Das Globalvorhaben (GV) "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung zur Überwindung von Hunger und Mangelernährung. Ziel des GV ist es, die Ernährungssituation und die Resilienz gegenüber Hungerkrisen auf Haushaltsebene von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und Kleinkindern, zu verbessern. Dazu fördert das Programm die Verbesserung der Qualität und Diversifizierung der Nahrung für ernährungsgefährdete Haushalte über eine höhere Verfügbarkeit von Nahrung, einen besseren und stabileren Zugang, sowie eine bessere Qualität und Nutzung von Basisdienstleistungen in den Sektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung, soziale Sicherung oder Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) zur Steigerung ihrer Widerstandsfähigkeit (Resilienz). Das GV implementiert landesspezifische, multisektorale Mehrebenenansätze in ursprünglich 12 Partnerländern: Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Indien, Jemen (bis 06/2020), Kambodscha, Kenia (bis 09/2020), Madagaskar, Malawi, Mali, Sambia und Togo. Das Programm ist auf die strategischen Ziele der Sonderinitiative des BMZ "EINEWELT ohne Hunger" ausgerichtet und verfolgt in allen Länderpaketen das oben genannte gemeinsame (Modul-)Ziel, das anhand von internationalen Standardindikatoren gemessen wird. Eine in Deutschland angesiedelte Koordinierungseinheit (KE) gewährleistet eine kohärente Umsetzung und Vernetzung der Länderpakete (LP), berät das BMZ zur Öffentlichkeitsarbeit und verantwortet das Monitoringsystem. In den Länderpaketen (LP) Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia ist die Fortführung von bewährten sowie die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. In Burkina Faso und Madagaskar steht zudem die Ausweitung in je eine neue Region zur Prüfung. Darüber hinaus befindet sich das GV seit Mitte 2021 im Anbahnungsprozess einer Kombifinanzierung mit der Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) im Bereich large scale food fortification, die in das Handlungsfeld Politikberatung zu Nutrition Governance des Vorhabens eingebettet werden soll. Für auslaufende LP müssen sukzessive sogenannte Evaluative Studien (EVAS) durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass das GV voraussichtlich erst zum Ende seiner Gesamtlaufzeit (nach aktuellem Beauftragungsstand 2025, derzeit ist eine Verlängerung bis 2027 wahrscheinlich) gesamtevaluiert wird. Da nicht alle LP die gleiche Laufzeit haben, ist jeweils eine Abschlussevaluierung der auslaufenden LP vor der finalen Abwicklung der Projekte geplant. Darüber hinaus besteht in der KE ein wiederkehrender punktueller Beratungs- und Unterstützungsbedarf für die strategische Ausrichtung der Länderpakete, von Studien und Erhebungen (u.a. Umsetzung der Ergebnisse auf Länderpaketebene) sowie für das Wissensmanagement (Aufarbeitung von Lernerfahrungen) und für die jährliche und themenbezogene Berichterstattung des Vorhabens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Entwicklung
Referenznummer: 81280737
Kurze Beschreibung:
Das Globalvorhaben (GV) "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung zur Überwindung von Hunger und Mangelernährung. Ziel des GV ist es, die Ernährungssituation und die Resilienz gegenüber Hungerkrisen auf Haushaltsebene von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und Kleinkindern, zu verbessern.
Dazu fördert das Programm die Verbesserung der Qualität und Diversifizierung der Nahrung für ernährungsgefährdete Haushalte über eine höhere Verfügbarkeit von Nahrung, einen besseren und stabileren Zugang, sowie eine bessere Qualität und Nutzung von Basisdienstleistungen in den Sektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung, soziale Sicherung oder Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) zur Steigerung ihrer Widerstandsfähigkeit (Resilienz).
Das GV implementiert landesspezifische, multisektorale Mehrebenenansätze in ursprünglich 12 Partnerländern: Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Indien, Jemen (bis 06/2020), Kambodscha, Kenia (bis 09/2020), Madagaskar, Malawi, Mali, Sambia und Togo. Das Programm ist auf die strategischen Ziele der Sonderinitiative des BMZ "EINEWELT ohne Hunger" ausgerichtet und verfolgt in allen Länderpaketen das oben genannte gemeinsame (Modul-)Ziel, das anhand von internationalen Standardindikatoren gemessen wird.
Eine in Deutschland angesiedelte Koordinierungseinheit (KE) gewährleistet eine kohärente Umsetzung und Vernetzung der Länderpakete (LP), berät das BMZ zur Öffentlichkeitsarbeit und verantwortet das Monitoringsystem.
In den Länderpaketen (LP) Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia ist die Fortführung von bewährten sowie die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. In Burkina Faso und Madagaskar steht zudem die Ausweitung in je eine neue Region zur Prüfung. Darüber hinaus befindet sich das GV seit Mitte 2021 im Anbahnungsprozess einer Kombifinanzierung mit der Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) im Bereich large scale food fortification, die in das Handlungsfeld Politikberatung zu Nutrition Governance des Vorhabens eingebettet werden soll.
Für auslaufende LP müssen sukzessive sogenannte Evaluative Studien (EVAS) durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass das GV voraussichtlich erst zum Ende seiner Gesamtlaufzeit (nach aktuellem Beauftragungsstand 2025, derzeit ist eine Verlängerung bis 2027 wahrscheinlich) gesamtevaluiert wird. Da nicht alle LP die gleiche Laufzeit haben, ist jeweils eine Abschlussevaluierung der auslaufenden LP vor der finalen Abwicklung der Projekte geplant.
Darüber hinaus besteht in der KE ein wiederkehrender punktueller Beratungs- und Unterstützungsbedarf für die strategische Ausrichtung der Länderpakete, von Studien und Erhebungen (u.a. Umsetzung der Ergebnisse auf Länderpaketebene) sowie für das Wissensmanagement (Aufarbeitung von Lernerfahrungen) und für die jährliche und themenbezogene Berichterstattung des Vorhabens.
Das Globalvorhaben (GV) "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung zur Überwindung von Hunger und Mangelernährung. Ziel des GV ist es, die Ernährungssituation und die Resilienz gegenüber Hungerkrisen auf Haushaltsebene von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und Kleinkindern, zu verbessern.
Dazu fördert das Programm die Verbesserung der Qualität und Diversifizierung der Nahrung für ernährungsgefährdete Haushalte über eine höhere Verfügbarkeit von Nahrung, einen besseren und stabileren Zugang, sowie eine bessere Qualität und Nutzung von Basisdienstleistungen in den Sektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung, soziale Sicherung oder Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) zur Steigerung ihrer Widerstandsfähigkeit (Resilienz).
Das GV implementiert landesspezifische, multisektorale Mehrebenenansätze in ursprünglich 12 Partnerländern: Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Indien, Jemen (bis 06/2020), Kambodscha, Kenia (bis 09/2020), Madagaskar, Malawi, Mali, Sambia und Togo. Das Programm ist auf die strategischen Ziele der Sonderinitiative des BMZ "EINEWELT ohne Hunger" ausgerichtet und verfolgt in allen Länderpaketen das oben genannte gemeinsame (Modul-)Ziel, das anhand von internationalen Standardindikatoren gemessen wird.
Eine in Deutschland angesiedelte Koordinierungseinheit (KE) gewährleistet eine kohärente Umsetzung und Vernetzung der Länderpakete (LP), berät das BMZ zur Öffentlichkeitsarbeit und verantwortet das Monitoringsystem.
In den Länderpaketen (LP) Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia ist die Fortführung von bewährten sowie die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. In Burkina Faso und Madagaskar steht zudem die Ausweitung in je eine neue Region zur Prüfung. Darüber hinaus befindet sich das GV seit Mitte 2021 im Anbahnungsprozess einer Kombifinanzierung mit der Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) im Bereich large scale food fortification, die in das Handlungsfeld Politikberatung zu Nutrition Governance des Vorhabens eingebettet werden soll.
