Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch:
-Angabe der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Benennung der Eignungsleiher technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Veriens für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für andere Unternehmer)
-Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
-Formblatt Betriebsstoffe
Weitere Einzelnachweise (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen):
-Benennung der Unterauftragnehmer / Nachunternehmer,
-Benennung der Eignungsleiher technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
-Benennung der Eignungsleiher wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe,
-Beschreibung der vollständigen Entsorgungswege sowie dazugehörige Nachweise gemäß Abschnitt 3.6 der Baubeschreibung,
-Nachweise der Fachkunde gemäß TRGS 519 und der Zulassung durch die Berufsgenossenschaft zur Durchführung der Leistungen, die Asbest betreffen gemäß Abschnitt 3.6 der Baubeschreibung,
-Nachweise der Fachkunde gemäß BGR 128 und TRGS 524 zur Durchführung der Leistungen, die Taubenkot betreffen gemäß Abschnitt 3.6 der Baubeschreibung
-Qualifikation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (gemäß Baustellenverordnung) und dessen Stellvertreter gemäß den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)",
-Qualifikation des Koordinator nach § 15 Abs. 4 GefStoffV bzw. Nr. 6 TRGS 519,
-Benennung Aufsteller / Koordinator für die Ausführungsplanung
-Benennung des Transportbetonwerkes,
-Benennung des Entsorgungsbetriebes für asbesthaltigen Abfall (incl. asbesthaltigem Beton),
-Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten "Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeugrückhaltesysteme in Deutschland",
-Bestätigung der Wartungsfreiheit für Betonschutzwände,
-Nachweis der Qualifikation des geprüften Fahrbahnmarkierers gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV-M)"