Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1.1) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) fest angestellten, technischen Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte:
- bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte,
- mehr als 3 und bis zu 6 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte,
- mehr als 6 Vollzeitbeschäftigte: 100 Punkte.
2) Fachliche Eignung Bewerber:
2.1) Referenzobjekt 1: Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III - Planungsphase:
a) Projekttyp:
- allgemeines Verkehrsanlagenprojekt: 0 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit bis zu 500 m Radverkehrsanlage: 50 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit mehr als 500 m Radverkehrsanlage: 75 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit mehr als 500 m Radverkehrsanlage als baulicher Radweg: 100 Punkte.
b) Einbindung von unterschiedlichen Verkehrsarten:
- Maßnahme ohne nennenswerten Verkehr: 0 Punkte,
- Maßnahme mit Einbindung von Fußgängerwegen und Kfz-Verkehr: 50 Punkte,
- Maßnahme auf Hauptverkehrsstraße mit Einbindung von Fußgängerwegen, Kfz-Verkehr und LSA: 75 Punkte,
- Maßnahme auf Hauptverkehrsstraße mit Einbindung von Fußgängerwegen, Kfz-Verkehr, LSA und Bushaltestellen: 100 Punkte.
c) Anrechenbare Baukosten (Verkehrsanlagen), netto:
- kleiner 2,0 Mio. €: 0 Punkte,
- ab 2,0 Mio. € und kleiner bis 5,0 Mio. €: 15 Punkte,
- ab 5,0 Mio. €: 25 Punkte.
d) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlage nach HOAI durch den Bewerber:
- LP 2: 13 Punkte,
- LP 3: 17 Punkte,
- LP 5: 10 Punkte,
- LP 6: 7 Punkte,
- LP 7: 3 Punkte.
e) Jahr Ende Leistungserbringung (Abschluss Leistungsphase 7):
- bis 31.12.2017 oder Planung noch nicht abgeschlossen: 0 Punkte,
- ab 01.01.2018: 25 Punkte.
2.2) Referenzobjekt 2: Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III - Ausführungsphase (kann sich auch um Referenzprojekt 1 oder 3 handeln):
a) Projekttyp:
- allgemeines Verkehrsanlagenprojekt: 0 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit bis zu 500 m Radverkehrsanlage: 25 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit mehr als 500 m Radverkehrsanlage: 50 Punkte,
- Verkehrsanlagenprojekt mit mehr als 500 m Radverkehrsanlage als baulicher Radweg: 75Punkte.
b) Bauphasen:
- Bis zu 15 Bauphasen: 0 Punkte,
- mehr als 15 und bis zu 30 Bauphasen: 50 Punkte,
- mehr als 30 Bauphasen: 75 Punkte.
c) Verkehrssicherung während der Bauzeit:
- Maßnahme ohne nennenswerten Verkehr: 0 Punkte,
- Maßnahme unter Verkehr mit entsprechender Verkehrssicherung: 25 Punkte,
- Maßnahme auf Hauptverkehrsstraße unter Verkehr und provisorischer LSA mit entsprechender Verkehrssicherung: 50 Punkte.
d) Anrechenbare Baukosten (Verkehrsanlagen): siehe 2.1) c).
e) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlage nach HOAI durch den Bewerber:
- LP 8: 15 Punkte,
- örtliche Bauüberwachung: 35 Punkte.
f) Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe:
- bis 31.12.2018 oder noch nicht fertiggestellt: 0 Punkte,
- ab 01.01.2019: 25 Punkte.
2.3) Referenzobjekt 3: Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III (kann sich auch um Referenzprojekt 1 oder 2 handeln):
a) Projekt im innerstädtischen Bereich (Mehrfachauswahl möglich):
- Projekt mit Erfüllung der Vorgaben der DIN 18040-3 oder vergleichbaren Regelungen (Barrierefreiheit): 35 Punkte,
- Projekt mit stark belasteten Pflaster-, Platten- oder Sonderbelägen (mindestens BK 3,2): 35 Punkte,
- Projekt mit Pflasterflächen größer 2.500 m2 (Gesamtfläche): 35 Punkte,
- Projekt mit Einbindung von Pflanzbeeten/Bäumen: 35 Punkte,
- Projekt mit Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der Bauphase: 35 Punkte.
b) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlage nach HOAI durch den Bewerber:
- LP 2: 8 Punkte,
- LP 3: 11 Punkte,
- LP 5: 6 Punkte,
- LP 6: 4 Punkte,
- LP 7: 2 Punkte,
- LP 8: 6 Punkte,
- örtliche Bauüberwachung: 13 Punkte.
c) Anrechenbare Baukosten (Verkehrsanlagen): siehe 2.1) c).
d) Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe: siehe 2.2) f).