Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Örtliche Bauüberwachung
Mindestens fünf technische Fachkräfte, die maßgeblich die Leistung erbringen, jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufspraxis im Bereich örtliche Bauüberwachung (Neu- und/oder Ausbau/Grundhafte Sanierung) von gleichartigen Projekten im Fernstraßenbau.
Für die benannten Personen muss jeweils mindestens ein Referenzprojekt für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen
- beim zeitgleichen Bau von mindestens einem Ingenieurbauwerk aus dem Tätigkeitsbereich gemäß den Objektlisten 2, 4 und 6 der Honorarzone IV, Anlage 12 der HOAI
und
- mit einem Bauvolumen > 10 Mio. EUR
im Zuge einer Fernstraße aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage B 01 und B05).
Für eine dieser technischen Fachkräfte muss eine Qualifikation für die Fachbauüberwachung Stahlbau in Form eines Abschlusses als Schweißfachingenieur nachgewiesen werden.
Bauoberleitung
Mindestens eine technische Fachkraft sowie deren Stellvertretung, die maßgeblich die Leistung erbringen, jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufspraxis im Bereich Bauoberleitung (Neu- und/oder Ausbau/Grundhafte Sanierung) von gleichartigen Projekten im Fernstraßenbau.
Für die benannten Personen muss mindestens ein Referenzprojekt für die örtliche Bauoberleitung von Verkehrsanlagen mit einem Bauvolumen > 20 Mio. EUR im Zuge einer Fernstraße aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage B 06 und B07).
Technische Nachtragsbearbeitung
Mindestens eine technische Fachkraft sowie deren Stellvertretung, die maßgeblich die Leistung erbringen mit jeweils abgeschlossenem Studium im Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Baubetrieb im Zuge von Fernstraßen oder vergleichbar. Für die benannten Personen muss jeweils mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren im Tätigkeitsbereich Nachtragsmanagement für Baumaßnahmen > 10 Mio. EUR für einen öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage B 08 und B09).
Baubetriebliche Nachtragsbearbeitung
Mindestens eine technische Fachkraft sowie deren Stellvertretung, die maßgeblich die Leistung erbringen mit jeweils abgeschlossenem Studium im Bauingenieurwesen oder vergleichbar und mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Baubetrieb im Zuge von Fernstraßen oder vergleichbar. Für die benannten Personen müssen jeweils mindestens zwei Referenzprojekte aus den vergangenen 5 Jahren im Tätigkeitsbereich Nachtragsmanagement für Baumaßnahmen > 10 Mio. EUR infolge eines gestörten Bauablaufs für einen öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage B 10 und B 11).
SiGe-Koordinator
Mindestens eine technische Fachkraft sowie deren Stellvertretung die maßgeblich die Leistung erbringen mit einer anerkannten Ausbildung (Nachweis) zum SiGe-Koordinator mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Bauausführung/SiGeKo. Für die benannte Personen muss jeweils mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren im Bereich einer Baumaßnahme > 10 Mio. EUR für einen öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage B 12 und B 13).
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens für ein Projekt im Tätigkeitsbereichen Neu- und/oder Ausbau/Grundhafte Sanierung einer Verkehrsanlage entsprechend der Anlage 13 HOAI mit einem Bauvolumen > 20 Mio. EUR die örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung im Zuge einer Fernstraße als Leistungen erbracht haben. (Eintrag siehe Anlage B 14).
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, z.B. iTWO
- Datenübergabe im Dateiformat D11, D86, D83 und D84 sowie deren Weiterverarbeitung
- MS Office 2010 oder höher
- Projektmanagementsystem, z.B. EPLASS
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.