Für auslaufende LP müssen sukzessive sogenannte Evaluative Studien (EVAS) durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass das GV voraussichtlich erst zum Ende seiner Gesamtlaufzeit (nach aktuellem Beauftragungsstand 2025, derzeit ist eine Verlängerung bis 2027 wahrscheinlich) gesamtevaluiert wird. Da nicht alle LP die gleiche Laufzeit haben, ist jeweils eine Abschlussevaluierung der auslaufenden LP vor der finalen Abwicklung der Projekte geplant.
Darüber hinaus besteht in der KE ein wiederkehrender punktueller Beratungs- und Unterstützungsbedarf für die strategische Ausrichtung der Länderpakete, von Studien und Erhebungen (u.a. Umsetzung der Ergebnisse auf Länderpaketebene) sowie für das Wissensmanagement (Aufarbeitung von Lernerfahrungen) und für die jährliche und themenbezogene Berichterstattung des Vorhabens.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Entwicklung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: mw 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-04 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 025-062757
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YSSF
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Globalvorhaben (GV) "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung zur Überwindung von Hunger und Mangelernährung. Ziel des GV ist es, die Ernährungssituation und die Resilienz gegenüber Hungerkrisen auf Haushaltsebene von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und Kleinkindern, zu verbessern.
Das Globalvorhaben (GV) "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung zur Überwindung von Hunger und Mangelernährung. Ziel des GV ist es, die Ernährungssituation und die Resilienz gegenüber Hungerkrisen auf Haushaltsebene von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und Kleinkindern, zu verbessern.
Dazu fördert das Programm die Verbesserung der Qualität und Diversifizierung der Nahrung für ernährungsgefährdete Haushalte über eine höhere Verfügbarkeit von Nahrung, einen besseren und stabileren Zugang, sowie eine bessere Qualität und Nutzung von Basisdienstleistungen in den Sektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung, soziale Sicherung oder Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) zur Steigerung ihrer Widerstandsfähigkeit (Resilienz).
Dazu fördert das Programm die Verbesserung der Qualität und Diversifizierung der Nahrung für ernährungsgefährdete Haushalte über eine höhere Verfügbarkeit von Nahrung, einen besseren und stabileren Zugang, sowie eine bessere Qualität und Nutzung von Basisdienstleistungen in den Sektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung, soziale Sicherung oder Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) zur Steigerung ihrer Widerstandsfähigkeit (Resilienz).
Das GV implementiert landesspezifische, multisektorale Mehrebenenansätze in ursprünglich 12 Partnerländern: Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Indien, Jemen (bis 06/2020), Kambodscha, Kenia (bis 09/2020), Madagaskar, Malawi, Mali, Sambia und Togo. Das Programm ist auf die strategischen Ziele der Sonderinitiative des BMZ "EINEWELT ohne Hunger" ausgerichtet und verfolgt in allen Länderpaketen das oben genannte gemeinsame (Modul-)Ziel, das anhand von internationalen Standardindikatoren gemessen wird.
Das GV implementiert landesspezifische, multisektorale Mehrebenenansätze in ursprünglich 12 Partnerländern: Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Indien, Jemen (bis 06/2020), Kambodscha, Kenia (bis 09/2020), Madagaskar, Malawi, Mali, Sambia und Togo. Das Programm ist auf die strategischen Ziele der Sonderinitiative des BMZ "EINEWELT ohne Hunger" ausgerichtet und verfolgt in allen Länderpaketen das oben genannte gemeinsame (Modul-)Ziel, das anhand von internationalen Standardindikatoren gemessen wird.
Eine in Deutschland angesiedelte Koordinierungseinheit (KE) gewährleistet eine kohärente Umsetzung und Vernetzung der Länderpakete (LP), berät das BMZ zur Öffentlichkeitsarbeit und verantwortet das Monitoringsystem.
