81284999-Moderationsdienstleistungen zur Planung, Durchführung und Dokumentation von Workshops im Rahmen der BMZ-Sonderinitiative "Ausbildung und Beschäftigung"
Zukunftsperspektiven in Afrika bekommen junge Menschen vor allem durch Arbeitsplätze vor Ort. Der Marshallplan und die Compacts mit Afrika machen deutlich, dass es eine zentrale Aufgabe der Entwicklungspolitik ist, jährlich 20 Millionen Arbeitsplätze in Afrika für die stark wachsende Zahl junger Menschen zu schaffen. Das BMZ will daher auf Grundlage einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft die wirtschaftliche Dynamik in den Partnerländern anstoßen. Vor diesem Hintergrund arbeitet das BMZ mit der Sonderinitiative "Ausbildung und Beschäftigung" (SI) an umfangreichen Interventionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika. Diese soll komplementär zu bestehenden Ansätzen der Entwicklungszusammenarbeit mittel- und kurzfristig in konkreten Industrieparks und -clustern alle Instrumente und Akteure fokussiert so zusammenbringen, dass signifikante und sichtbare Ergebnisse in Form von Arbeitsplätzen durch Privatinvestitionen entstehen. Zudem soll der afrikanische Mittelstand durch gezielte Maßnahmen zur KMU-Förderung und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Partnerländern gestärkt werden. Bis dato wurden Konzepte für beschäftigungsfördernde Maßnahmen mit ausgewählten afrikanischen Partnerländern vom BMZ erstellt. Hierzu wurden Potentialanalysen durchgeführt, um die Rahmenbedingungen für umsetzbare Investitionen in den jeweiligen Partnerländern zu analysieren. Neben den wirtschaftspolitischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes wurden die Zielsetzungen der Partnerregierungen und Reformagenden im Rahmen des "Compact with Africa" und das Interesse der lokalen, der deutschen und europäischen Privatwirtschaft analysiert. In der Folge wurden Sondierungs- und Prüfmissionen durchgeführt, um das Potential für investitions- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen weiter zu schärfen und um die länderspezifischen Gegebenheiten sowie mögliche Handlungsfelder und Potenzialsektoren einzugrenzen. Aktuell ist eine Kooperation im Rahmen der Initiative mit folgenden Ländern in Umsetzung: Marokko, Tunesien, Äthiopien, Ghana, Côte d´Ivoire, Senegal, Ruanda und Ägypten. Die Einbindung weiterer Partnerländer in die Sonderinitiative wird im weiteren Verlauf ihrer Umsetzung geprüft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Referenznummer: 81284999
Kurze Beschreibung:
Zukunftsperspektiven in Afrika bekommen junge Menschen vor allem durch Arbeitsplätze vor Ort. Der Marshallplan und die Compacts mit Afrika machen deutlich, dass es eine zentrale Aufgabe der Entwicklungspolitik ist, jährlich 20 Millionen Arbeitsplätze in Afrika für die stark wachsende Zahl junger Menschen zu schaffen. Das BMZ will daher auf Grundlage einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft die wirtschaftliche Dynamik in den Partnerländern anstoßen.
Vor diesem Hintergrund arbeitet das BMZ mit der Sonderinitiative "Ausbildung und Beschäftigung" (SI) an umfangreichen Interventionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika. Diese soll komplementär zu bestehenden Ansätzen der Entwicklungszusammenarbeit mittel- und kurzfristig in konkreten Industrieparks und -clustern alle Instrumente und Akteure fokussiert so zusammenbringen, dass signifikante und sichtbare Ergebnisse in Form von Arbeitsplätzen durch Privatinvestitionen entstehen. Zudem soll der afrikanische Mittelstand durch gezielte Maßnahmen zur KMU-Förderung und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Partnerländern gestärkt werden.
