Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens 5 Mitarbeiter die maßgeblich die Leistung erbringen jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufspraxis im Bereich der Planprüfung und/oder Erstellung der Ausführungsplanung von komplexen Großprojekten des konstruktiven Ingenieurbaus im Bundesfernstraßenbau.
Erfahrung in Stahl- und Stahlverbund- sowie Beton- und Spannbetonbauweise im Brückenbau wird vorausgesetzt.
Für die Personen sind mindestens 3 Referenzprojekte aus den vergangenen 8 Jahren anzugeben, welche mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens
Für 3 komplexe Großprojekte des konstruktiven Ingenieurbaus die Planprüfung und/oder die Erstellung der Ausführungsplanung als Leistung erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Projektleiter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar mit mind. 10-jähriger Berufspraxis im Bereich der Projektleitung im Tätigkeitsbereich Planprüfung und/oder Erstellung der Ausführungsplanung von komplexen Großprojekten des konstruktiven Ingenieurbaus im Bundesfernstraßenbau.
Für die Person sind mindestens 3 Referenzprojekte aus den vergangenen 5 Jahren anzugeben, welche mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- CAD Software für die Planung von Ingenieurbauwerken, z.B. AutoCAD
- MS Office 2010 oder höher
- Videokonferenzfähigen und zur elektronischen Datenübertragung von Dateien < 25 MB geeigneten Internetanschluss (Übertragungsrate > 50 Mbit/sec)
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.