In den Länderpaketen (LP) Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia ist die Fortführung von bewährten sowie die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. In Burkina Faso und Madagaskar steht zudem die Ausweitung in je eine neue Region zur Prüfung. Darüber hinaus befindet sich das GV seit Mitte 2021 im Anbahnungsprozess einer Kombifinanzierung mit der Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) im Bereich large scale food fortification, die in das Handlungsfeld Politikberatung zu Nutrition Governance des Vorhabens eingebettet werden soll.
In den Länderpaketen (LP) Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia ist die Fortführung von bewährten sowie die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. In Burkina Faso und Madagaskar steht zudem die Ausweitung in je eine neue Region zur Prüfung. Darüber hinaus befindet sich das GV seit Mitte 2021 im Anbahnungsprozess einer Kombifinanzierung mit der Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) im Bereich large scale food fortification, die in das Handlungsfeld Politikberatung zu Nutrition Governance des Vorhabens eingebettet werden soll.
Für auslaufende LP müssen sukzessive sogenannte Evaluative Studien (EVAS) durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass das GV voraussichtlich erst zum Ende seiner Gesamtlaufzeit (nach aktuellem Beauftragungsstand 2025, derzeit ist eine Verlängerung bis 2027 wahrscheinlich) gesamtevaluiert wird. Da nicht alle LP die gleiche Laufzeit haben, ist jeweils eine Abschlussevaluierung der auslaufenden LP vor der finalen Abwicklung der Projekte geplant.
Für auslaufende LP müssen sukzessive sogenannte Evaluative Studien (EVAS) durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass das GV voraussichtlich erst zum Ende seiner Gesamtlaufzeit (nach aktuellem Beauftragungsstand 2025, derzeit ist eine Verlängerung bis 2027 wahrscheinlich) gesamtevaluiert wird. Da nicht alle LP die gleiche Laufzeit haben, ist jeweils eine Abschlussevaluierung der auslaufenden LP vor der finalen Abwicklung der Projekte geplant.
Darüber hinaus besteht in der KE ein wiederkehrender punktueller Beratungs- und Unterstützungsbedarf für die strategische Ausrichtung der Länderpakete, von Studien und Erhebungen (u.a. Umsetzung der Ergebnisse auf Länderpaketebene) sowie für das Wissensmanagement (Aufarbeitung von Lernerfahrungen) und für die jährliche und themenbezogene Berichterstattung des Vorhabens.
Darüber hinaus besteht in der KE ein wiederkehrender punktueller Beratungs- und Unterstützungsbedarf für die strategische Ausrichtung der Länderpakete, von Studien und Erhebungen (u.a. Umsetzung der Ergebnisse auf Länderpaketebene) sowie für das Wissensmanagement (Aufarbeitung von Lernerfahrungen) und für die jährliche und themenbezogene Berichterstattung des Vorhabens.
Das Globalvorhaben (GV) "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" ist auf die strategischen Ziele der Sonderinitiative des BMZ "EINEWELT ohne Hunger" ausgerichtet und verfolgt in allen Länderpaketen die Ernährungssituation und die Resilienz gegenüber Hungerkrisen auf Haushaltsebene von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und Kleinkindern, zu verbessern.
Das Globalvorhaben (GV) "Ernährungssicherung und Resilienzstärkung" ist auf die strategischen Ziele der Sonderinitiative des BMZ "EINEWELT ohne Hunger" ausgerichtet und verfolgt in allen Länderpaketen die Ernährungssituation und die Resilienz gegenüber Hungerkrisen auf Haushaltsebene von ernährungsgefährdeten Menschen, insbesondere von Frauen im reproduktiven Alter und Kleinkindern, zu verbessern.
Es ist mit dem BMZ vereinbart, dass aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2022 einzelne Länderpakete (LP) aufgestockt und verlängert und dafür anhand von mit dem BMZ abgestimmten Vorschlägen überarbeitet werden sollen. In fünf der ursprünglich 12 LP ist die Fortführung von bewährten sowie die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. In Burkina Faso und Madagaskar steht zudem die Ausweitung in je eine neue Region zur Prüfung. Darüber hinaus befindet sich das GV seit Mitte 2021 im Anbahnungsprozess einer Kombifinanzierung mit der Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) im Bereich large scale food fortification, die in das Handlungsfeld Politikberatung zu Nutrition Governance des Vorhabens eingebettet werden soll. Die Kooperation soll in den LP Burkina Faso (inkl. Zusammenarbeit mit der West African Health Organization), Madagaskar und Indien umgesetzt werden.