Bis dato wurden Konzepte für beschäftigungsfördernde Maßnahmen mit ausgewählten afrikanischen Partnerländern vom BMZ erstellt. Hierzu wurden Potentialanalysen durchgeführt, um die Rahmenbedingungen für umsetzbare Investitionen in den jeweiligen Partnerländern zu analysieren. Neben den wirtschaftspolitischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes wurden die Zielsetzungen der Partnerregierungen und Reformagenden im Rahmen des "Compact with Africa" und das Interesse der lokalen, der deutschen und europäischen Privatwirtschaft analysiert. In der Folge wurden Sondierungs- und Prüfmissionen durchgeführt, um das Potential für investitions- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen weiter zu schärfen und um die länderspezifischen Gegebenheiten sowie mögliche Handlungsfelder und Potenzialsektoren einzugrenzen.
Aktuell ist eine Kooperation im Rahmen der Initiative mit folgenden Ländern in Umsetzung: Marokko, Tunesien, Äthiopien, Ghana, Côte d´Ivoire, Senegal, Ruanda und Ägypten. Die Einbindung weiterer Partnerländer in die Sonderinitiative wird im weiteren Verlauf ihrer Umsetzung geprüft.
Zukunftsperspektiven in Afrika bekommen junge Menschen vor allem durch Arbeitsplätze vor Ort. Der Marshallplan und die Compacts mit Afrika machen deutlich, dass es eine zentrale Aufgabe der Entwicklungspolitik ist, jährlich 20 Millionen Arbeitsplätze in Afrika für die stark wachsende Zahl junger Menschen zu schaffen. Das BMZ will daher auf Grundlage einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft die wirtschaftliche Dynamik in den Partnerländern anstoßen.
Vor diesem Hintergrund arbeitet das BMZ mit der Sonderinitiative "Ausbildung und Beschäftigung" (SI) an umfangreichen Interventionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika. Diese soll komplementär zu bestehenden Ansätzen der Entwicklungszusammenarbeit mittel- und kurzfristig in konkreten Industrieparks und -clustern alle Instrumente und Akteure fokussiert so zusammenbringen, dass signifikante und sichtbare Ergebnisse in Form von Arbeitsplätzen durch Privatinvestitionen entstehen. Zudem soll der afrikanische Mittelstand durch gezielte Maßnahmen zur KMU-Förderung und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Partnerländern gestärkt werden.
Bis dato wurden Konzepte für beschäftigungsfördernde Maßnahmen mit ausgewählten afrikanischen Partnerländern vom BMZ erstellt. Hierzu wurden Potentialanalysen durchgeführt, um die Rahmenbedingungen für umsetzbare Investitionen in den jeweiligen Partnerländern zu analysieren. Neben den wirtschaftspolitischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes wurden die Zielsetzungen der Partnerregierungen und Reformagenden im Rahmen des "Compact with Africa" und das Interesse der lokalen, der deutschen und europäischen Privatwirtschaft analysiert. In der Folge wurden Sondierungs- und Prüfmissionen durchgeführt, um das Potential für investitions- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen weiter zu schärfen und um die länderspezifischen Gegebenheiten sowie mögliche Handlungsfelder und Potenzialsektoren einzugrenzen.
Aktuell ist eine Kooperation im Rahmen der Initiative mit folgenden Ländern in Umsetzung: Marokko, Tunesien, Äthiopien, Ghana, Côte d´Ivoire, Senegal, Ruanda und Ägypten. Die Einbindung weiterer Partnerländer in die Sonderinitiative wird im weiteren Verlauf ihrer Umsetzung geprüft.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wirtschaftshilfe an das Ausland📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-07 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 108-305125
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YXDE
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zukunftsperspektiven in Afrika bekommen junge Menschen vor allem durch Arbeitsplätze vor Ort. Der Marshallplan und die Compacts mit Afrika machen deutlich, dass es eine zentrale Aufgabe der Entwicklungspolitik ist, jährlich 20 Millionen Arbeitsplätze in Afrika für die stark wachsende Zahl junger Menschen zu schaffen. Das BMZ will daher auf Grundlage einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft die wirtschaftliche Dynamik in den Partnerländern anstoßen.
