Unternehmen in Deutschland und im Prüfungsumfeld tätig sind (unterteilt nach Wirtschaftsprüfern, Spezialisten und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Anzahl der Mitarbeiter, die im Unternehmen in Deutschland und im Prüfungsumfeld tätig sind (unterteilt nach Wirtschaftsprüfern, Spezialisten und Sonstige).
- Instrumente zur Qualitätssicherung, die im Unternehmen eingesetzt werden
- Referenzen der Kategorie A: Mindestens zwei Referenzprojekte zu in den letzten drei Jahren durchgeführten Abschlussprüfungen deutscher Förderbanken. Erforderliche Angaben: Auftraggeber, Leistungszeitraum, durchschnittliches Vertragsvolumen netto p.a., Bilanzsumme des geprüften Instituts während der Leistungserbringung (durchschnittlich); Allgemeine Darstellung - bei noch laufenden Leistungen ist darzulegen, dass ein wesentlicher Teil der Leistung bereits erbracht worden ist.
- Referenzen der Kategorie B: Mindestens zwei Referenzprojekte zu in den letzten drei Jahren durchgeführten Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter deutscher Banken unterliegen. Erforderliche Angaben: Auftraggeber, Leistungszeitraum, durchschnittliches Vertragsvolumen netto p.a., Bilanzsumme des geprüften Instituts während der Leistungserbringung (durchschnittlich); Allgemeine Darstellung - bei noch laufenden Leistungen ist darzulegen, dass ein wesentlicher Teil der Leistung bereits erbracht worden ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Referenzen der Kategorie A: Mindestens zwei Referenzprojekte
Zu Referenzen der Kategorie B: Mindestens zwei Referenzprojekte” Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß Wirtschaftsprüferordnung und §§319, 319a, 319b HGB” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachweis durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Es gilt das TVgG NRW.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall i.S.d. § 21 Abs. 6 VgV vor, der die fünfjährige Laufzeit rechtfertigt. Die...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall i.S.d. § 21 Abs. 6 VgV vor, der die fünfjährige Laufzeit rechtfertigt. Die Jahresabschlussprüfung der NRW.BANK erfordert sowohl auf Seiten des Abschlussprüfers als auch auf Seiten der NRW.BANK erhebliche Anfangsinvestitionen, die sich regelmäßig nicht in den Anfangsjahren amortisieren. Die erheblichen Anfangsinvestitionen begründen sich erstens mit dem Charakter der Jahresabschlussprüfung als Systemprüfung sämtlicher rechnungslegungsbezogener (Kontroll-)Prozesse und der dabei eingesetzten IT-Infrastruktur und zweitens mit den prüfungsspezifischen Besonderheiten, die sich dadurch ergeben, dass die NRW.BANK ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts ist.
Mehr anzeigen Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-03
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-03-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Circa 12 Monate vor dem Ende der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung.
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DN72
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs.1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 248-720831 (2022-12-19)