Es ist mit dem BMZ vereinbart, dass aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2022 einzelne Länderpakete (LP) aufgestockt und verlängert und dafür anhand von mit dem BMZ abgestimmten Vorschlägen überarbeitet werden sollen. In fünf der ursprünglich 12 LP ist die Fortführung von bewährten sowie die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. In Burkina Faso und Madagaskar steht zudem die Ausweitung in je eine neue Region zur Prüfung. Darüber hinaus befindet sich das GV seit Mitte 2021 im Anbahnungsprozess einer Kombifinanzierung mit der Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) im Bereich large scale food fortification, die in das Handlungsfeld Politikberatung zu Nutrition Governance des Vorhabens eingebettet werden soll. Die Kooperation soll in den LP Burkina Faso (inkl. Zusammenarbeit mit der West African Health Organization), Madagaskar und Indien umgesetzt werden.
Es werden 3 bis 5 Kurzzeitfachkräfte benötigt, um folgende Leistungen abzudecken:
a) Durchführung (Leitung) der Prüfungen und Erstellung von fünf Änderungsarbeitsvorschlägen (ÄAV) für die LP Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia. Ob und in welchem Umfang dafür Prüfmissionen vor Ort durchzuführen sind oder die Prüfungen remote bzw. als Desk study durchgeführt werden müssen, ist von den möglichen Reisebeschränkungen durch COVID-19, der aktuellen Sicherheitslage in dem zu prüfenden Land, sowie den zu erwartenden Änderungsbedarfen abhängig und muss im Vorfeld für jedes Land mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt werden. Für die LP Burkina Faso, Indien und Madagaskar ist jedoch aufgrund der zu prüfenden Ausweitung auf je eine weitere Region (betrifft Burkina Faso und Madagaskar) sowie die Prüfung der Maßnahmen im Rahmen der Kombifinanzierung mit BMGF (betrifft alle drei LP) mit einem erhöhten Prüfumfang zu rechnen.
a) Durchführung (Leitung) der Prüfungen und Erstellung von fünf Änderungsarbeitsvorschlägen (ÄAV) für die LP Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia. Ob und in welchem Umfang dafür Prüfmissionen vor Ort durchzuführen sind oder die Prüfungen remote bzw. als Desk study durchgeführt werden müssen, ist von den möglichen Reisebeschränkungen durch COVID-19, der aktuellen Sicherheitslage in dem zu prüfenden Land, sowie den zu erwartenden Änderungsbedarfen abhängig und muss im Vorfeld für jedes Land mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt werden. Für die LP Burkina Faso, Indien und Madagaskar ist jedoch aufgrund der zu prüfenden Ausweitung auf je eine weitere Region (betrifft Burkina Faso und Madagaskar) sowie die Prüfung der Maßnahmen im Rahmen der Kombifinanzierung mit BMGF (betrifft alle drei LP) mit einem erhöhten Prüfumfang zu rechnen.
