Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch:
-Angabe der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Benennung der Eignungsleiher technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Vorlage drei geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Eintragung in die
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt
auch für andere Unternehmer)
Weitere Einzelnachweise (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen):
- Benennung der Unterauftragnehmer / anderen Unternehmer,
- Benennung der Eignungsleiher technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
- Benennung der Eignungsleiher wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe,
- Beschreibung der vollständigen Entsorgungswege sowie dazugehörige Nachweise gemäß Abschnitt 3.6 der Baubeschreibung,
- Nachweise der Fachkunde gemäß BGR 128 und der Zulassung durch die Berufsgenossenschaft zur Durchführung der Leistungen, die PCB-haltige Stoffe betreffen gemäß Abschnitt 3.6 der Baubeschreibung,
- Qualifikation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (gemäß Baustellenverordnung) und dessen Stellvertreter gemäß den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)",
- Qualifikation des Koordinators nach § 15 Abs. 4 GefStoffV bzw. Nr. 6 TRGS 519,
- Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) als Betriebsnachweis, Qualifikation
des Verantwortlichen für die Kampfmittelräumungsarbeiten gemäß § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG),
- Benennung Aufsteller / Koordinator für die Ausführungsplanung
- Benennung des Entsorgungsbetriebes für asbesthaltigen Abfall (incl. asbesthaltigem Beton)