Zukunftsperspektiven in Afrika bekommen junge Menschen vor allem durch Arbeitsplätze vor Ort. Der Marshallplan und die Compacts mit Afrika machen deutlich, dass es eine zentrale Aufgabe der Entwicklungspolitik ist, jährlich 20 Millionen Arbeitsplätze in Afrika für die stark wachsende Zahl junger Menschen zu schaffen. Das BMZ will daher auf Grundlage einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft die wirtschaftliche Dynamik in den Partnerländern anstoßen.
Vor diesem Hintergrund arbeitet das BMZ mit der Sonderinitiative "Ausbildung und Beschäftigung" (SI) an umfangreichen Interventionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika. Diese soll komplementär zu bestehenden Ansätzen der Entwicklungszusammenarbeit mittel- und kurzfristig in konkreten Industrieparks und -clustern alle Instrumente und Akteure fokussiert so zusammenbringen, dass signifikante und sichtbare Ergebnisse in Form von Arbeitsplätzen durch Privatinvestitionen entstehen. Zudem soll der afrikanische Mittelstand durch gezielte Maßnahmen zur KMU-Förderung und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Partnerländern gestärkt werden.
Vor diesem Hintergrund arbeitet das BMZ mit der Sonderinitiative "Ausbildung und Beschäftigung" (SI) an umfangreichen Interventionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika. Diese soll komplementär zu bestehenden Ansätzen der Entwicklungszusammenarbeit mittel- und kurzfristig in konkreten Industrieparks und -clustern alle Instrumente und Akteure fokussiert so zusammenbringen, dass signifikante und sichtbare Ergebnisse in Form von Arbeitsplätzen durch Privatinvestitionen entstehen. Zudem soll der afrikanische Mittelstand durch gezielte Maßnahmen zur KMU-Förderung und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Partnerländern gestärkt werden.
Bis dato wurden Konzepte für beschäftigungsfördernde Maßnahmen mit ausgewählten afrikanischen Partnerländern vom BMZ erstellt. Hierzu wurden Potentialanalysen durchgeführt, um die Rahmenbedingungen für umsetzbare Investitionen in den jeweiligen Partnerländern zu analysieren. Neben den wirtschaftspolitischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes wurden die Zielsetzungen der Partnerregierungen und Reformagenden im Rahmen des "Compact with Africa" und das Interesse der lokalen, der deutschen und europäischen Privatwirtschaft analysiert. In der Folge wurden Sondierungs- und Prüfmissionen durchgeführt, um das Potential für investitions- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen weiter zu schärfen und um die länderspezifischen Gegebenheiten sowie mögliche Handlungsfelder und Potenzialsektoren einzugrenzen.
Bis dato wurden Konzepte für beschäftigungsfördernde Maßnahmen mit ausgewählten afrikanischen Partnerländern vom BMZ erstellt. Hierzu wurden Potentialanalysen durchgeführt, um die Rahmenbedingungen für umsetzbare Investitionen in den jeweiligen Partnerländern zu analysieren. Neben den wirtschaftspolitischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes wurden die Zielsetzungen der Partnerregierungen und Reformagenden im Rahmen des "Compact with Africa" und das Interesse der lokalen, der deutschen und europäischen Privatwirtschaft analysiert. In der Folge wurden Sondierungs- und Prüfmissionen durchgeführt, um das Potential für investitions- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen weiter zu schärfen und um die länderspezifischen Gegebenheiten sowie mögliche Handlungsfelder und Potenzialsektoren einzugrenzen.
Aktuell ist eine Kooperation im Rahmen der Initiative mit folgenden Ländern in Umsetzung: Marokko, Tunesien, Äthiopien, Ghana, Côte d´Ivoire, Senegal, Ruanda und Ägypten. Die Einbindung weiterer Partnerländer in die Sonderinitiative wird im weiteren Verlauf ihrer Umsetzung geprüft.
