Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforde-rungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechts-form oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Han-delsregister nötig.
BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Ge-werbes darf nicht behördlich verboten worden sein.
NA-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Aus-schlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensent-scheidung des Auftraggebers ab.
b) bb) Eigenerklärungen und Nachweise Zur Prüfung dieser Bedingungen werden die folgenden Eigenerklärungen und Nachweise verlangt:
PL1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäfts-leitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unterneh-mens. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist. – Ggf. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem Formular BG PL2 Keine Straftaten: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Strafta-ten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes.
PL3 Steuern und Abgaben:
PL3.1: Eigenerklärung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letz-ten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB),
PL3.2: Nachweis Sozialversicherungsbeiträge: Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten des Unternehmens und, soweit eine tarifvertragliche Verpflichtung dazu besteht, Nachweis der vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gemeinsamen Ein-richtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Nachweis ist durch Unterlagen zu führen, die nicht äl-ter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle (Einzugsstelle) festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten; erforderlich ist die Bescheinigung mindestens eines, möglichst jedoch aller im Unternehmen vertretenen Ein-zugsstellen (also der Krankenkassen, nicht bloß eines Buchhalters, Steuer-beraters oder Wirtschaftsprüfers o. dgl.),
PL4 Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht:
PL4.1: Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Ver-pflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
PL4.2: Eigenerklärung AEntG MiLoG: Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtig-te nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeit-nehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindest-lohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist PL5 Keine Insolvenz o.Ä: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Un-ternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren bean-tragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wor-den ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätig-keit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
PL6 Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person, de-ren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruf-lichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung began-gen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
PL7 Keine Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflich-tung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
PL 8: Eigenerklärung kein Russland Bezug: Eigenklärung über nicht Zu-gehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.