Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch:
-Angabe der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Benennung der Eignungsleiher technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Vorlage drei geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Weitere Einzelnachweise (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen):
- Benennung der Unterauftragnehmer /anderen Unternehmer,
- Benennung der Eignungsleiher technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
- Benennung der Eignungsleiher wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe,
- Beschreibung der vollständigen Entsorgungswege sowie dazugehörige Nachweise gemäß Abschnitt 3.6 der Baubeschreibung
-Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten "Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland"
-Bestätigung der Wartungsfreiheit für Betonschützwände
-Nachweis der Einhaltung der in Abschnitt 3.5 der Baubeschreibung formulierten Rahmenbedingungen für Fahrzeugrückhaltesysteme aus Beton entweder durch Vorlage eines Reparaturkonzeptes oder Eintragungen im Einbauhandbuch des angebotenen Systems
-Nachweis der Qualifikation des des Schutzplanken-Montage Fachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV FRS ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt."