Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Siehe Angaben zur Wertung in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Punkt 7.2)
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Wichtung 40%
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Erklärung über den kumulativen Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich
des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies umfasst die Leistungsphasen 1, 2, und 3 gem. §§ 43 und 47 der HOAI an Bundesfernstraßen. Der Gesamtumsatz in diesem Bereich muss mindestens 600.000,- € betragen.
Wertung mit max. 3 Punkten: größer oder gleich 1,0 Mio Euro = 3 Punkte, größer oder gleich 0,8 Mio Euro = 2 Punkte, größer oder gleich 0,6 Mio Euro = 1
Punkt, unter 0,6 Mio Euro = 0 Punkte
Erklärung über den kumulativen Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich
des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies umfasst die Leistungsphasen 5 und 6 gem. §§ 43 und 47 der HOAI an Bundesfernstraßen. Der Gesamtumsatz in diesem
Bereich muss mindestens 300.000,- € betragen.
Wertung mit max. 3 Punkten: größer oder gleich 0,5 Mio Euro = 3 Punkte, größer oder gleich 0,4 Mio Euro = 2 Punkte, größer oder gleich 0,3 Mio Euro = 1 Punkt, unter 0,3 Mio Euro = 0 Punkte. (40%)
1
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 60 %
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Referenzprojekte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden. Die Leistungen können jedoch früher begonnen worden sein.
Es werden zwei Referenzprojekte gewertet.
Nennung der Referenzprojekte mit:
Projektbezeichnung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
Bausumme, bearbeitete Leistungsbilder, bearbeitete Leistungsphasen, Darlegung des zeitlichen Ablaufes des Planungsprozesses mit Angabe von Planungsbeginn und Planungsende.
Wertung: Es können max. 10 Punkte je Referenz und max. 20 Punkte insgesamt
erreicht werden.
Bausumme: größer 6 Mio. Euro = 3 Punkte, 6 bis 4 Mio. Euro
= 2 Punkt, kleiner 4 bis 2 Mio. Euro = 1 Punkte, kleiner 2 Mio. Euro = 0 Punkte
Bearbeitung der LP 1 - 3 und 5 - 6 gem. § 47 HOAI = 1 Punkt je bearbeiteter
LP (max. 5 Punkte)
Erstellung eines detaillierten Bauablaufplanes = 1 Punkt
Erstellung von Verkehrsführungsplänen und Verkehrszeichenplänen = 1 Punkt
(60%)