b) Erstellung des Modulvorschlags des GV, der die Änderungen in den LP sowie die Neuerungen auf globaler Ebene widerspiegelt
c) Fachliche Unterstützung bei der Planung der Kombifinanzierung mit BMGF
d) Durchführung (Leitung) der (EVAS)-Missionen und Erstellung der EVAS für die 2023 auslaufenden LP (Äthiopien, Benin, Togo)
e) Erstellung des globalen Teils des Projektfortschrittsberichts (PFB) 2023, anhand der Länderberichte
f) Allgemeine Unterstützungsleistung für die KE, bspw. hinsichtlich der strategischen Ausrichtung der Länderpakete, bei Studien und Erhebungen (u.a. Umsetzung der Ergebnisse auf Länderpaketebene) sowie beim Wissensmanagement (Aufarbeitung von Lernerfahrungen)
f) Allgemeine Unterstützungsleistung für die KE, bspw. hinsichtlich der strategischen Ausrichtung der Länderpakete, bei Studien und Erhebungen (u.a. Umsetzung der Ergebnisse auf Länderpaketebene) sowie beim Wissensmanagement (Aufarbeitung von Lernerfahrungen)
Der Auftragnehmer (AN) ist für die Erstellung der Produkte verantwortlich, die Berichtssprache ist jeweils Deutsch. Dies beinhaltet die Erstellung eines Dokumentenentwurfs, unter der Berücksichtigung der GIZ-Formate, Handreichungen und sonstiger Vorgaben sowie die Einarbeitung von Kommentaren des AG zur Fertigstellung der Dokumente.
Der Auftragnehmer (AN) ist für die Erstellung der Produkte verantwortlich, die Berichtssprache ist jeweils Deutsch. Dies beinhaltet die Erstellung eines Dokumentenentwurfs, unter der Berücksichtigung der GIZ-Formate, Handreichungen und sonstiger Vorgaben sowie die Einarbeitung von Kommentaren des AG zur Fertigstellung der Dokumente.
Der AN ist für die Erbringung folgender Arbeitspakete sowie der zugehörigen Meilensteine verantwortlich:
Meilensteine Termine
a) Durchführung (Leitung) der Prüfmissionen der LP Burkina Faso, Indien, Madagaskar, Malawi und Sambia und Erstellung der ÄAV voraussichtlich 05-08/2022
b) Modulvorschlag für das GV 09/2022
c) Fachliche Unterstützung bei der Planung der Kombifinanzierung mit BMGF sukzessive bis 12/2022
d) Durchführung (Leitung) der EVAS-Missionen und Erstellung der Evaluierungsberichte Äthiopien, Benin, Togo Voraussichtlich 3. Quartal 2022 (Äthiopien) und 03-09/2023 Benin und Togo
e) PFB 01-03/2023
f) Fachliche Unterstützung der KE kontinuierlich im gesamten Einsatzzeitraum
Zeitraum des Einsatzes: vorauss. vom 01.05.2022 bis zum 31.12.2023.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die GIZ behält sich vor, im Rahmen des in den ToR beschriebenen Basisvorhabens weitere Leistungen dieser Art im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben bzw. einen Anschlussvertrag nach den in den ToRs und im Vertrag genannten Kriterien abzuschließen.
Die GIZ behält sich vor, im Rahmen des in den ToR beschriebenen Basisvorhabens weitere Leistungen dieser Art im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben bzw. einen Anschlussvertrag nach den in den ToRs und im Vertrag genannten Kriterien abzuschließen.
Beschreibung der Optionen:
Die GIZ behält sich vor, im Rahmen des in den ToR beschriebenen Basisvorhabens weitere Leistungen dieser Art im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben bzw. einen Anschlussvertrag nach den in den ToRs und im Vertrag genannten Kriterien abzuschließen.
Die GIZ behält sich vor, im Rahmen des in den ToR beschriebenen Basisvorhabens weitere Leistungen dieser Art im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben bzw. einen Anschlussvertrag nach den in den ToRs und im Vertrag genannten Kriterien abzuschließen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 weltweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens 200.000 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: mindestens 4 Personen
Mindeststandards:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens 200.000 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: mindestens 4 Personen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Ernährungssicherung und Resilienzstärkung in den letzten drei Jahren.
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je 30.000 EUR
Mindeststandards:
1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Ernährungssicherung und Resilienzstärkung in den letzten drei Jahren.
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je 30.000 EUR
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
Kontakt
Dokumente URL: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YSSF/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YSSF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 025-062757 (2022-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 283 614 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-22 📅
Name: comit GmbH
Postanschrift: Hagelberger Str. 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Internetadresse: http://www.comit-berlin.net🌏
Gesamtwert des Auftrags: 283 614 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 084-227215 (2022-04-26)