Aktuell ist eine Kooperation im Rahmen der Initiative mit folgenden Ländern in Umsetzung: Marokko, Tunesien, Äthiopien, Ghana, Côte d´Ivoire, Senegal, Ruanda und Ägypten. Die Einbindung weiterer Partnerländer in die Sonderinitiative wird im weiteren Verlauf ihrer Umsetzung geprüft.
Im Rahmen der Sonderinitiative sollen durch konsortialbildende und ggfs. auch neue Ansätze und Formate Wirtschaftsakteure von Beginn an in eine gemeinsame Projektentwicklung einbezogen werden, um durch einen Multiakteurs-Ansatz miteinander vernetzte Lösungsräume zu ermöglichen. Die Mobilisierung privaten Kapitals bzw. Aktivierung von Unternehmensansiedlungen und damit privater Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Partnerländern ist ein Gradmesser des Erfolgs des Ansatzes.
Im Rahmen der Sonderinitiative sollen durch konsortialbildende und ggfs. auch neue Ansätze und Formate Wirtschaftsakteure von Beginn an in eine gemeinsame Projektentwicklung einbezogen werden, um durch einen Multiakteurs-Ansatz miteinander vernetzte Lösungsräume zu ermöglichen. Die Mobilisierung privaten Kapitals bzw. Aktivierung von Unternehmensansiedlungen und damit privater Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Partnerländern ist ein Gradmesser des Erfolgs des Ansatzes.
Das Globalvorhaben (ermöglicht die vernetzten Lösungsräume durch Projektentwicklungsworkshops in denen durch die Anwendung agiler Methoden zielgerichtete Entwicklungsschritte (Konzeption, Operationsplanung, Budgetplanung, etc.) realisiert werden, die in einem gemeinsamen Projektvorschlag der Teilnehmer*innen ihren Abschluss finden.
Das Globalvorhaben (ermöglicht die vernetzten Lösungsräume durch Projektentwicklungsworkshops in denen durch die Anwendung agiler Methoden zielgerichtete Entwicklungsschritte (Konzeption, Operationsplanung, Budgetplanung, etc.) realisiert werden, die in einem gemeinsamen Projektvorschlag der Teilnehmer*innen ihren Abschluss finden.
Die Teilnehmer*innen sind vornehmlich bestehende, externe Partner des Globalvorhabens. Zusätzlich finden auch GIZ interne Workshops (mit im Schnitt 20 TN) statt.
Während nachstehende Arbeitspakte 1 Design und Moderation von sowie Beratung zu Projektentwicklungsworkshops mit externen Teilnehmer*innen - pirmär aus der Privatwirtschaft und 2 Strategieberatung für Partnerunternehmen allem voran auf die Komponente "Business&Invest" und somit auf den Beschäftigungsindikator des GV einzahlen, soll Arbeitspaket 3 Durchführung von GIZ teaminternen Workshopformaten und Begleitung von Teamentwicklungsprozessen auf eine optimierte, interne Organisation des GV einzahlen.
Während nachstehende Arbeitspakte 1 Design und Moderation von sowie Beratung zu Projektentwicklungsworkshops mit externen Teilnehmer*innen - pirmär aus der Privatwirtschaft und 2 Strategieberatung für Partnerunternehmen allem voran auf die Komponente "Business&Invest" und somit auf den Beschäftigungsindikator des GV einzahlen, soll Arbeitspaket 3 Durchführung von GIZ teaminternen Workshopformaten und Begleitung von Teamentwicklungsprozessen auf eine optimierte, interne Organisation des GV einzahlen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Handelsregister, Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 300.000,00 EUR
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 300.000,00 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 150.000,00 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Design, Moderation und Beratung zu agilen Projektentwicklungsworkshops mit Teilnehmer*innen aus der Privatwirtschaft in den letzten 3 Jahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
Kontakt
Dokumente URL: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YXDE/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YXDE
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 108-305125 (2022-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 221 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge