Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Darstellung von mindestens drei (3) Referenzprojekten, welche Erfahrung das Unternehmen in der Erbringung von Vor-Ort Services hat (nur Projekte der letzten 3 Jahre). Der Kunde muss gemessen an der Anzahl der Mitarbeitenden vergleichbar sein mit dem Auftraggeber (mind. 15.000 Mitarbeiter*innen).
Mindestangaben zu den Projekten sind:
*Kunde (Unternehmen und Ansprechpartner*innen mit Kontaktdaten)
* Anzahl Mitarbeiter*innen beim Kunden
* Anzahl IT-Arbeitsplätze im Service durch das anbietende Unternehmen
* Art und Umfang der Leistungen welche das anbietende Unternehmen vertraglich erbringt
* Leistungsübergabe / -schnittstellen zum Kunden / zu Dritten
* Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Vor-Ort Personals
* Aufgabenverteilung Vor-Ort und Remote Tätigkeiten
- Angabe von Referenzprojekten, bei wie vielen Kunden (mindestens drei (3) derzeit Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Hardware (Notebooks in verschiedenen Geräteklassen), Monitoren und weiterem Zubehör) bestehen, die ein jährliches Auftragsvolumen mit diesem Kunden von mindestens 2.000.000 EUR netto pro Jahr haben mit kurzer Referenzbeschreibung, die folgende Angaben enthält:
*Kunde (Unternehmen und Ansprechpartner*in mit Kontaktdaten)
*Laufzeit des Vertrags
*Jährliches Auftragsvolumen bei diesem Kunden
*Geräteklassen, die dieser Kunde vertraglich vereinbart hat
*Anzahl der gelieferten Notebooks je Geräteklasse
*Anzahl der gelieferten Monitore.
- Das anbietende Unternehmen muss vom jeweiligen Hersteller der angebotenen Notebooks und Monitore als Fachhändler für die angebotenen Geräte zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist für alle angebotenen Hersteller beizulegen.
- Das anbietende Unternehmen muss über eine Zertifizierung als Microsoft(R) Vertragshändler verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist beizulegen.
- Das anbietende Unternehmen erbringt einen Nachweis (Zertifikat oder Eigenerklärung) über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagement-Systems gem. DIN EN ISO 9001:2015 bei sich und dem Hersteller.
- Das anbietende Unternehmen erbringt einen Nachweis (Zertifikat oder Eigenerklärung) über das Vorhandensein eines Umweltmanagement-Systems gem. DIN EN ISO 14001:2015 oder EMAS bei sich und dem Hersteller.
- Das anbietende Unternehmen erbringt den Nachweis (Policy, Zertifikat o.ä.(Eigenerklärung übergangsweise bis zur Auftragserteilung akzeptiert)), dass bei der Herstellung der zu liefernden Waren sowie bei der Gewinnung der für ihre Herstellung notwendigen Rohstoffe
*keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und Gefängnisarbeit geleistet wird (entsprechend dem ILO Übereinkommen 29 über Zwangs oder Pflichtarbeit, 1930, BGBl. 1956 II S. 641 und dem Übereinkommen 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957, BGBl. 1959 II S. 442)
*keine Kinderarbeit geleistet wird (entsprechend dem ILO Übereinkommen 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999, BGBl. 2001 II S. 1291 und dem Übereinkommen 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, 1976)
Sofern der Auftragnehmer nur Händler der vertragsgegenständlichen Waren ist, verpflichtet er sich, ausschließlich Waren zu liefern, deren Hersteller i.S.v. § 4 Abs. 1 ProduktHaftG die genannten Pflichten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Waren einhält.
- Das anbietende Unternehmen erbringt den Nachweis (Policy, Zertifikat o.ä. (Eigenerklärung übergangsweise bis zur Auftragserteilung akzeptiert)) bezogen auf die in den vertragsgegenstänlichen Waren enthaltenen Rohstoffe Coltan, Zinn, Wolfram und Gold, dass die Hersteller i.S.v. § 4 Abs. 1 ProduktHaftG der vertragsgegenständlichen Waren die Sorgfaltsplichtmaßnahmen im Sinne der in der EU-Verordnung 2017/821/EU und in den OECD-Leitlinien zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einhalten.
Hierzu gehören insbesondere
*eine Policy zu verantwortungsvoller Rohstoffbeschaffung, die mindestens die oben genannten Anforderungen umfasst sowie darlegt, dass diese Rohstoffanforderungen an die vertragsgegenständlichen Waren den relevanten Zulieferern gegenüber festgelegt worden sind.
*Beschreibung der Maßnahmen zur Ermittlung der relevanten Schmelzen und Raffinerien und Veröffentlichung einer Liste der relevanten Schmelzen und Raffinerien.
*Veröffentlichung der Auditberichte der relevanten Schmelzen/Raffinerien
*Beschwerdemechanismus auf Unternehmens- oder Branchenebene, der die oben beschriebenen Anforderungen umfasst
Sofern der Auftragnehmer nur Händler der vertragsgegenständlichen Waren ist, verpflichtet er sich, ausschließlich Waren zu liefern, deren Hersteller i.S.v. § 4 Abs. 1 ProduktHaftG die genannten Sorgfaltspflichten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Waren einhält.
- Bestätigung, dass das anbietende Unternehmen für Aufträge, die für den Export in Drittländer (Nicht-EU-Länder) bestimmt sind, die Bereitstellung der benötigten Exportdokumente (z.B. Zollrechnungen, Packlisten, Ursprungszeugnisse, Pre-shipment Inspektionen, etc.) gemäß der jeweilig gültigen Fassung der "K und M" der Handelskammer Hamburg gewährleisten kann.
- Bestätigung, dass das anbietende Unternehmen, die zollrechtliche Ausfuhranmeldung als direkter Vertreter des AG elektronisch im Automated Export System (AES) vornehmen kann.